Bundesverfassungsgericht kippt fünf Prozent bei Kommunalwahlen
Kleine Parteien ziehen künftig leichter in die schleswig-holsteinischen
Gemeindevertretungen ein. Am Mittwoch erklärte das Bundesverfassungsgericht
die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen für verfassungswidrig. Das Urteil
könnte richtungsweisend sein.
Nach den Worten der Karlsruher Richter würden durch die Sperrklausel die Chancengleichheit der Parteien sowie die Wahlrechtsgleichheit beeinträchtigt. Ausschlaggebend für das 60-seitige Urteil ist die seit 1995 geltende Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in hauptamtlich verwalteten Gemeinden. Da in den Kommunen - anders als im Bundestag und den Landtagen - keine klaren Mehrheiten zur Sicherung einer aktionsfähigen Regierung erforderlich seien, gebe es keine zwingenden Gründe für eine Sperrklausel. Zudem würden die Gemeindevertretungen und Kreistage vornehmlich Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, jedoch keine Gesetze erlassen. Auch die Befürchtungen einiger Parlamentarier, der Wegfall der Sperrklausel könnte möglicherweise radikalen Splittergruppen den Einzug ins Parlament erleichtern, wiesen die Verfassungsrichter zurück: Die Fünf-Prozent-Hürde treffe nicht nur unerwünschte Parteien, sondern auch kommunale Wählervereinigungen und Einzelbewerber, hieß es im Urteil.
Bereits im Dezember 2006 hatten die Grünen einen Gesetzesantrag in den Kieler Landtag eingebracht, die Sperrklausel auf kommunaler Ebene abzuschaffen. Sie scheiterten damals jedoch am Widerstand der Großen Koalition. Daraufhin zogen die Grünen-Parlamentarier vor das Bundesverfassungsgericht. Da Schleswig-Holstein als letztes Bundesland kein Landesverfassungsgericht hat, urteilte das Gericht in Karlsruhe stellvertretend.
Durch den Richterspruch rechnen sich die kleineren Parteien künftig größere Chancen aus: "Die Entscheidung wird eine Öffnung der Parteienlandschaft zur Folge haben und für mehr Demokratie sorgen", sagte die Landeschefin der Grünen in Schleswig-Holstein, Marlies Fritzen. Landtagspräsident Martin Kayenburg (CDU) kündigte an, eine entsprechende Änderung des Gesetzes unverzüglich auf den Weg zu bringen. Möglicherweise könnte die neue Regelung dann schon zu den Kommunalwahlen am 25. Mai in Kraft sein.
Der Karlsruher Richterspruch könnte auch für Thüringen und Saarland richtungsweisend sein - die einzigen anderen Bundesländer, in denen die gleiche Sperrklausel bei Kommunalwahlen noch existiert. Wie in Schleswig-Holstein werden auch hier die Bürgermeister in den Kommunen direkt gewählt. Weitere Ausnahmen sind Rheinland-Pfalz mit einer 3,03-Prozent-Hürde und die Stadtstaaten: In Berlin, Bremen und Hamburg hat die Sperrklausel Relevanz, da die Stadtparlamente zugleich Landtage und somit gesetzgeberisch tätig sind. Der Landesvorsitzende der Thüringer FDP, Uwe Barth, zeigte sich nach dem Urteil optimistisch: "Jetzt kann auch das Thüringer Verfassungsgericht in Weimar entscheiden. Wir gehen davon aus, dass es sich dem heutigen Urteil anschließen wird."

