Lange Verfahren - Symbolische Strafen
Ein Beispiel aus Wernigerode in Sachsen-Anhalt macht deutlich, wie lang und schwierig der Weg zu einer Verurteilung rechtsextremer Gewalttäter sein kann. Nur auf Initiative des Opfers ist es überhaupt zu einer Bestrafung der Täter gekommen.Mehr als drei Jahre nach einem brutalen Angriff von rund 15 bis 20 Neonazis in Wernigerode, bei dem ein damals 19-jähriger Punk schwer verletzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Wernigerode lediglich drei der Täter am 20. November 2006 zu symbolischen Strafen: Die zur Tatzeit 19-jährigen, einschlägig vorbestraften Rechten Martin K. und Karsten F. erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung nach dem Jugendstrafrecht eine "Verwarnung"; der damals 21-jährige Alexander M. wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem müssen alle drei jeweils 500 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer zahlen.
Trotzdem werteten Nebenklagevertreter Benjamin Raabe aus Berlin und der Betroffene das Urteil als Teilerfolg. Denn wäre es nach der Staatsanwaltschaft Halberstadt gegangen, wäre keiner der Angreifer jemals von der Justiz zur Verantwortung gezogen worden. Dabei hatte die Polizei in Wernigerode nach dem Angriff am 5. August 2003 auf eine ca. achtköpfige Gruppe von Punks durch etwa 15 bis 20 Rechte am Platz des Friedens in Wernigerode sogar recht zügig ermittelt und einen geplanten Überfall festgestellt.
Sorgfältig hatten die Rechten über Stunden mit Autos ausgekundschaftet, wie viele Punks und nicht-rechte Jugendliche sich an diesem Augustsommerabend noch an dem bekannten Treffpunkt alternativer Jugendlicher aufhielten. Gegen Mitternacht, als nur nach acht Punks vor Ort waren, begann der Angriff. Einige der Rechten waren mit Baseballschlägern und Ketten bewaffnet; einer hatte einen Kampfhund dabei. Der damals 19-jährige Punk Klaus T. (Name geändert) kann nicht schnell genug fliehen, wird von Neonazis zu Boden gerissen und mit Fäusten geschlagen. Dann treten mindestens vier Rechte mit Springerstiefeln auf ihn ein. Eine Freundin des Betroffenen wirft sich schließlich über den mittlerweile Bewusstlosen, um ihn mit ihrem Körper vor weiteren Tritten zu schützen. Trotzdem schlug einer der Angreifer Klaus T. noch gezielt mit einem Holzknüppel gegen den Hinterkopf. Der Betroffene wurde so massiv am Kopf und am Oberkörper verletzt, dass er mit der Notfallambulanz ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Unvollständige Ermittlungen
Die Polizei beendete ihre Ermittlungen bereits im Oktober 2003; immerhin war der jetzt verurteilte Karsten F. teilweise geständig, ein knappes Dutzend weiterer Verdächtiger schwieg zu den Vorwürfen. Trotzdem stellte die Staatsanwaltschaft Halberstadt das Verfahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen im November 2003 ein – ohne den verletzten Punk davon zu informieren. Im Juli 2004 legte der Nebenklagevertreter des Betroffenen, der erst nach Akteneinsicht von der Einstellung erfahren hatte, Beschwerde dagegen ein. "Die Ermittlungen wurden nur unvollständig geführt. Insbesondere wurden den Zeugen zunächst wichtige Lichtbilder von tatverdächtigen Personen nicht vorgelegt.
Außerdem verblasst die Erinnerungsfähigkeit der Zeugen selbstverständlich dann, wenn die Tat immer weiter zurückliegt," beschreibt Nebenklagevertreter Benjamin Raabe das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Klaus T. und sein Anwalt Benjamin Raabe allerdings ließen nicht locker. Nachdem die Staatsanwaltschaft Halberstadt aufgrund der Beschwerde des Nebenklagevertreters die Ermittlungen wieder aufnahm, wies Benjamin Raabe auch auf konkrete Ermittlungsmöglichkeiten hin, die noch nicht ausgeschöpft waren. Im Januar 2006 – zweieinhalb Jahre nach dem Angriff – stellte die Staatsanwaltschaft Halberstadt dann tatsächlich eine Anklage gegen acht stadt- und polizeibekannte Rechte aus Wernigerode, Thale und Blankenburg wegen Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung fertig.
Aus Milde den Prozess platzen lassen
Dann dauerte es noch bis zum September 2006, bis ein erster Prozesstermin vor dem Amtsgericht Wernigerode anberaumt wurde. Sichtbar unbeeindruckt verfolgten die acht Angeklagten das Geschehen am ersten Prozesstag – und schwiegen zunächst zu allen Vorwürfen. Diese Strategie wurde belohnt: Gleich am ersten Verhandlungstag beantragte die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft Halberstadt Freispruch für fünf der Angeklagten, dem sich das Jugendschöffengericht anschloss. Am zweiten Prozesstag erschien dann einer der verbleibenden drei Angeklagten nicht mehr vor Gericht – "er müsse arbeiten", so die Entschuldigung der Verteidigung. Anstatt den Neonazi polizeilich vorführen zu lassen, zeigte Amtsrichterin Schilling Milde, ließ den Prozess platzen und terminierte für November 2006 neu.
Günstige Sozialprognosen
Dass die drei Angeklagten Martin K., Karsten F. und Alexander M. mit nun eher symbolischen Strafen davon kamen, verdanken sie u.a. der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe. Dem heute 22jährigen Martin K., der u.a. bei einem Neonaziaufmarsch in Halle im Juni 2005 neben einschlägigen Führungskadern der sachsen-anhaltinischen Kameradschaftsszene demonstrierte, attestierte der Vertreter der Bewährungshilfe im Prozess eine günstige Sozialprognose, da er gerade dabei sei, mit seiner Lebensgefährtin und vier Kindern in Tanne ein altes Fachwerkhaus zu sanieren. Außerdem habe er erfolgreich an einem Anti-Aggressionstraining teilgenommen. Martin K. sei "vielleicht nationalkonservativ", so der Bewährungshelfer, und habe in seiner Gegenwart keine verfassungswidrigen Kennzeichen getragen.
Dass Martin K. immerhin unübersehbar die schwarze Sonne – das Symbol der SS – auf dem rechten Ellenbogen eintätowiert hat und damit seine neonazistische Gesinnung ganz offen zur Schau trägt - scheint dem wackeren Experten ganz offensichtlich entgangen zu sein. In Tanne waren nach dem Umzug von Martin K. in die 700-Einwohnergemeinde im August 2005 an einem Hotel Hakenkreuze und rassistische Drohungen gegen den schwarzen Adoptivsohn der Hotelmanagerin gesprüht und die indizierte Neonazi-CD "Lieder aus dem Untergrund" verteilt worden.
Die Konsequenzen von Verharmlosung
Die zögerliche juristische Aufarbeitung des Angriffs im August 2003 verstand die Neonaziszene in Wernigerode als klare Ermutigung, weiter ungestört alle diejenigen durch die Straßen der "bunten Stadt am Harz" (so die Werbung in Tourismusmagazinen) zu jagen, die nicht ins rechte Weltbild passen oder sich ihnen auf der Straße entgegenstellten. Anfang des Jahres 2004 beispielsweise überfielen ein Dutzend mit Baseballschlägern bewaffnete Neonazis zwei Mal hintereinander den damaligen Jugendclub der Punks, die sogenannte "Kuba". Den Besuchern gelang es rechtzeitig, die Türen zu versperren; stattdessen zerschlugen die Angreifer sämtliche Fenster und verursachten einen hohen Sachschaden.
Anfang 2005 begann in Wernigerode dann die sogenannte Wernigeröder Aktionsfront (WAF), eine Kameradschaft militanter Neonazis, ihre Aktivitäten – mit dabei unter anderem Martin K. Im Frühjahr und Sommer 2005 begingen Aktivisten der Wernigeröder Aktionsfront und andere Rechte eine Serie von mindestens einem Dutzend Angriffe auf Punks in Wernigerode. Nach der Festnahme eines der Haupttäters im Oktober 2005 löste sich die Wernigeröder Aktionsfront – offenbar aus Angst vor staatlicher Repression – selbst auf. Seitdem treten Neonazis in Wernigerode wahlweise unter dem Label eines Stützpunktes der Jungen Nationaldemokraten (JN) sowie als Freie Nationalisten auf. Inzwischen gehört der JN-Stützpunkt zu den aktivsten in Sachsen-Anhalt. Das erklärte mittelfristige Ziel: Der Einzug der NPD in den neuen Kreistag, der im Frühjahr 2007 gewählt werden soll.
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