Rechtsextreme Demonstranten bei einem Neonazi-Aufmarsch in Berlin am 1. Mai 2010.
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Nur auf den Staat setzen hilft nicht

Für eine integrierte Strategie gegen Rechtsradikalismus und Fremdenfeindlichkeit


10.7.2007
Nur unter Einbindung aller relevanten gesellschaftlichen Akteure kann es gelingen, mit Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit nachhaltige Wirkung zu erzielen. Eine Studie von Ludger Klein.

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Website der Amadeu Antonio Stiftung. Screenshot vom 16.12.11, http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/eroeffnung-des-haus-der-demokratie-in-zossen/.Website der Amadeu Antonio Stiftung. Screenshot vom 16.12.11, http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/aktuelles/eroeffnung-des-haus-der-demokratie-in-zossen/.

'Mehr Demokratie wagen'', forderte einst Bundeskanzler Willy Brandt. So könnte ebenso gut das Leitmotiv der Ende 2006 ausgelaufenen Maßnahmen im Rahmen des bundesweiten Aktionsprogramms 'Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechts- extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus´ lauten. Was vor mehr als dreißig Jahren visionär erschien, ist in gegenwärtigen Zeiten der Erosion sozialer Sicherungssysteme und daraus folgender Parteienverdrossenheit aktueller denn je:

''Neue Formen sozialer Exklusion verbinden ökonomische Marginalisierung mit sozialer Desintegration, (...) gesellschaftliche Zugehörigkeit und Teilhabe [werden] auf mehreren Ebenen zugleich in Frage gestellt: auf der Ebene des Zugangs zu materiellen Ressourcen, auf der Ebene des Zugangs zu sozialen Netzwerken und ihrer unterstützenden Ressourcen sowie auf der Ebene des Zugangs zu gesellschaftlichen Teilbereichen und Institutionen wie etwa Gesundheit, sozialstaatliche Dienste und Leistungen, freiwillige Assoziationen der Zivilgesellschaft (Vereine, Stiftungen, Parteien etc.) und informelle Netzwerke'' (Olk 2007).

Zur Eindämmung dieser Formen der Exklusion bedarf es der Umverteilung materieller Ressourcen, der Schaffung von Teilhabe und Mitbestimmungsmöglichkeiten in gesell-schaftlichen Teilbereichen und Institutionen sowie der Zugänge zu Assoziationen und Be-ziehungsnetzwerken, "die nicht ausschließlich aus den Benachteiligten bzw. Ausgegrenzten selbst bestehen" (ebd.).

Soziale Gerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt und Inklusion können demzufolge nicht alleine vom Staat (bzw. von Ländern und Kommunen) gesichert werden. Vielmehr bedarf es einer neuen Ausbalancierung gesellschaftlicher Verantwortung im Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders hohe Erwartungen werden in diesem Kontext an die Zivilgesellschaft gerichtet.

"Selbstorganisation, Freiwilligkeit, Eigenverantwortung, Vertrauen und gegenseitige Unterstützung" (‚Leitbild Bürgergesellschaft´ des FES-Arbeitskreises ‚Bürgergesellschaft und Aktivierender Staat´; www.fes.de/ak_buergesellschaft) umreißen die Spielregeln der Zivilgesellschaft. Wenn der Staat von den Bürger/innen mehr soziale Verantwortung fordert, kann dies langfristig nur fruchten, wenn er ihre Entscheidungs und Gestaltungsspielräume im Gemeinwesen erweitert, Engagementstrukturen sichert und somit Zivilgesellschaft fördert. Von einem ‚aktivierenden Staat´ werden Anregungsfunktionen (Anerkennung, Ermutigung etc.) erwartet, damit sich Bürger/innen einmischen und beteiligen möchten, und eine Ermöglichungspolitik, damit sie dies auch können (ausführlicher hierzu: Stiftung Demokratische Jugend in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (Hg.) 2007).

Bürgerschaftliches Engagement und Zivilgesellschaft



Bürgerschaftliches Engagement, ob als Ehrenamt im sozialen Bereich, als freiwillige Arbeit im Rahmen von Bürgerinitiativen oder als Selbsthilfe im Sinne der gemein-wohlorientierten Hilfe (‚für uns und für andere´) auf der Grundlage eigener Betroffenheit, bildet die Triebkraft der Zivilgesellschaft. Hier geht es um das Zusammenspiel von ''Handlungspraktiken, Orientierungen und Aktivitäten (...), die wir als ‚zivil´ bzw. ‚zivilgesellschaftlich´ qualifizieren können" (Olk 2007) und die sich zwischen individueller Selbstständigkeit und gesellschaftlicher Selbstorganisation entfalten können.

Gefragt ist der "ermöglichende Staat"



In seinem Öffentlichkeits und Gemeinwohlbezug bildet bürgerschaftliches Engagement eine unverzichtbare Keimzelle unserer Demokratie (vgl. auch Ansgar Klein in CIVITAS-aktuell 2006: 1–3). Dabei beschränkt sich das Verständnis des Politischen seitens der Zivilgesellschaft keineswegs auf staatliche Institutionen und das Parteiensystem. Bürgerschaftliches Engagement greift oftmals bereits im vorpolitischen Raum und schafft dadurch unmittelbar in unserer Lebenswelt Vertrauen und Zusammenhalt in Beziehungsnetzwerken. Hier werden demokratische Werte und demokratisches Handeln gelernt. Die vertrauensbildende und sozialintegrative Funktion von Vereinen und Zusammenschlüssen wird in der sozialwissenschaftlichen Debatte gemeinhin als 'soziales Kapital´ (vgl. Klein/Kern/ Geißel/Berger 2004; Kessl/Otto 2004) bezeichnet.

Vor diesem Hintergrund gilt es im Einzelnen, bürgerschaftlichem Engagement die gebührende Anerkennung entgegen zu bringen, Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement (z. B. den Versicherungsschutz während des Engagements, das Spenden und Stiftungsrecht, Engagement und Beteiligungsmöglichkeiten für Benachteiligte und Ausgegrenzte etc.) zu optimieren und dabei auch den spezifischen Motivlagen freiwillig Engagierter Rechnung zu tragen. Dies umreißt den Aktionsradius und das Leitbild eines "aktivierenden" und "ermöglichenden" Staates im Dienste einer kooperativen und partnerschaftlichen Verantwortungsteilung zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft (vgl. Enquete Kommission 2002).


 

Dossier

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Podiumsdiskussion

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APRI
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