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Neue Regierung in Hessen, schwierige Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat | Hintergrund aktuell | bpb.de

Neue Regierung in Hessen, schwierige Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat

Redaktion

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Der hessische Landtag wählt morgen einen neuen Ministerpräsidenten. Dann wird auch die erste schwarz-grüne Regierung in einem Flächenstaat ihre Arbeit aufnehmen. Das ändert zwar auch das Stimmenverhältnis im Bundesrat, von einer parteipolitischen Mehrheit in der Länderkammer sind jedoch sowohl Bundesregierung als auch Oppositionsparteien weit entfernt.

Stimmenverteilung Bundesrat, Stand Januar 2014. (© bpb)

Am Samstag (18.01.) findet in Wiesbaden die konstituierende Sitzung des hessischen Landtages statt. Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Ministerpräsidenten. Rückblick: Zeitgleich mit der Bundestagswahl wählten die Hessen am 22. September einen neuen Landtag. Die Interner Link: CDU gewann die Wahl und konnte sogar leichte Stimmengewinne verbuchen. Eine erneute Regierungskoalition mit der Interner Link: FDP war allerdings nicht möglich: die Freidemokraten schafften zwar den Einzug in den Landtag, verloren aber 11,2 Prozent der Stimmen im Vergleich zur letzten Landtagswahl 2009. Auch eine Koalition von Interner Link: SPD und Interner Link: Grünen, für die sich beide Parteien im Wahlkampf ausgesprochen hatten, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.

Der hessische Landtag hat insgesamt 110 Sitze. Für eine absolute Mehrheit der Mitglieder sind demnach 56 Sitze notwendig. Eine rechnerisch mögliche Koalition aus SPD, Grünen und der Linken (zusammen 57 Sitze) hatte der Spitzenkandidat der Sozialdemokraten Thorsten Schäfer-Gümbel nach Sondierungsgesprächen abgelehnt. Die CDU führte Sondierungsgespräche sowohl mit der SPD als auch mit den Grünen. Ministerpräsident Volker Bouffier bot danach den Grünen Koalitionsverhandlungen an, da er in zentralen Fragen, beispielsweise beim Abbau des Haushaltsdefizits, eine größere politische Nähe zwischen beiden Parteien sah.

Ergebnis der Landtagswahl in Hessen am 22. September 2013

Im Landtag vertretene ParteienWahlergebnis in ProzentSitze im LandtagGewinne und Verluste zur letzten Wahl 2009
CDU38,347+1,1
SPD30,737+7
Grüne11,114-2,6
DIE LINKE5,26-0,2
FDP56-11,2
Darstellung Tabelle: bpb, nach Angaben des Externer Link: Landeswahlleiters für Hessen, 2014.

Nach erfolgreichen Verhandlungen unterzeichneten Volker Bouffier (CDU) und Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) am 23. Dezember den Koalitionsvertrag. Bereits 2008 koalierten CDU und Grüne in Hamburg, allerdings zerbrach das Bündnis schon 2010, noch vor Ablauf der Legislaturperiode. Hessen wird damit das erste Flächenland mit einer schwarz-grünen Regierung sein. Die Koalition stellt also ein Novum dar. Erfolg oder Misserfolg der neuen Regierung in Hessen könnten sich als richtungsweisend für die strategische Positionierung der Parteien im Vorfeld zukünftiger Wahlen, auf Länder- wie Bundesebene, erweisen.

InfoboxDie neue hessische Landesregierung

Volker Bouffier, Ministerpräsident
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Peter Beuth, Innenminister
Stefan Grüttner, Sozialminister
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Eva Kühne-Hörmann, Justizministerin
Ralph Alexander Lorz, Kultusminister
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
Boris Rhein, Wissenschaft und Kunst
Thomas Schäfer, Finanzminister

Neue Mehrheiten im Bundesrat?

Als Stephan Weil (SPD) vor einem Jahr zum niedersächsischen Ministerpräsidenten gewählt wurde, wechselte damit nicht nur die Regierung in Hannover, auch die parteipolitische Mehrheit im Bundesrat lag erstmalig seit 1999 wieder bei den Interner Link: damaligen Oppositionsparteien des Bundestages (SPD, Linke, Grüne). Seitdem haben Bayern und Hessen neue Parlamente gewählt.

Sitzordnung des Bundesrates (© bpb)

Die Änderungen in den Regierungen beider Länder haben zwar auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundesrates, aufgrund der Großen Koalition im Bund gibt es im Bundesrat jedoch ohnehin keine klassischen Blöcke von Regierung und Opposition.

Da das Grundgesetz Interner Link: (Art. 51 Abs. 3 GG) vorschreibt, dass Stimmen eines Landes im Bundesrat nur einheitlich abgegeben werden können, müssen sich Koalitionsregierungen auf Länderebene auf eine gemeinsame Position im Bundesrat verständigen. Länderregierungen, in denen sowohl Regierungs- als auch Oppositionsparteien des Bundes vertreten sind, enthalten sich daher in der Regel der Stimme. Bei Gesetzen zu denen der Bundesrat zustimmen muss (Interner Link: Zustimmungsgesetze), kommt dies letztlich einem negativen Votum gleich. Wie sich das Land in einem solchen Fall verhält, ist oft in den Koalitionsverträgen der Parteien als Bundesratsklausel festgeschrieben.
Interner Link: Stimmenverteilung Bundesrat, Stand Januar 2014

Infobox Wer hat wie viele Stimmen im Bundesrat?

Der Bundesrat hat insgesamt 69 Sitze. Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, mit mehr als sechs Millionen fünf und mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen Interner Link: (Art. 51 Abs. 2 GG) . Bundesratsmitglieder sind Mitglieder der Landesregierungen, meistens der Ministerpräsident und weitere Fachminister. Die Stimmen eines Landes werden geschlossen abgegeben. Bremen, Hamburg, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern haben drei Stimmen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein haben vier Stimmen, Hessen fünf, Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und NRW haben sechs Stimmen im Bundesrat.

In fünf Bundesländern regieren Union und Sozialdemokraten zusammen. Zählt man die Stimmen aus Bayern und Hamburg, in denen die CSU bzw. die SPD alleine regieren, zum Lager der Regierungsparteien hinzu, kommen CDU, SPD und CSU auf insgesamt 27 Stimmen - eine Mehrheit im Bundesrat bedarf 35 der 69 Stimmen. Die Opposition ist allerdings noch weiter von einer eigenen Mehrheit entfernt, da in jeder Landesregierung mindestens eine der Regierungsparteien auf Bundesebene mit am Kabinettstisch sitzt.

Zustimmungs- und Einspruchsgesetze

Laut Grundgesetz (Interner Link: Art. 50 GG) ist der Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt: Kein Bundesgesetz kommt ohne Mitwirkung des Bundesrates zustande, da jedes vom Bundestag beschlossene Gesetz dem Bundesrat vorgelegt werden muss.

Bundesrat: Beispiele für Aufgaben und Organisation (© bpb)

Dabei ist zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen zu unterscheiden. Zustimmungspflichtig sind Gesetze, die das Grundgesetz ändern und die die finanziellen und organisatorischen Interessen der Länder berühren. Einspruchsgesetze sind alle nicht zustimmungspflichtigen Gesetzesvorlagen. Lehnt der Bundesrat ein solches Gesetz ab, kann der Bundestag die Ablehnung mit einer entsprechenden Mehrheit zurückweisen (Interner Link: Art. 77 Abs. 4 GG). Der Bundesrat kann den Gesetzgebungsprozess also immerhin verzögern. Besonders schwierig wird es für die Bundesregierung bei den derzeitigen Stimmenverhältnissen im Bundesrat Grundgesetzänderungen durch den Gesetzgebungsprozess zu bringen. Denn dafür schreibt das Grundgesetz neben der Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die die Regierungsparteien besitzen, auch eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen im Bundesrat vor Interner Link: (Art. 79 Abs. 2 GG).

InfoboxVermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss kann je nach Gesetzestyp vom Bundestag, der Bundesregierung oder vom Bundesrat einberufen werden, um eine Kompromisslösung zu erarbeiten. Er besteht aus 32 Mitgliedern: 16 Mitglieder werden nach Proporz (Fraktionsstärke) vom Bundestag gewählt und entsandt, hinzu kommt je ein Vertreter der 16 Landesregierungen. Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind laut Interner Link: Art. 77 Abs. 2 GG nicht an Weisung gebunden. Finden sie einen Kompromissvorschlag, muss der Bundestag erneut abstimmen. Gibt es bei zustimmungspflichtigen Gesetz keine Einigung, ist das Gesetz endgültig gescheitert. Der Vermittlungsausschuss ist ein einflussreiches und auch erfolgreiches Gremium. 9 von 10 Vorschlägen die er aushandelt, werden von Bundestag und Bundesrat angenommen. Arbeitsgrundlage und zugleich Kritikpunkt ist die Nicht-Öffentlichkeit der Verhandlungen, die Kompromisse erst möglich macht, allerdings nicht zur Transparenz politischer Entscheidungen beiträgt.

Die Grünen als Vetospieler?

Wichtiger als der formelle ist aber der informelle Einfluss der Stimmenverhältnisse im Bundesrat. Die Bundesregierung wird versuchen eigentlich zustimmungspflichtige Gesetze so zu gestalten, dass die Zustimmung des Bundesrates nicht notwendig ist. Ist das nicht möglich, könnten die Regierungsparteien auch den Kontakt zu den Grünen suchen, die nun an sieben Landesregierungen beteiligt sind. Bereits im Vorfeld des formellen Gesetzgebungsprozesses, würden die Parteien dann versuchen Kompromisse zu finden, um im Bundesrat die Zustimmung der Landesregierungen mit Beteiligung der Grünen zu gewinnen. Die Grünen könnten dadurch in die Position eines Vetospielers gelangen. Auf diese neue Rolle hat sich die Partei bereits eingestellt: ein neues Bund-Länder-Referat in der Parteizentrale soll die Politik von Bündnis90/Die Grünen in Bund und Ländern fortan koordinieren.

2014 werden in Thüringen, Sachsen und Brandenburg neue Landtage gewählt. Doch auch wenn danach CDU und SPD in allen drei Ländern gemeinsam die Regierung stellen sollten, wird sich an den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nichts grundlegendes ändern. Für die notwendige Stimmenmehrheit würden auch dann noch vier Stimmen fehlen.

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