People look at exit polls of the German general election shown on a huge tv-screen in front of the German parliament building Reichstag in Berlin on Sunday, Sept. 18, 2005. (ddp images/AP Photo/Julian Stratenschulte)
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Innerparteiliche Willensbildung und Organisation


28.8.2009
Das Grundgesetz stellt sicher, dass deutsche Parteien auch innerparteilich demokratisch sind. Die Mitglieder einer Partei haben deshalb viele Rechte und Möglichkeiten, an der politischen Macht teilzuhaben.

Arbeiter befestigen am Sonntag, 13. November 2005 an der Messehalle in Karlsruhe Plakate vor dem Schriftzug "Parteitag".In der Messehalle findet vom 14.-16. November der Parteitag der Sozialdemokraten statt.Parteitage sind formal die höchsten Organe innerparteilicher Willensbildung. (© AP, Michael Probst)

Parteien sind äußerst komplexe Organisationen. Das deutsche Grundgesetz weist ihnen in Art. 21 deshalb nicht nur eine besondere Rolle als rechtlich anerkannte Akteure der politischen Willensbildung zu, sondern stellt auch besondere Anforderungen an den inneren Aufbau: Die innere Ordnung einer Partei muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Ferner sind Parteien dazu verpflichtet, über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abzulegen.

Das Parteiengesetz von 1967 (PartG) regelt in den Paragraphen 6 bis 16 die Grundsätze dieser innerparteilichen Demokratie genauer und enthält grundlegende Vorschriften über die Struktur und den Aufbau der Parteien. Außerdem beinhaltet es auch die Bestimmungen zur Finanzierung und dem Verbot von Parteien.

Vertikaler und regionaler Aufbau



Gemäß den Vorschriften des Parteiengesetzes gliedern sich Parteien nach vertikalen, regionalen und funktionalen Kriterien. Sie verfügen zunächst über einen vertikalen Aufbau, also eine Gliederung von den einfachen Mitgliedern bis zu den leitenden Gremien. Des Weiteren findet zumeist eine regionale Untergliederung statt. Die kommunalen und regionalen Einheiten haben eigene Kompetenzen, die Parteiführung kann jedoch Einfluss auf sie nehmen. In Anlehnung an die administrative Gliederung der Bundesrepublik sind die Parteien meist vierstufig in Gemeinde, Kreise, Länder und Bund unterteilt.

Die Ortsvereine bilden dabei die unterste Einheit der innerparteilichen Organisation, gefolgt von den Kreisverbänden. Die nächste Einheit bilden die Landesverbände, die aufgrund der föderalen Ordnung in Deutschland über weitgehende Autonomie verfügen. Sie sind auf Bundesebene durch gemeinsame politische Grundsätze und Ziele, vor allem aber durch gemeinsame Gremien miteinander verbunden.

Die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten für Wahlen findet gemäß den Regeln des Bundeswahlgesetzes auf unterschiedlichen Ebenen statt. Die Kandidaten für die einzelnen Wahlkreise werden in ihren Kreisen bestimmt. Hier entscheiden weniger die landes- und bundespolitischen Parteiführungen als vielmehr die unteren Parteiorganisationen. Die Landeslisten werden nach regionalem Proporz aufgestellt. Hier nehmen die Parteiführungen in der Regel erheblichen Einfluss.

Funktionale Organisation



Delegierte des Bundesparteitages der FDP in Rostock stimmen mit ihren Stimmkarten ab.Ein Delegierter der FDP stimmt auf einem Parteitag mit seiner Stimmkarte ab. (© AP)
Ein weiteres Charakteristikum innerparteilicher Organisation ist die funktionale Gliederung. Die Parteitage, also Mitgliederversammlungen oder Versammlungen gewählter Repräsentanten, sind die höchsten Organe innerparteilicher Willensbildung. Durch sie werden die Parteivorstände gewählt, die ihre Partei politisch leiten und sich mindestens alle zwei Jahre wieder zur Wahl stellen müssen. Ein Teil des Vorstands wird zum geschäftsführenden Vorstand (auch Präsidium genannt) gewählt und ist damit für das politische Tagesgeschäft verantwortlich.

Neben der Wahl dieser Parteieliten sind die Parteitage aber auch für die politischen Richtlinien verantwortlich. Die Parteibasis kann auf Parteitagen im Rahmen bestimmter Regeln Einfluss auf die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Parteipolitik nehmen. Auf Bundes- und Landesebene schließlich verfügt jede Partei über einen kleinen Parteitag bzw. Parteiausschuss oder Parteirat. Dieser ist zwar mit auf den Parteitagen ungeklärten politischen Grundsatzfragen beschäftigt, insgesamt aber eher für das laufende Geschäft als für die programmatischen Leitideen von Bedeutung.

Ergänzend besitzen viele Parteien weitere Gremien und Unterorganisationen, beispielsweise Arbeitsgemeinschaften oder Vereinigungen (wie etwa die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der SPD, die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU oder die kommunistische Plattform in der Partei Die Linke). Es findet also auch eine horizontale Gliederung statt. Schließlich existieren im Falle der großen Parteien formal unabhängige, ihnen jedoch nahe stehende Institutionen und Organisationen wie die parteinahen Stiftungen, zum Beispiel die dem Bündnis 90/Die Grünen nahe Heinrich-Böll-Stiftung, die liberale Friedrich-Naumann-Stiftung oder die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung.



 


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