Ratgeber
Was tun als Opfer rechter Gewalt?
Was tun, wenn man Opfer von rechtsextremer Gewalt geworden ist? Eine Broschüre der Opferperspektive in Brandenburg bietet erste Hilfe.Fast jede Woche werden in Deutschland Menschen aus rechtsextremistischen Motiven, aus Hass gegen alles vermeintlich "Undeutsche" angegriffen. Diese Angriffe richten sich insbesondere gegen Menschen aus anderen Herkunftsländern, aber auch gegen Behinderte, Obdachlose oder alternative Jugendliche.
Die Täter sind meist männliche Jugendliche, die rechtsextremen Cliquen angehören; aber solche Angriffe werden erst in einem gesellschaftlichen Klima möglich, das von Rassismus geprägt ist. Menschen, die dem typischen Querschnitt der Bevölkerung entsprechen, verweigern den Angegriffenen Hilfe oder werden durch rassistische Pöbeleien zu Teilnehmern. Es ist die "Mitte der Gesellschaft", aus der der Rassismus kommt...
Die Betroffenen verstehen oft sehr genau, dass der Angriff nicht ihnen persönlich galt. Es trifft den einzelnen, angesprochen fühlen sich alle. Angst macht sich breit, viele sind eingeschüchtert und meiden die Orte, an denen sie befürchten angegriffen zu werden. Das kann ein Bahnhof nach Anbruch der Dunkelheit oder ein Platz vor dem Einkaufszentrum sein. Das Land wird durchzogen von "No-Go Areas" für die Gruppen potentieller Betroffener.
Organisierten Rechtsextremisten kommt diese Entwicklung gelegen. Was aus der Sicht der Betroffenen "No-Go Areas" sind, nennen sie "national befreite Zonen". Sie meinen damit, dass sie es sind, ihre Kameradschaften und ihr soziales Umfeld, die die soziale Kontrolle ausüben, nicht mehr staatliche Institutionen. Sie streben die kulturelle und soziale Hegemonie vor Ort an. Dieser Kampf wird in fast jeder Schule, jedem Jugendclub, in vielen Dörfern und Stadtteilen geführt, und Rechtsextremisten erobern sich immer mehr Terrain. An vielen Orten ist der rechtsextreme Mainstream alternativlos. Rechts zu sein, ist Normalität. Wer keinen Ärger will, passt sich an.
Aber Gewalt und Einschüchterung als Mittel zur Durchsetzung und Aufrechterhaltung rechter Hegemonie können nur Erfolg haben, weil Passanten, Sozialarbeiter, Eltern, Mitbürger passiv bleiben und wegsehen. Nichtangepasste Jugendliche, Menschen nicht-deutscher Herkunft, Aussiedler etc. werden nicht nur zusammengeschlagen, sondern sowohl während der Tat als auch danach, bleiben Solidarisierungsprozesse von "Nicht"-Beteiligten oft aus.
Fehlende Solidarität mit Opfern motiviert Täter
Das Ausbleiben von Solidarisierungsprozessen mit den Angegriffenen hat auch eine Wirkung auf die Täter. Es bestätigt ihre Vorstellung von einer heimlichen Zustimmung der Bevölkerung zu ihren Taten, oder es erweckt den Eindruck, dass die Gesellschaft Angst vor den rechten Schlägern hat. Es scheint, als ob sich niemand mit ihnen anlegen mag, als ob sie unangreifbar wären. Die Gefahr, die von ihnen ausgeht, wird nicht beim Namen genannt, sondern Vertreter der Stadt und der Polizei suchen sogar das Gespräch mit ihnen. Dieses Bild einer unangreifbaren Gegenmacht in der Stadt bestärkt dann nicht nur die Täter selbst, es wirkt auch attraktiv auf andere Jugendliche, bei denen sich ein demokratisches Selbstverständnis nicht durchgesetzt hat. Der "Erfolg" verschafft ihnen Zulauf. Wer möchte nicht auf Seiten der Gewinner stehen. In diesen Überlegungen zur Rolle von Gewalt, Macht und Angst für die Durchsetzung und Aufrechterhaltung rechter Hegemonie, wird klar, wie wichtig Solidarisierungsprozesse mit den Opfern rechtsextremer Gewalt sind, und dass ein Ausbleiben nicht nur Teil sondern die Voraussetzung eines "Rechtsrucks" in der Gesellschaft ist.
Öffentliches Engagement gegen Rechtsextremismus und für die Betroffenen von rechter Gewalt kann helfen, den Einfluss rechter Ideologie zu vermindern, der rechten Gewalt die vermeintliche öffentliche Zustimmung zu entziehen und damit eine Schwächung rechter Machtpositionen bewirken. Dabei geht es nicht nur darum, Anteilnahme am Schicksal einzelner zu erwirken. Es geht auch darum, die mit Ausgrenzung von Menschen verbundene Gefahr für die gesamte Gesellschaft zu erkennen.
Warum guter Rat?
Die Arbeit der Beratungsprojekte für Opfer rechtsextremer Gewalt verortet sich vor diesem Hintergrund. Sie bietet den Betroffenen praktische Unterstützung u.a. bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Möglichkeiten an und bestärkt sie darin, sich nicht in einer passiven Opferrolle einzurichten, sondern aktiv zu werden, gemeinsam Perspektiven zu entwickeln.
Nur die wenigsten Betroffenen haben zuvor bereits Erfahrungen mit dem deutschen Rechtssystem gemacht. Sie fühlen sich mit ihren Ängsten und Fragen alleingelassen. Viele wissen sicher, dass der Angriff in Deutschland als eine Straftat gilt, als ein Verstoß gegen geltendes Recht und gesellschaftliche Normen. Und dass es daher die gesetzliche Aufgabe von Behörden wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten ist, diese Verletzung der Rechtsnorm zu verfolgen und die Täter zu bestrafen. Aber sie sind unsicher, was dies für sie bedeutet und welche Möglichkeiten sich für sie daraus ergeben.
Strafverfahren
In einem Strafverfahren klagt die Staatsanwaltschaft den Täter an, da er aufgrund seiner Straftat gegen die staatliche Rechtsordnung verstoßen hat. Der Täter, bzw. der "Tatverdächtige" darf sich allein oder mit Hilfe eines Anwalts verteidigen. Oft werden von Tätern Gegenanzeigen gestellt, nur um das Opfer zu verunsichern.
In der Beweisaufnahme werden Zeugen und Sachverständige gehört und befragt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ein Plädoyer und das Gericht urteilt schließlich über Schuld oder Unschuld des Angeklagten und wählt Strafform und –höhe (Freiheitsstrafe, Geldstrafe etc.). Der Angegriffene tritt im Strafverfahren als "Opferzeuge" auf. Dies bedeutet, dass seine Aussage zwar wichtiges Beweismittel in der Beweisaufnahme sein kann, im Mittelpunkt des Verfahrens steht aber nicht sein Bedürfnis nach Wiedergutmachung, sondern die Feststellung des Rechtsbruchs.
Was kann ich erwarten und was muss ich tun?
Sie sind das Opfer eines rassistischen Angriffs geworden. Sie haben Anspruch darauf, 1.) dass die Straftat ans Licht kommt, 2.) dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, 3.) dass Sie Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld erhalten. Dazu stehen Ihnen bestimmte Rechte zu, die Sie nutzen können. Weil der Angriff auf Sie aus Sicht des Staates eine Verletzung von Rechtsnormen ist, ist die Polizei dazu verpflichtet gegen die Täter zu ermitteln, bzw. eine Anzeige aufzunehmen.
Wird die Polizei nicht gerufen, müssen Sie selbst den Angriff bei der Polizei anzeigen, wenn Sie wollen, dass die Täter verurteilt werden. Aufgrund Ihrer Anzeige muss die Polizei ermitteln, was passiert ist und wer die Angreifer waren. Ob die Angreifer dann in Untersuchungshaft genommen werden oder bis zum Prozess in Freiheit bleiben, entscheidet ein spezieller Richter. Anschließend beschließt die Staatsanwaltschaft, ob die Beweise gegen die Täter ausreichend sind und gibt den "Fall" an das Gericht weiter. Ein Gericht urteilt dann in einem Strafverfahren über die Schuld der Täter. In diesem Verfahren haben Sie die Rolle eines Tatzeugen.
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