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22. November 1983: Bundestag bestätigt Entscheidung zum NATO-Doppelbeschluss | Hintergrund aktuell | bpb.de

22. November 1983: Bundestag bestätigt Entscheidung zum NATO-Doppelbeschluss

Redaktion

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Am 22. November 1983 billigte der Bundestag die Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Protest gegen den umstrittenen NATO-Doppelbeschluss war ein Höhepunkt der Friedensbewegung in Europa.

Trotz Verbots nehmen Soldaten der Bundeswehr in Uniform am 22.10.1983 an einer Großkundgebung im Bonner Hofgarten teil und demonstrieren mit einem Transparent und einer Pershing-II-Attrappe gegen die NATO-Hochrüstung. Einen Monat später billigte der Bundestag mit knapper Mehrheit die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen auch in Deutschland. (© picture-alliance/dpa)

Es war eine der größten Demonstrationen der deutschen Geschichte: Mehrere Hunderttausend Menschen protestierten am 22. Oktober 1983 auf der Bonner Hofgartenwiese gegen den sogenannten NATO-Doppelbeschluss. Bundesweit gingen an jenem Tag Schätzungen zufolge gut 1,3 Millionen Menschen gegen die vorgesehene Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in Westdeutschland auf die Straße.

Sorgen um das strategische Gleichgewicht

Die Vorgeschichte des Beschlusses reicht in die 1970er-Jahre zurück: Die Sowjetunion (UdSSR) hatte unter Staatschef Leonid Breschnew Teile ihres Militärarsenals modernisiert und die auf Westeuropa gerichteten atomaren Mittelstreckenraketen durch Raketen mit größerer Sprengkraft ersetzt (sowjetische Bezeichnung: RSD-10-Pioner, US-amerikanische Bezeichnung: SS-20). Das Problem: Solche atomaren Waffen mit kürzerer Reichweite waren bislang nicht Teil von Abrüstungsverträgen zwischen den USA und der Sowjetunion.

Die in der Bundesrepublik Deutschland regierende sozial-liberale Koalition unter Kanzler Helmut Schmidt sah diese Aufrüstung daher als Bedrohung an für das strategische Gleichgewicht zwischen NATO und Warschauer Pakt in Europa. 1977 sprach Schmidt sich Interner Link: am Rande einer Rede in London für Gegenmaßnahmen der NATO aus – und forderte, auch Mittelstreckenraketen einer Rüstungskontrolle zu unterwerfen.

QuellentextGefährdungen durch Mittelstreckenraketen

[...] Die Nachrüstung polarisierte die Gesellschaft: Entweder man war für oder gegen die Stationierung neuer amerikanischer Nuklear-Raketen in Westeuropa.

[...] Helmut Schmidt hatte am 28. Oktober 1977 die jährlich stattfindende Alastair-Buchanan-Gedenkrede vor dem Londoner Institut für strategische Studien gehalten. Er nutzte diese Gelegenheit, um auf ein ihn schon länger beschäftigendes Thema aufmerksam zu machen: Während Amerikaner und Sowjets bei den SALT-Gesprächen über die Begrenzung von nuklear-strategischen Waffen verhandelten, mit denen sich die beiden Supermächte direkt gegenseitig ins Visier nehmen konnten, blieben Kernwaffen mit kürzeren Reichweiten außerhalb der Rüstungskontrolle.

Schmidt sah dadurch westeuropäische Sicherheitsinteressen betroffen: "Eine auf die Weltmächte USA und Sowjetunion begrenzte strategische Rüstungsbeschränkung muss das Sicherheitsbedürfnis der westeuropäischen Bündnispartner gegenüber der in Europa militärisch überlegenen Sowjetunion beeinträchtigen, wenn es nicht gelingt, die in Europa bestehenden Disparitäten parallel zu den SALT-Verhandlungen abzubauen." Weitere Abrüstung war also Schmidts erste Wahl, um dem von ihm identifizierten Problem zu begegnen. Doch war er nicht so blauäugig, einen Erfolg entsprechender Verhandlungen von vornherein als gesichert anzunehmen. Solange es keine Abrüstungserfolge gebe, müsse die Allianz daher bereit sein, "für die gültige Strategie ausreichende und richtige Mittel bereitzustellen und allen Entwicklungen vorzubeugen, die unserer unverändert richtigen Strategie die Grundlage entziehen könnten."

Den konkreten Hintergrund seiner Überlegungen hatte Schmidt in seiner Londoner Rede nicht direkt angesprochen: Die fortgesetzte sowjetische Aufrüstung mit modernen SS-20-Raketen, die Westeuropa, aber nicht die USA erreichen konnten. In der Sicht Helmut Schmidts bestand die Gefahr des Entstehens einer "Grauzone" zwischen strategischen Waffen einerseits und konventionellen Waffen andererseits. Würden die Sowjets in dieser "Grauzone" weiterhin ungehindert aufrüsten, so bestünde die Gefahr, dass Westeuropa politisch erpressbar werde. Moskau könnte dann Bonn, Paris und London nuklear bedrohen, gleichzeitig jedoch Washington wegen der strategischen Parität in Schach halten. Denn sollte ein sowjetischer Nuklearangriff mit Mittelstreckenwaffen auf Westeuropa erfolgen, wären die USA gezwungen, mit in Amerika stationierten strategischen Waffen zu reagieren. Dies würde wegen der damit verknüpften Gefahr eines sowjetischen Gegenschlages gegen das amerikanische Kernland selbst womöglich nicht geschehen. In einem Wort: Die Glaubwürdigkeit der westlichen nuklearen Abschreckung war nach Ansicht Schmidts in Gefahr. [...]

Tatsächlich glaubte die damalige amerikanische Regierung unter Präsident Jimmy Carter, auf die politischen Besorgnisse wegen der entstehenden nuklearen Grauzone militärisch reagieren zu müssen. [...] Als Resultat wurde auf der Herbsttagung der NATO im Dezember 1979 der NATO-Doppelbeschluss durch die Außen- und Verteidigungsminister verabschiedet. Das Dokument sah die Stationierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Westeuropa ab 1983 vor, bot jedoch der Sowjetunion bereits zuvor Verhandlungen über die Begrenzung entsprechender Systeme an. [...]

Der Grundwiderspruch bestand darin, dass es Helmut Schmidt in seiner Londoner Rede vorrangig darum gegangen war, die Mittelstreckenwaffen in die Rüstungskontrolle einzubeziehen. Washington hatte jedoch inzwischen Gefallen an dem Gedanken gefunden, solche Waffen in Westeuropa zu stationieren. [...]

Helmut Schmidts sozial-liberale Koalition war inzwischen im September 1982 gescheitert. Von konservativer Seite wurde dabei immer wieder betont, der Kanzler sei von seiner eigenen Partei in der Frage der Nachrüstung im Stich gelassen worden, wodurch seine Glaubwürdigkeit als Regierungschef unterminiert worden sei. Auch wenn es zutrifft, dass weite Teile der SPD den NATO-Doppelbeschluss ablehnten und sich in der Friedensbewegung gegen die Nachrüstung engagierten, so waren für den Bruch der Regierung Schmidt/Genscher sicher andere Gründe ausschlaggebend – zum Beispiel die unüberbrückbaren Differenzen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik. [...]

Mit Michail Gorbatschow betrat im März 1985 ein sowjetischer Führer neuen Typs die weltpolitische Bühne. Er wollte unbedingt den nuklearen Rüstungswettlauf beenden. Auch Ronald Reagan, inzwischen in seiner zweiten Amtszeit, hatte Gefallen daran gefunden, als Friedensstifter in die Geschichte einzugehen. Am 8. Dezember 1987 unterzeichneten Reagan und Gorbatschow in Washington das Abkommen über die völlige Beseitigung nuklearer Waffen mit mittlerer Reichweite. Es war das erste Abkommen, das eine ganze Kategorie von Kernwaffen verbot, ja das erste wirkliche nukleare Abrüstungsabkommen überhaupt. Die Pershings und Marschflugkörper wurden aus Europa wieder abgezogen. Die von Helmut Schmidt [...] beschriebene nukleare Grauzone wurde durch Abrüstung beseitigt.

Oliver Thränert, "Helmut Schmidt '77. In der nuklearen Grauzone: Londoner Rede tritt Nachrüstung los", in: Die Neue Gesellschaft Frankfurter Hefte Nr. 1–2/2001, S. 57 ff.

Nicht nur in Washington stieß er damit auf Gehör. Am 12. Dezember 1979 verabschiedeten die Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Mitgliedstaaten in Brüssel den sogenannten NATO-Doppelbeschluss. Dieser sah zunächst Verhandlungen über den Abbau der sowjetischen"SS-20"-Raketen vor. Für den Fall, dass diese scheitern, sollten vier Jahre später US-amerikanische nukleare Mittelstreckenraketen (u.a. die besonders schnelle und reichweitenstarke Pershing II) in Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern stationiert werden.

Verhandlungen zwischen USA und UdSSR scheitern zunächst

Im November 1981 hatte der Republikaner und Anti-Kommunist Ronald Reagan die US-amerikanische Präsidentschaftswahl gewonnen. Reagan hatte politischen Beobachtern zufolge kein besonderes Interesse an einem Abrüstungsabkommen. Er verfolgte vielmehr die Strategie, die kommunistischen Staaten des Warschauer Pakts mit einer kostspieligen Aufrüstungsspirale an den Rand ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu treiben.

Am 30. November 1981 hatten die USA und die UdSSR dennoch in Genf Abrüstungsverhandlungen aufgenommen. Im Juli 1982 kam es dabei zu einer Verabredung der beiden Unterhändler Paul Nitze und Yuli Kvitsinsky, die den Abzug sämtlicher Mittelstreckenraketen aus Europa vorsah – doch beide Regierungen lehnten den Deal ab. Auch in den folgenden Jahren konnten sie sich nicht auf einen Kompromiss einigen.

Friedensbewegung gegen den NATO-Doppelbeschluss

Der NATO-Doppelbeschluss bewegte vor allem die Zivilgesellschaft und war eine entscheidende Triebfeder für das Erstarken der Friedensbewegung in West und Ost.

Ende der 1970er-Jahre Externer Link: entwickelte sich in der DDR und anderen Ländern des Ostblocks eine unabhängige Friedensbewegung, die sich gegen die Stationierung der Atomraketen in der DDR und der Bundesrepublik sowie die zunehmende Militarisierung der DDR-Gesellschaft richtete. Vor allem innerhalb der evangelischen Kirche bildeten sich Gruppen, die auch überregionale Aktionen organisierten. Die Interner Link: Angst vor einem Atomkrieg in Europa führte Anfang der 1980er Jahre auch in der Bundesrepublik Deutschland und anderen westeuropäischen Ländern zu neuen Massenprotesten.

In der Bundesrepublik war der Beschluss eine Interner Link: wichtige politische Konfliktlinie. Die Debatte um ihn trug auch – aber nicht allein – dazu bei, dass es Helmut Kohl 1982 durch ein konstruktives Misstrauensvotum gelang, Helmut Schmidt mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP als Kanzler abzulösen. Die Großdemonstrationen des 22. Oktobers 1983 gelten als Höhepunkt jahrelanger Proteste der Friedensbewegung gegen eine aus ihrer Sicht drohende Eskalation des Kalten Krieges. Die Grünen, die damals wie keine andere Partei für Abrüstung standen, erhielten im Westen Deutschlands großen Zulauf. Sie konnten im März 1983 in den Bundestag einziehen und sich als politische Kraft auf Bundes- und Länderebene etablieren.

Billigung des Beschlusses und Raketenstationierung

Doch der Bundestag selbst blieb gespalten. Bei den Genfer Verhandlungen erzielten die Unterhändler bis Herbst 1983, also kurz vor Ablauf der Vier-Jahres-Frist, keinen Durchbruch. Der Bundestag billigte schließlich Interner Link: am 22. November 1983 in namentlicher Abstimmung die Stationierung neuer US-Mittelstreckenraketen in Deutschland, bei 296 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Bereits am nächsten Tag brach die Sowjetunion die Verhandlungen ab. Die Mittelstreckenraketen der USA wurden von 1983 bis 1987 in vier NATO-Staaten – Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien, Italien – aufgestellt. Die Sowjetunion stationierte ihrerseits neue Kurzstreckenraketen in der DDR und der Tschechoslowakei.

ÜberblickNukleare Rüstungskontrolle

Ausgewählte Abkommen zur Rüstungskontrolle von Nuklearwaffen:

  • 1963 - Atomsteststoppabkommen: Am 5. August 1963 durch die USA, die Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet. Der Vertrag verbietet oberirdische Kernwaffenversuche. Interner Link: Das Abkommen markierte den Beginn für ein System der nuklearen Abrüstung.

  • 1968 - Nichtverbreitungsvertrag / Atomwaffensperrvertrag: Am 1. Juli 1968 u.a. durch die USA, die Sowjetunion und Großbritannien unterzeichnet. Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen trat 1970 in Kraft. Interner Link: Er verpflichtet die Staaten u.a. dazu, Atomwaffen nicht an andere Staaten weiterzugeben, nicht ihre Entwicklung zu versuchen und vorhandene Arsenale abzubauen.

  • 1972 - SALT-I und ABM-Vertrag: Am 26. Mai 1972 durch die USA und die Sowjetunion unterzeichnet. Als Interner Link: Ergebnis der "Strategic Arms Limitation Talks" (SALT, Gespräche zur Begrenuzung strategischer Rüstung) wurde ein Vertrag zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen (ABM-Vertrag, Anti-Ballistic Missiles) und ein befristetes Abkommen u.a. mit Höchstgrenzen für Interkontinentalraketen geschlossen.

  • 1979 - SALT-II-Vertrag: Am 18.Juni 1979 durch die USA und die Sowjetunion unterzeichnet. Beide Staaten verpflichteten sich dazu, ihre Trägersysteme für strategische Nuklearwaffen mit mehr als 600 Kilometern Reichweite zahlenmäßig zu begrenzen.

  • 1987 - INF-Vertrag: Am 8. Dezember 1987 durch die USA und die Sowjetunion unterzeichnet. Beide Staaten einigten sich auf eine Interner Link: vollständige Vernichtung ihres Arsenals an Mittelstreckenraketen (INF, Intermediate Nuclear Forces, 500 bis 5.500 Kilometer).

  • 1991 - START-I-Vertrag: Am 31. Juli 1999 durch die USA und die Sowjetunion unterzeichnet. Vereinbart wurde in den seit 1982 laufenden "Strategic Arms Reduction Talks" (START, Gespräche zur Verringerung strategischer Waffen) eine weitere Absenkung der Höchstzahl der Trägersysteme (max. 1.800) und eine Obergrenze für die Anzahl der dafür vorgesehenen Atomsprengköpfe (max. 6.000).

  • 1993 - START-II-Vertrag: Am 3. Januar 1993 durch die USA und die Russische Föderation unterzeichnet. Der Vetrag sah einen weiteren Abbau der Anzahl strategischer Atomsprengköpfen bis zum Jahr 2003 vor (max. 3.500). Der Vertrag trat jedoch nie in Kraft.

  • 2002 - SORT-Vertrag: Am 24. Mai 2002 durch die USA und die Russische Föderation unterzeichnet. Erneut wurde vereinbart, die Anzahl der einsatzfähigen Gefechtsköpfe weiter zu verringern (max. 2.200).

  • 2010 - START-III-Vertrag (New START): Am 8. April 2010 durch die USA und die Russische Föderation unterzeichnet. Vereinbart wurde eine weitere Absenkung der einsatzfähigen Sprengköpfe (max. 1.550) und Trägersysteme (max. 800) innerhalb von sieben Jahren ab Inkrafttreten des Vertrags.

Externer Link: Alle Verträge und Abkommen zur Rüstungskontrollle auf sicherheitspolitik.bpb.de

Einigung im Jahr 1987: Zerstörung aller Mittelstreckenraketen

Sowohl USA als auch die Sowjetunion rüsteten in den kommenden Jahren weiter auf. Im März 1985 wurde Michail Gorbatschow sowjetischer Staatschef. Er leitete angesichts der desolaten wirtschaftlichen Lage Reformen ein und zeigte eine weit höhere Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Westen als seine Vorgänger. Noch im selben Jahr wurden die Verhandlungen über den Abbau der in Europa stationierten atomaren Mittelstreckenraketen wieder aufgenommen und ein Kompromiss erzielt: Am 8. Dezember 1987 unterzeichneten die USA und die UdSSR den INF-Vertrag (Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty, auch "Washingtoner Vertrag"). Darin verpflichteten sich beide Seiten, alle atomaren Mittelstreckenwaffen mit Reichweiten zwischen 500 und 5.500 Kilometern zu vernichten und auf den Bau neuer Raketen zu verzichten.

US-Präsident Trump will INF-Vertrag kündigen

Der INF-Vertrag gilt als Interner Link: wichtiger Schritt für die Abrüstung und eine politische Annäherung von USA und UdSSR. Das Abkommen stand zuletzt jedoch wieder in Frage. Die USA werfen Russland als Rechtsnachfolger der UdSSR vor, den INF-Vertrag zu verletzen. Russland bestreitet dies. US-Präsident Donald Trump hat angekündigt, die Vereinbarung zu kündigen.

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