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Europa hat gewählt

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Zwischen dem 23. und dem 26. Mai haben die Bürgerinnen und Bürger in der EU ein neues Parlament gewählt. Ein kurzer Überblick über die Wahlergebnisse in Deutschland und Europa, die Aufgaben des EU-Parlaments und die Wahl der Abgeordneten.

Das Europaparlament in Brüssel, Belgien. Die EU-Parlamentarier tagen im Wechsel in Brüssel und in Straßburg. (© picture-alliance)

Rund 400 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger waren vom 26. bis 29. Mai in den 28 EU-Mitgliedsstaaten aufgerufen, ein neues Europäisches Parlament (EP) zu wählen. In Deutschland – hier fand die Wahl am 26. Mai 2019 statt – waren rund 64,8 Millionen Deutsche und weitere Unionsbürgerinnen und -bürger wahlberechtigt. 3,9 Millionen davon durften zum ersten Mal an der Wahl teilnehmen. Zu Wahl standen in Deutschland 41 Parteien und politische Vereinigungen, deren Kandidatinnen und Kandidaten sich über nationale Parteilisten auf 96 Sitze im EP bewarben. In Deutschland nutzten 61,4 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimme. Das ist die dritthöchste Wahlbeteiligung in der Geschichte der Europawahlen in Deutschland und die höchste seit der Wiedervereinigung. Europaweit lag die Wahlbeteiligung bei 50,93 Prozent (vorläufig).

Gewinner und Verlierer (in Klammern der Unterschied zu 2014)

Die CDU bleibt trotz deutlicher Stimmverluste mit 22,6 Prozent (-7,5 Prozent) der Stimmen stärkste Kraft. Die SPD belegt nur noch den dritten Platz und hat mit 15,8 Prozent (-11,4 Prozent) das schlechteste Europawahlergebnis seit 1979 erzielt. Stimmenanteile verloren hat auch Die Linke mit 5,5 Prozent (-1,9 Prozent). Zu den Gewinnern der Wahl gehört vor allem die Partei Die Grüne, die mit 20,5 Prozent das Wahlergebnis von 2014 (+9,8 Prozent) fast verdoppeln konnte. Stimmenanteile dazu gewinnen konnten auch die AfD mit 11,0 Prozent (+3,9 Prozent), die FDP mit 5,4 Prozent (+2,1 Prozent) und die CSU mit 6,3 Prozent (+1,0 Prozent). In Deutschland gibt es zur Europawahl keine Sperrklausel. Davon profitierten insgesamt sieben kleine Parteien, die genug Stimmenanteile für einen Sitz im Parlament erreichen konnten: Die PARTEI, Freie Wähler, Tierschutzpartei, ÖDP, Familien-Partei, Volt und die Piratenpartei.

Externer Link: Amtliches Endergebnis im Detail

Schwierige Koalitionsbildung

Auf europäischer Ebene (vorläufiges Ergebnis, Stand: 24.06.2019) konnten vor allem die Fraktionen der Liberalen (Renew Europe, ehemals ALDE) mit 108 Sitzen (+39) und der Grünen (Grüne/EFA) mit 75 Sitzen (+23) Sitze im Europäischen Parlament hinzugewinnen. Die Europäische Volkspartei (EVP) mit 182 Sitzen (-34) und die Sozialdemokraten (S&D) mit 153 Sitzen (-32) bleiben zwar trotz deutlicher Stimmverluste die stärksten Fraktionen, können aber nicht wie bisher gemeinsam die Mehrheit im Parlament stellen. Nach aktuellen Schätzungen kann nur eine Koalition aus EVP, Sozialdemokraten und Liberalen eine stabile Mehrheit bilden. Alle diese Fraktionen sind allerdings mit eigenen Spitzenkandidaten ins Rennen gegangen und müssten unter anderem bei der Entscheidung für die Besetzung des Amtes des Kommissionspräsidenten einen Kompromiss finden.

Eine Mehrheitsfindung erschwert auch, dass die Fraktionen, in denen sich nationalistische und populistische Parteien der EU-Mitgliedsstaaten organisieren, wie die Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD) mit 43 Sitzen und Identität und Demokratie (ID, vormals Europa der Nationen und der Freiheit) mit 73 Sitzen ihr Wahlergebnis im Vergleich zur Europawahl 2014 deutlich steigern konnten.

Externer Link: Europaweite Wahlergebnisse im Detail

Welche Funktion hat das EU-Parlament in der Europäischen Union?

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte und damit unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern legitimierte Interner Link: Organ der Europäischen Union. Seit 1979 werden seine Abgeordneten direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsstaaten gewählt. Plenarsitzungen finden in Straßburg statt, während die Ausschüsse in Brüssel tagen, wo auch kurze Sitzungen abgehalten werden.

Als Teil des "institutionellen Dreiecks" entscheidet das Europäische Parlament gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) über Gesetzesvorlagen der Europäischen Kommission. Anders als beispielsweise der Deutsche Bundestag hat das EP kein Gesetzesinitiativrecht. Die EU-Kommission schlägt Gesetze vor, über die das Parlament und der Rat beraten, bei Bedarf Änderungen einbringen und schließlich entscheiden.

Seit dem Vertrag von Lissabon (2009) hat das Parlament neue Kontroll-, Mitentscheidungs- und Zustimmungsrechte, etwa in der Sicherheits- und Justiz- sowie Agrar- und Handelspolitik oder beim Abschluss internationaler Übereinkommen. In anderen Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik sind die Parlamentskompetenzen dagegen nach wie vor auf das Anhörungsrecht begrenzt – genau wie in Teilen der Innenpolitik. Das Parlament ist auch an der Besetzung des Europäischen Rechnungshofes und der Europäischen Kommission beteiligt. So berücksichtigt der Europäische Rat bei seinem Vorschlag für das Amt des/der Kommissionspräsidenten/-in das Ergebnis der Europawahl. Das EP wählt diesen Kandidaten mit der Mehrheit seiner Mitglieder.

Trotz dieser Mitwirkungsmöglichkeiten werden insbesondere das fehlende Initiativrecht sowie die verhältnismäßige geringe Wahlbeteiligung an Europawahlen und die damit eingeschränkte Legitimationskraft des EP als bestehende Demokratiedefizite kritisiert. Bei der aktuellen Wahl ist die Wahlbeteiligung allerdings sowohl in Deutschland als auch europaweit im Vergleich zur letzten Wahl gestiegen.

Interner Link: Mehr Informationen zu den Kompetenzen und der Arbeitsweise des Europäischen Parlaments.

Nach welchem Wahlsystem wird in Deutschland das EU-Parlament gewählt? Gibt es Unterschiede zu anderen Ländern?

Das Wahlsystem für die Europawahl ist in den Interner Link: EU-Staaten nicht einheitlich geregelt. Nur einzelne Eckpfeiler wurden in den bisherigen EU-Verträgen (Artikel 14 Vertrag über die Europäische Union) festgeschrieben – so sind etwa die Zahl der Abgeordneten insgesamt und ihre Verteilung auf die Interner Link: Mitgliedsstaaten geregelt. Die Abgeordnetenzahl der einzelnen Mitgliedstaaten orientiert sich an der jeweiligen Bevölkerungsgröße, wobei auch die angemessene Repräsentation kleinerer Mitgliedsstaaten gewährleistet werden soll. Kleinere Länder werden daher im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsgröße überrepräsentiert. Die insgesamt 751 Mitglieder des Parlaments werden in freier und geheimer Wahl Interner Link: für fünf Jahre direkt gewählt. Ein Land wird von mindestens sechs und höchstens, wie im Falle Deutschlands, 96 Abgeordneten vertreten.

Die Stimmabgabe erfolgt EU-weit nach dem Verhältniswahlsystem. Es gibt in allen EU-Staaten Mehrpersonenwahlkreise mit unterschiedlich vielen Abgeordneten. Außerdem ist einheitlich festgelegt, dass alle Bürgerinnen und Bürger spätestens ab dem 18. Lebensjahr wählen dürfen. Österreich hat 2007 als erstes EU-Land das Mindestalter für die Europawahl auf 16 Jahre herabgesetzt. Beim passiven Wahlrecht ist das Mindestalter dagegen sehr unterschiedlich geregelt. Während man etwa in Deutschland mit 18 Jahren Europaparlamentarier werden kann, muss man in einigen anderen Ländern mindestens 21 (Polen) oder 23 Jahre (Rumänien) alt sein. In Italien kann man gar erst mit 25 Jahren für das Europaparlament kandidieren.

Unterschiede gibt es auch hinsichtlich der Wahlkreiseinteilung, der Anwendung gesetzlicher Sperrklauseln und der Übertragung von Stimmen in Mandate. In 14 Ländern gibt es Sperrklauseln, die beispielsweise bei drei (in Griechenland), vier (u.a. in Österreich und Italien) oder fünf Prozent (u.a. in Frankreich und Kroatien) liegen – in Zypern sind es 1,8 Prozent. In Deutschland gibt es nach den Interner Link: Urteilen des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) von 2011 und 2014 derzeit keine Sperrklausel.

Von der Stimme zum Mandat (© picture-alliance, dpa-infografik; Quelle: Bundeswahlleiter)

In mehreren Staaten wie Irland oder Malta können die Wählerinnen und Wähler die Reihenfolge der Kandidaten auf den Wahllisten der Parteien beeinflussen. Zudem gibt es in vier Ländern – Belgien, Griechenland, Luxemburg und Zypern – eine Wahlpflicht. Bei den Auszählungsverfahren ist die Vielfalt groß – Interner Link: in den meisten EU-Staaten wenden die Behörden das d'Hondt'sche Höchstzahlverfahren oder Varianten an, wie das Verfahren Hare plus d'Hondt. Weil es in weiten Teilen uneinheitlich ist, wird das Wahlsystem zum EP auch als Interner Link: "polymorphe oder heterogene Verhältniswahl" bezeichnet.

Die Rolle der EU-Parlamentarier

Wie der Deutsche Bundestag ist auch das Europäische Parlament ein sogenanntes Arbeitsparlament. Das bedeutet, dass die meiste Arbeit in den Fachausschüssen geleistet wird, wo Gesetzgebungsvorschläge bearbeitet und Resolutionen des EP vorbereitet werden. Abschließend debattiert und beschlossen werden die einzelnen Gesetzgebungsvorhaben erst, nachdem die Ausschüsse ihre Arbeit abgeschlossen und über einen Gesetzgebungsentwurf abgestimmt haben.

Die überwiegende Mehrzahl der Parlamentarier gehört einer Fraktion wie etwa der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) oder der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S & D) an, wobei diese tendenziell schwächer organisiert sind als die Fraktionen der Parlamente in den Mitgliedsstaaten. Vor allem den etablierten Fraktionen gelingt es in der Regel, im Europäischen Parlament einheitlich abzustimmen und ihre Politik im Parlament gemeinsam zu gestalten. Die Abgeordneten sind jedoch, wie auch im Bundestag, frei und unabhängig. Mitunter verlaufen die Fronten bei einem Thema deshalb auch innerhalb der Fraktionen, sowie zuletzt etwa bei der umstrittenen EU-Interner Link: Urheberrechtsreform.

Die Mehrheitsfindung könnte nach der Wahl 2019 schwieriger werden, falls nationalistische Kräfte, wie zu erwarten, die Zahl ihrer Sitze massiv steigern können.

Wer stand in Deutschland zur Wahl?

In Deutschland sind 41 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit gemeinsamen Listen für alle Bundesländer beziehungsweise mit Listen für einzelne Länder (CDU und CSU) zur Europawahl angetreten. Insgesamt 1.380 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für einen der 96 Parlamentssitze beworben. Ein Kurzprofil aller Parteien und politischen Vereinigungen, die 2019 zur Wahl standen, finden Sie hier.

Zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Beitrags liegen noch nicht alle endgültigen amtlichen Wahlergebnisse vor. Der Beitrag wird zeitnah aktualisiert.

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