Rechtsextreme Demonstranten bei einem Neonazi-Aufmarsch in Berlin am 1. Mai 2010.

Kleiner Formulierungs-Ratgeber für Journalisten

Wann ist eine Tat rassistisch? Und wann ein Opfer "Schwarzer" oder "Weißer"?


25.5.2007
In den Medien gibt es oft Ungereimtheiten darüber, wann von einer rechtsextremen Straftat gesprochen werden kann, ob Ausländerfeind-
lichkeit oder doch Rassismus die Hintergründe einer Tat darstellen. Ein Ratgeber hilft.


Ratgeber: Informationen für Journalisten zum korrekten sprachlichen Umgang mit rechtsextremistischen oder rassistisch motivierten Straftaten.Ratgeber: Informationen für Journalisten zum korrekten sprachlichen Umgang mit rechtsextremistischen oder rassistisch motivierten Straftaten.

Durch fehlende Informationen oder schlichtes Unwissen gibt es in Medien oft Ungereimtheiten darüber, wann von einer rechtsextremen Straftat gesprochen werden kann, ob Ausländerfeindlichkeit oder doch Rassismus die Hintergründe einer Tat darstellen oder wie Opfer und Täter einzuordnen, beziehungsweise trefflich zu benennen sind. Dadurch kann es ungewollt zu Beleidigungen durch unbewusste Rassismen kommen. Ein Ratgeber hilft.

Um solchen Missverständnissen vorzubeugen, hat die Hamburger Initiative "derbraunemob.de" (Schwarze Deutsche in Medien und Öffentlichkeit) gemeinsam mit Organisationen wie der "Initiative schwarze Menschen in Deutschland e.V.", "ADEFRA e.V" und der Berliner "Amadeu Antonio Stiftung" einen Ratgeber entwickelt, um mit möglichst korrekter Ausdrucksweise seriös über rechtsextremistische oder rassistisch motivierten Straftaten zu berichten.

Zunächst einmal sind ausländerfeindliche und rassistisch motivierte Straftaten nicht gleichzusetzen. Eine Tat ist ausländerfeindlich motiviert, wenn das Opfer keinen deutschen Pass hat und explizit die nicht-deutsche Kultur Anlass für den Übergriff war. Hat das Opfer jedoch einen deutschen Pass und ist beispielsweise die Hautfarbe Grund einer Tat, die rassistische Beleidigungen mit einschließt, so ist von einem rassistisch motivierten Fall die Rede.

Spricht man im Fall eines Übergriffes auf einen schwarzen Deutschen von 'Ausländerfeindlichkeit' so bringt man genau genommen zum Ausdruck, dass schwarze Menschen keine Deutschen sein können. Bei der Unterscheidung gilt es also aufzupassen, um nicht mit unüberlegten Äußerungen Rechtsextremen den Ball zuzuspielen, indem mit der Ausdrucksweise eigentlich rassistische Beweggründe für die Tat ausgeschlossen werden.

Ähnliches gilt für 'Fremdenfeindlichkeit'. Eine Tat gilt nur dann als fremdenfeindlich, wenn es sich bei dem Opfer beispielsweise um einen Tourist oder kürzlich Zugezogenen handelt. Die Herkunft oder Nationalität spielt dabei keine Rolle. Ein Bürger, der schon seit Jahren in der Nachbarschaft lebt und nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, gilt nicht als Fremder. Bei der Verwendung von 'fremdenfeindlich'kann sich der Verdacht einschleichen, dass der Auslöser für die Tat das "fremd-sein" war. Es ist jedoch in jedem Falle so, dass nicht die Herkunft oder Äußerlichkeiten des Opfers den Grund für eine Tat darstellen, sondern die Einstellung des Täters zu diesen Eigenschaften des Opfers. Dies alles klingt nach Haarspalterei, könnte aber viel in der Gesellschaft und den Medien Diskutiertes differenzierter und sachlicher benennen und dadurch Verunglimpfungen aus der rechten Szene vermeiden. Handelt es sich um ein rassistisches Delikt sollte dies unbedingt beim Namen genannt und nicht durch eventuell falsch auslegbare Begriffe umschrieben werden!

Von einer rechtsextremistischen Tat kann nur dann gesprochen werden, wenn der Täter dies einräumt, oder rechtsextremes Gedankengut äußert und Teil spezifisch organisierter Gruppen ist. Ist die Tat also 'nur' auf Grund der persönlichen rassistischen Einstellung des Täters begangen worden ist sie nicht zwangsläufig rechtsextremistisch. Dies scheint zunächst unverständlich, dient aber dazu, dass solche Straftaten und Übergriffe nicht ausschließlich rechtsextremistischen Bewegungen zugeordnet werden können. Das hätte nämlich eine Pauschalisierung zur Folge wonach alle rassistischen, fremdenfeindlichen oder ausländerfeindlichen Gewaltverbrechen nur in rechten Gruppierungen zu finden sind. Die Auseinandersetzung mit rassistischen Tendenzen im eigenen Alltag und gesellschaftlichen Umfeld wird dabei außer Acht gelassen.

Schwarze Menschen? Weiße Menschen?



Gesehen in Berlin-Kreuzberg nahe dem Halleschen Tor. Foto: KulickGesehen in Berlin-Kreuzberg nahe dem Halleschen Tor. (© H.Kulick)
Die politisch korrekte Ausdrucksweise für schwarze Menschen wäre: Schwarze Menschen. Aber auch hier sollte die Hautfarbe nur genannt werden, wenn sie zum Verständnis der Mitteilung benötigt wird. Ebenso ist eine Herkunftsangabe des Opfers meist nicht von Relevanz und daher nicht notwendig. Ist die Herkunft in einem Fall jedoch bedeutsam, sollte sie korrekt benannt werden. "Schwarzafrikaner" gibt beispielsweise nicht einmal an, aus welchem Land das Opfer genau kommt. Ferner sollten schwarze Opfer nicht als aus Afrika stammend typisiert werden. Es kommen Menschen aller Hautfarben aus Afrika genauso wie Schwarze auch auf allen Kontinenten der Welt leben!

Laut der "Initiative Schwarze Menschen in Deutschland", ADEFRA (Schwarze Frauen in Deutschland) und weiteren Experten gibt es keine Farbigen. Der Begriff stammt aus der Kolonialzeit, in Deutschland hat er in den 50ern das als rassistisch erkannte Wort Neger ersetzt. Auch wenn "farbig" noch häufig in unaufgeklärten Medien verwendet wird sollte er auf jeden Fall vermieden werden, denn es geht ausschließlich um 'Menschen'. Gäbe es farbige Menschen würde es bedeuten, dass sie in der Regel "weiß" sind. Weiterhin besänftigt "farbig" die Tatsache, dass sie schwarz sind - als sei es nicht in Ordnung schwarz zu sein. Außerdem sagt farbig nichts weiter aus, als dass die Person nicht weiß ist. Auch sollte der Vergleich mit Lebensmitteln oder anderen Gegenständen gänzlichst vermieden werden. Gerade bei gewalttätigem Hintergrund ist es selbstverständlich dass "creme-", "cappuccino-" oder "ebenholzfarben" überhaupt nicht angebracht sind.

Wird über eine rassistisch motivierte Straftat berichtet, kann genauso wie die Hautfarbe des Opfers auch die Farbe des Täters genannt werden.

Denn nur wenn die Verschiedenheit der Hautfarbe benannt wird trägt es zum Verständnis bei, dass sie Tat rassistisch motiviert gewesen sein kann. In anderen Ländern ist das bereits die Regel.

Leider wird auch der Begriff "Rasse" noch häufig verwendet, nicht nur in der Neonazipropaganda. Keineswegs kann hier von einer wertungs- und diskriminierungsfreien Formulierung die Rede sein. Das Überbleibsel rassistischer Propaganda während des Nazi-Regimes galt dem Versuch, Menschen zu klassifizieren um daraus eine Herrschaftsstruktur zu errichten. Als diskriminierungsfreie Benennung sollte heute allenfalls "Hautfarbe" Verwendung finden.

Wenn mit solchen Formulierungshilfen eine objektivere Berichterstattung gewährleistet ist, kann auf diese Weise rassistischen Neigungen entgegengewirkt und unbeabsichtigte Stereotypisierungen und Exotisierungen vermieden werden. Das dient auch dem Vorurteilsabbau. Unter der Haut sind schließlich alle Menschen gleich.

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