Neuer Streit um Online-Durchsuchungen
Die geplanten Online-Durchsuchungen sind erneut auf Kritik gestoßen:
Mithilfe gefälschter E-Mails will sich das Bundeskriminalamt (BKA) Zugang zu
den Computern Terrorverdächtiger verschaffen.
Durchsuchungen. Dabei geht es auch um den Vorschlag, "in begründeten Ausnahmefällen" mithilfe von E-Mails unter einem anderen Behördennamen ein Spionageprogramm, einen so genannten Trojaner, auf den Computern von Terror-Verdächtigen zu installieren. Damit will das BKA mögliche terroristische Aktivitäten aufdecken. Nach einem Bericht des Bundesinnenministeriums sind Teilmodule der dafür benötigten Software bereits fertig gestellt.
Die so genannten Trojaner sind Teil eines Gesetzesvorhabens, das Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Kampf gegen den Terrorismus durchsetzen möchte. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Abwehr von länderübergreifenden Gefahren wie den internationalen Terrorismus in die Hände des BKA übergegangen. Nach den Plänen von Schäuble soll das BKA nun auch verstärkt präventiv tätig werden - neben den Online-Durchsuchungen soll dann auch die vorübergehende Überwachung von Telefonen gestattet sein. Dazu müsste zunächst aber das BKA-Gesetz geändert werden. Die Koalitionspartner CDU und SPD konnten sich aber noch nicht einigen.
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, befürchtet, dass durch die Online-Durchsuchungen der Schutz der Privatsphäre gefährdet werden könnte. Zudem stelle sich die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage die Daten in einem Strafverfahren verwendet werden können. BKA-Präsident Jörg Ziercke warnte derweil vor einer "Angstmacher-Diskussion": Aufgrund des hohen technischen Aufwands würden die Durchsuchungen ohnehin nur selten genutzt werden, da für jeden Rechner ein individuelles Programm geschrieben werden müsse. Um Missbrauch zu vermeiden, sollten die Kontrollmechanismen aber verstärkt werden, so Ziercke. Die Opposition befürchtet einen Vertrauensverlust durch den Einsatz gefälschter E-Mails.
Im Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht über ein Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen, das Online-Durchsuchungen erlaubt. Das Urteil gilt als richtungsweisend für die gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene. Zu Beginn des Jahres hatte das Gericht bereits ein Vorhaben der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung zu Online-Durchsuchungen für rechtswidrig erklärt. In der Begründung hieß es, dass es keine gesetzliche Grundlage für verdeckte Online- Durchsuchungen gebe.