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Die Wahl zum Europäischen Parlament | einfach POLITIK | bpb.de

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Die Wahl zum Europäischen Parlament

/ 2 Minuten zu lesen

Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl. Sie können damit wählen gehen.

Wer darf wählen?

In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 statt. Sie dürfen wählen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit, also einen deutschen Personalausweis, haben,

  • in Deutschland wohnen,

  • im Wählerverzeichnis des Wohnortes eingetragen sind und

  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Symbolbild Wähler. (© bpb)

Zum ersten Mal dürfen bei einer Europawahl Menschen ab 16 wählen.

Dies hat 2023 der Deutsche Bundestag beschlossen.
Vorher durften zum Beispiel bei manchen Landtagswahlen oder Gemeindewahlen Menschen ab 16 Jahren wählen. Noch nie durften bei einer Wahl in ganz Deutschland Menschen ab 16 wählen.

Auch Bürger und Bürgerinnen aus anderen EU-Staaten können in Deutschland wählen. Sie müssen sich ins Wählerverzeichnis von ihrem Wohnort eintragen lassen.
Auch Deutsche, die im Ausland wohnen, dürfen an der EU-Wahl teilnehmen. Hierfür gibt es viele unterschiedliche Regeln, die beachtet werden müssen.

Jeder darf nur einmal wählen. Deshalb müssen sich EU-Bürger und -Bürgerinnen entscheiden, ob sie im Herkunftsland oder in Deutschland wählen wollen.

Wann und wo können Sie wählen?

Vor der Wahl bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung.
Die Wahlbenachrichtigung kommt mit der Post.
Eine Wahlbenachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Sie können damit wählen gehen.

Haben Sie 3 Wochen vor der Wahl noch keine
Wahlbenachrichtigung bekommen?
Melden Sie sich bei ihrer Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen Informationen zu der Wahl:

Symbolbild Wahlbenachrichtigung. (© bpb)

  1. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wann Sie wählen können.
    Die Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.
    Sie können von 08:00 bis 18:00 Uhr wählen gehen.


  2. Auf der Wahlbenachrichtigung steht, wo Sie wählen können.
    Den Ort, an dem Sie wählen können, nennt man Wahllokal.
    Das kann zum Beispiel eine Schule sein.
    Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Vielleicht können Sie am 9. Juni 2024 nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen.

  • Zum Beispiel wenn Sie am Wahltag im Urlaub sind oder einen Termin haben.

  • Oder weil Sie krank sind.

Zeichnung eines Mannes vor Hausbriefkästen. (© bpb)

Dafür gibt es die Briefwahl.
Dann können Sie schon vor dem Wahltag wählen.
Sie können per Post oder im Wahlamt wählen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht,
wie Sie Briefwahl beantragen können.
Die Interner Link: Briefwahl wird hier erklärt.

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