Datenschutz und Bürgerrechte
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Donnerstagmorgen können Handy- und Computerdaten künftig leichter beschlagnahmt werden. Auf eigenen Geräten gespeicherte Daten werden demnach nicht vom strengen Fernmeldegesetz geschützt, sondern nur durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Urteil widerspricht damit der EU-Richtlinie zur so genannten Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die bei jeder Benutzung von Handy, Telefon und Internet anfallen. Ihr zufolge müssen Telekommunikationsanbieter diese Verkehrsdaten ihrer Kunden mindestens sechs Monate lang speichern und für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung halten - auch ohne einen anfänglichen Verdacht auf eine Straftat, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung fordert. Die Richtlinie ist mit Unterstützung der Deutschen Bundesregierung im Dezember letzten Jahres vom EU-Parlament und erst Ende Februar diesen Jahres vom Rat der EU verabschiedet worden. Die Bundesregierung bereitet derzeit eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor, will dabei aber auf die Bedenken von Datenschützern eingehen.

