Arbeitsmarktpolitik Dossierbild

Mindestlohn


15.11.2011
Die abnehmende Tarifbindung, tarifvertragliche Vereinbarungen auf niedrigem Niveau, die anwachsende Zahl von Vollzeitarbeitnehmer, die ergänzend auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, sowie entsprechende Regelungen in der Mehrzahl der europäischen Länder haben auch in Deutschland zu einer politischen und wissenschaftlichen Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn geführt.

Was ist ein gesetzlicher Mindestlohn?



Gebäudereiniger bei der ArbeitGebäudereiniger bei der Arbeit (© AP)


Gesetzliche Mindestlöhne in Europa und ÜberseeGesetzliche Mindestlöhne in Europa und Übersee Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de/ (© bpb)
Die abnehmende Tarifbindung, tarifvertragliche Vereinbarungen auf niedrigem Niveau, die anwachsende Zahl von Vollzeitarbeitnehmern, die ergänzend auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, sowie entsprechende Regelungen in der Mehrzahl der europäischen Länder haben auch in Deutschland zu einer politischen und wissenschaftlichen Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn geführt. Im Spätherbst 2011 überraschte die CDU mit einem Vorschlag zu "Lohnuntergrenzen“ in Branchen und Bereichen ohne Mindestlohnregeln. Immerhin gibt es unterste Lohngruppen in zahlreichen Tarifverträgen und Sonderregelungen in bislang 13 Branchen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregierung vom 26. Oktober 2009 steht allerdings: "Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab."

Was hierunter jeweils zu verstehen ist, welche Argumente Befürworter und Gegner von Mindestlöhnen ins Feld führen, wie die Situation in anderen Ländern ist und welche Wirkungen ein Mindestlohn entfalten könnte ist Gegenstand dieses Abschnitts.

Ein gesetzlicher Mindestlohn definiert die Untergrenze der Bezahlung für abhängig Beschäftigte. Diese Untergrenze darf kein Arbeitgeber unterschreiten. Eine Mindestlohnregelung kann sich sowohl auf einen Stundensatz als auch auf einen Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Deutschland gehört innerhalb der EU zu einer Minderheit von Ländern, die keinen gesetzlichen Mindestlohn haben.

Mindestlöhne: In Europa üblich



In fast allen europäischen Ländern gibt es mittlerweile einen gesetzlichen Mindestlohn. Über keine gesetzlichen Mindestlöhne verfügen in der EU Deutschland, Dänemark, Italien, Schweden, Finnland, Österreich und Zypern. Außer Deutschland haben diese Länder jedoch andere, gleichwertige Regelungen oder eine sehr hohe Tarifbindung. Vor allem in den skandinavischen Staaten und in Österreich wird aufgrund des hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades (über 80 Prozent) fast jeder Arbeitnehmer von tarifvertraglichen Regelungen erfasst.

Die Höhe der Mindestlöhne differiert dabei stark. Deutliche Unterschiede gibt es insbesondere zwischen den "alten" und den "neuen" EU-Mitgliedsstaaten. Die höchsten Mindestlöhne haben Luxemburg, Frankreich und die Niederlande.

Entwicklung in Deutschland



Wegen des in Deutschland verfassungsrechtlich verbürgten Systems der Tarifautonomie (Artikel 9 Absatz 3 GG) liegt die Regelungskompetenz über Löhne bei den Tarifparteien. Es gibt daher keinen allgemeinen, für alle Arbeitsverhältnisse gültigen und durch Gesetz zu verordnenden Mindestlohn. Allerdings sind zuletzt in einigen Branchen Mindestlöhne eingeführt worden. Grundlage hierfür ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das im Bauhauptgewerbe seit 1996 in Kraft ist. Ursprüngliches Ziel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes war der Wettbewerbsschutz für einheimische Beschäftigte und deren Arbeitgeber, indem es zwingende Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden, per Allgemeinverbindlicherklärung festschrieb. Die Allgemeinverbindlichkeit kann nur im Einvernehmen mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer erklärt werden. Ab 1. Mai 2011 dürfen Arbeitnehmer aus Osteuropa (bis auf Bulgarien und Rumänien) uneingeschränkt hierzulande arbeiten. Die Wirtschaft befürchtet Druck von "Dumpinglöhnern".

Nach langen Kontroversen einigte sich die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Juni 2007 auf einen Kompromiss in Sachen Mindestlohn. Danach sollte das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf weitere Branchen ausgedehnt werden. Anträge konnten von den Tarifparteien der interessierten Branchen bis Ende März 2008 gestellt werden.

Das Entsendegesetz legt fest, dass Tarifverträge eingehalten werden und entsprechend Löhne nach Tarif bezahlt werden. Notwendige Voraussetzung ist, dass es überhaupt einen Tarifvertrag gibt. Nicht in allen Branchen werden Tarifverträge abgeschlossen, die bundesweit gelten, so beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Hotel- und Gaststättengewerbe – also gerade in Branchen, in denen eher geringer Löhne gezahlt werden.

Selbst eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen könnte daher in vielen Branchen mangels eines Tarifvertrags nicht zu einem rechtsverbindlichen Mindestlohn führen. Dagegen bietet das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen von 1952 eine gesetzliche Grundlage zur Bestimmung von Mindestlöhnen unabhängig von Tarifverträgen. Von dieser Möglichkeit wurde allerdings noch nie Gebrauch gemacht, da ein politischer Konsens darüber bestand, dass die von Arbeitgebern und Gewerkschaften "freiwillig" ausgehandelten tarifvertraglichen Regelungen ausreichend für den Schutz von Arbeitnehmern seien. Das Gesetz blieb daher während seiner gesamten Geschichte bedeutungslos. Ende April 2009 ist das Gesetz überarbeitet worden. Danach soll ein noch zu bildender Hauptausschuss nun prüfen, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung, die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie die Landesregierungen können dem Hauptausschuss dazu Vorschläge unterbreiten. Für Wirtschaftszweige, in denen Mindestlöhne geschaffen werden sollen, wird ein Fachausschuss errichtet, der dann die konkrete Höhe der Mindestlöhne festlegt. Die vom Fachausschuss beschlossenen Mindestlöhne werden von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesen Wirtschaftszweigen rechtsverbindlich gemacht.

Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt es derzeit ( Stand November 2011) in Branchen, die zusammen rd.2,9 Millionen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Tabelle zeigt die Wirtschaftsbereiche mit Mindestlöhnen, die Zahl der dort Beschäftigten, eine Differenzierung nach West- und Ostdeutschland und für das Wach- und Sicherheitsgewerbe sogar nach Ländern. Mit der Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 können weitere Branchen auf Antrag der beteiligten Tarifvertragsparteien für alle Arbeitnehmer verbindliche Mindestlöhne einführen.

Eine weitere Möglichkeit für Mindestlohnregelungen besteht im § 3 des Arbeitnehmer-Überlassungsgesetzes. Danach betrug ab November 2011 der Mindestlohn im Westen 7,89 Euro, im Osten 7,01 Euro. Während einige Stimmen in der CDU diese Werte als Orientierung für weitere Lohnuntergrenzen vorschlagen, lehnen es andere aus ökonomischen und sozialen Gründen ab, unterste Löhne in der Zeitarbeit anderen Branchen, die noch ohne Mindestlöhne sind, aufzuerlegen.

 
Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz
in Euro/Stunde
 
BrancheBeschäftigten-/ EntgeltgruppeJanuar 2012nächste Stufe
Abfallwirtschaft
(160.000 AN)Mindestlohn8,33-
Bauhauptgewerbeab 01/2013
West (414.500 Arb.)Werker
Fachwerker
11,05
13,40
Berlin: 13,25
11,05
13,70
13,55
Ost (127.600 Arb.)Werker10,0010,25
Bergbau-Spezialgesellschaften
(2.500 Arb.)Mindestlohn I
Mindestlohn II (Hauer/ Facharbeiter)
11,53
12,81
-
Berufliche Weiterbildung (23.000 Ang.)
West inkl. Berlin Verwaltungsangestellte/r10,71*-
OstVerwaltungsangestellte/r9,53*-
West inkl. BerlinPädagogische/r Mitarbeiter/in12,28*-
OstPädagogische/r Mitarbeiter/in10,93*-
West/Ostübrige AN7,60*-
Dachdeckerhandwerkab 01/2013
West und Ost (64.000 Arb.)Mindestlohn11,0011,20
Elektrohandwerk (Montage) (278.600 AN)ab 01/2013
WestMindestentgelt9,809,90
Ost inkl. BerlinMindestentgelt8,658,85
Gebäudereinigerhandwerk (700.000, sozialvers. 365.200 Arb.)ab 01/2013
West inkl. BerlinInnen- und Unterhaltsreinigung
Glas- und Fassadenreinigung
8,82
11,33
9,00
11,33
OstInnen- und Unterhaltsreinigung
Glas- und Fassadenreinigung
7,33
8,88
7,56
9,00
Gerüstbauerhandwerkab 11/2012
West und Ost (27.000Arb.)Mindestlohn9,50*10,00*
Maler- und Lackiererhandwerkab 07/2012
West ungelernter AN
Geselle
9,75
11,75
 
12,00
Ost ungelernter AN9,75
Pflegebranche (800.000 AN)
West inkl. Berlin8,75-
Ost 7,75-
Wach- und Sicherheitsgewerbe (170.000 Arb.)ab 03/2012
Baden-WürttembergMindestlohn8,608,75
Bayern8,148,28
Bremen7,167,33
Hamburg7,127,31
Niedersachsen7,267,38
Nordrhein-Westfalen7,958,09
Hessen7,507,63
Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein6,537,00
Ost inkl. Berlin6,537,00
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (35.000 AN)ab 04/2012
West Mindestlohn7,808,00
Ost inkl. BerlinMindestlohn6,757,00
Noch nicht im Geltungsbereich des AEntG enthalten:
Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft (35.000 AN)
(Arb.)Mindestlohn10,78*-
Lohnuntergrenze nach § 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzab 11/2012
West 7,898,19
Ost inkl. Berlin7,017,50
*Allgemeinverbindlichkeit noch nicht erklärt.
Quelle: WSI-Tarifarchiv Stand: Januar 2012

Die Wirkungen eines wie auch immer geregelten und bezeichneten Mindestlohns als kleinstes zulässiges Arbeitsentgelt dürften nach den zahlreichen internationalen Studien und Erfahrungen nicht mehr so umstritten sein wie in den letzten Jahren. Die Kritiker sehen einen festen Zusammenhang zwischen Lohnhöhe und Beschäftigung, so dass ein Mindestlohn oberhalb der Arbeitsproduktivität je Stunde zu Beschäftigungs- oder gar Arbeitsplatzverlusten führte. Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und Leistungsgeminderte hätten dann bei Mindestlöhnen geringere Beschäftigungschancen. Die Wirtschaftsverbände und die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung halten die Mindestlohndebatte weder für notwendig noch Ziel führend. Der Vorschlag zur Lohnuntergrenze sei schwer nachvollziehbar und unverständlich.

Zur Orientierung: Die gesamtwirtschaftliche Arbeitsproduktivität je geleisteter Arbeitsstunde beträgt gegenwärtig real gut 41 Euro. In der Nominalbetrachtung der Mindestlöhne handelt es sich bei den Lohnuntergrenzen also um etwa ein Siebtel der durchschnittlichen Wertschöpfung je geleisteter Arbeitsstunde in Deutschland. Außerdem hat die Arbeitsproduktivität viele Bestimmungsgrößen, die nicht vom Beschäftigten abhängen.

Anders als in 20 von 27 EU-Mitgliedsstaaten gibt es in Deutschland keinen allgemeinen, überall gleich gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Die Hans Böckler Stiftung schlägt vier Maßstäbe für einen "angemessenen" Mindestlohn vor:
  1. die gesetzliche Pfändungsfreigrenze von gegenwärtig 1 030 Euro netto, was einem Mindestlohn bei einer 38-Stundenwoche von 8,62 Euro pro Stunde entspricht;
  2. Sozialgesetzbuch II: Der Lohn von 1 054 Euro für Alleinstehende, ab dem kein Anspruch mehr auf zusätzliche SGB-II-Leistungen mehr besteht. Mit einer 38-Stunden-Woche ergibt das einen Mindestlohn von 8,91 Euro;
  3. Die Armutsschwelle von der Hälfte des durchschnittlichen Bruttostundenlohns (von 21,48 Euro , also 10,74 Euro;
  4. Nach der Europäischen Sozialcharta 60 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns von 13,54 Euro, also 12,24 Euro bei einer 38-Stundenwoche.
Ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde, so der DGB, brächte etwa 5 Millionen Beschäftigten ein höheres Arbeitsentgelt.[1]

Die Befürworter eines Mindestlohnes verweisen auf höhere Anreize zur Arbeitsaufnahme, eine bessere Einkommenssituation in den untersten Lohngruppen und geringere gesellschaftliche Spannungen mit weiterer sozialer Erosion. Unfairer Wettbewerb durch Billiglohnkonkurrenz, insbesondere nach der Dienstleistungsfreiheit in der EU seit 1. Mai 2011, werde zurückgedrängt. In mehreren deutschen Ländern seien Mindestlöhne Bedingung bei der Vergabe öffentliche Aufträge. Der Expansion der Niedriglohnbeschäftigung von einem Sechstel (16,3 Prozent) aller Erwerbstätigen 1994 auf fast ein Viertel (22,4 Prozent) 2009 müsse ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Rd. 1,4 Millionen Arbeitnehmer bekämen gegenwärtig für ihre Arbeit so geringe Löhne, dass diese nach SGB II mit jährlich 11 Milliarden Euro aus Steuermitteln auf das gesetzliche Grundsicherungsniveau aufgestockt werden müssten. Insofern setze das SGB II eine gesetzliche, allgemein und flächendeckend geltende Lohnuntergrenze. Nach einer PROGNOS-Studie würde ein Mindestlohn von 8,50 Euro über höhere Arbeitsentgelte zu über 7 Milliarden Euro zusätzlichen Staatseinnahmen führen.

Info

David McAllister (CDU), Ministerpräsident von Niedersachsen am 30. Oktober 08. November 2011

"Wir müssen uns heute eingestehen, dass es teilweise zu niedrige Löhne in Deutschland gibt. Die Frage der angemessenen Bezahlung ist von zentraler Bedeutung für die soziale Gerechtigkeit.“


Somit gilt eine angemessene Bezahlung als zentral für soziale Gerechtigkeit in einer sozialen Marktwirtschaft. Ein Vollzeit-Arbeitseinkommen müsse reichen, eine Familie zu ernähren. Wenn Tarifparteien oder von ihnen besetzte Kommissionen branchenspezifische Mindestlöhne autonom vom Staat aushandeln, werde die Tarifautonomie geachtet und gestärkt.

Empirische Studien in den USA, in Großbritannien (Low Pay Commission: »http://www.lowpay.gov.uk« ) und in den EU-Staaten mit Mindestlohnregelungen ergaben keine Beschäftigungsverluste durch Mindestlöhne. In Deutschland fanden vier Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums im Herbst 2011 heraus, dass die bestehenden Mindestlöhne weder Arbeitsplätze vernichten noch den Wettbewerb verzerren. Trotz weiter kontroverser Positionen geht es im Herbst 2011 weniger darum, ob weitere Mindestlöhne eingeführt werden, sondern wie? Die untersten Tariflöhne und die Regelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz lassen Lücken im Beschäftigungssystem, die noch zu schließen sind.

Info

Empfehlung der Antragskommission zum CDU-Parteitag in Leipzig am 14. November 2011

Empfehlung der Antragskommission zum CDU-Parteitag in Leipzig ab 14. November 2011 "Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt, die Höhe der Lohnuntergrenze soll sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren. Wir wollen eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“ Die Orientierung am Mindestlohn in der Zeitarbeit wurde vom Parteitag abgelehnt und auf alle 13 bestehenden Mindestlöhne ausgedehnt. Die Kommission hätte einen Entscheidungsrahmen zwischen den 6,51 Euro im Wachgewerbe Ost und 13 Euro im Baugewerbe West. Ob es mehr regionale Differenzierungen als Ost/West gibt, wann ein Gesetzentwurf folgt, wann eine Kommission anfängt und ab wann deren Mindestlöhne dann gelten ist offen. Bestehende Tariflöhne unter den genannten Werten wären nach Ende der Laufzeit neu zu verhandeln.


Es geht nach diesem Vorschlag also nicht um einen einheitlichen, gar gesetzlich festgelegten und für alle Branchen und Regionen geltenden Mindestlohn, sondern um Lohnuntergrenzen in tariflosen Bereichen. Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen spezifische Löhne aushandeln, die dann von dem Bundesarbeitsministerium per Rechtsverordnung als allgemeinverbindlich für alle Betriebe der jeweiligen Branche erklärt werden.

Wirkungen



Die Ergebnisse von wissenschaftlichen Studien zu Beschäftigungseffekten von Mindestlöhnen sind sehr widersprüchlich. Während einige Untersuchungen zu negativen Beschäftigungseffekten kommen, davon manche nur für bestimmte Gruppen wie Jugendliche, kommen andere Untersuchungen zu positiven Ergebnissen.

 
Untersuchungen zum Beschäftigungseffekt von Mindestlöhnen
 
Analysiertes Land Negativer Effekt Widersprüchliches Ergebnis Positiver oder neutraler Effekt
Frankreich 1 1 3
Griechenland 1
Kanada 1 1
Kolumbien 1
Mexiko 1
Neuseeland 2 1
Österreich 1 1 1
Großbritannien 3
USA 9 2 7
Summe 15 7 15
Quelle: Ragacs, Christian (2003): Mindestlöhne und Beschäftigung. Ein Überblick über die neuere empirische Literatur. Wirtschaftsuniversität Wien. Working Paper 25; Wien.

Der Mindestlohn in Großbritannien gehört zu dem wohl am besten untersuchten Realexperiment in der jüngeren Wirtschafts- und Sozialgeschichte. In Großbritannien waren bereits 1909 Mindestlöhne installiert worden, unter der Regierung von Margaret Thatcher aber wieder abgeschafft worden. Die Wiedereinführung des Mindestlohnes war eines der zentralen Wahlversprechen der Labour-Partei. Nach ihrem Wahlsieg wurde eine "Low Pay Commission" (LPC) eingerichtet (bestehend aus neun Mitgliedern, je drei mit gewerkschaftlichem und Unternehmerhintergrund sowie drei Wissenschaftlern), die die Wiedereinführung eines Mindestlohnes vorbereitete, später begleitete und evaluierte. Am 1. April 1999 trat der Mindestlohn in Kraft. Zunächst lag er bei 3 Pfund 60, wurde bis Oktober 2006 schrittweise auf 5 Pfund 35 erhöht (bei niedrigeren Sätzen für Beschäftigte unter 22 Jahren). Zentrales Ergebnis der umfangreichen Studien ist, dass der Mindestlohn ein Erfolg ist. Die Beschäftigung in typischen Niedriglohnbereichen hat zugenommen (Einzelhandel, Gastronomie, Pflegeberufe, Reinigungsgewerbe: nach sieben Jahren plus 400.000 Beschäftigte). In Regionen mit besonders vielen schlecht bezahlten Jobs ist kein Arbeitsplatzabbau erfolgt. Betriebe mit einem hohen Anteil an Niedriglohnjobs gerieten nicht überdurchschnittlich in die Insolvenz. Für keine Beschäftigungsgruppe hat sich die Wahrscheinlichkeit, den Job zu verlieren, verschlechtert (Jugendliche, Erwachsene, Frauen, Männer). Die Ergebnisse der Untersuchungen finden sich am Ende des Textes.

Info

Bericht über den Mindestlohn

"Der nationale gesetzliche Mindestlohn hat Vorteile für über eine Million Niedriglohnbezieher gebracht. Seine Wirkung ist ohne einen spürbaren negativen Einfluss auf Wirtschaft und Beschäftigung geblieben. Der Mindestlohn wurde angewandt ohne größere Probleme – erst recht ohne die von einigen vorausgesagten – obwohl er für einige Wirtschaftsbereiche eine Herausforderung war. Er ist deshalb keine Quelle von öffentlichen Auseinandersetzungen mehr, sondern ein akzeptierter Teil des Arbeitslebens geworden."

Zitat aus dem 5. Bericht der LPC von 2003 über den Mindestlohn (ML)


Da es in Deutschland keinen flächendeckenden Mindestlohn gibt, gibt es hier bislang nur Modellrechnungen. Diese prophezeien teilweise gigantische Beschäftigungsverluste von bis zu 1,1 Mio. Arbeitsplätzen, teilweise auch Beschäftigungsgewinne. Letztlich bleiben es Schreibtischrechnungen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass weder aus theoretischer noch aus empirischer Sicht die Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen eindeutig sind.

Pro und Contra



Trotz der Aufnahme von immer mehr Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und der Novellierung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes wird in der Politik weiterhin eine Diskussion über die Notwendigkeit eines generellen gesetzlichen Mindestlohns geführt. Während die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen sich für einen Mindestlohn aussprechen, ist die FDP entschieden dagegen, die CSU ebenso. Die CDU hat sich zunächst gegen einen Mindestlohn ausgesprochen, mittlerweile gibt es hier aber sowohl Befürworter wie auch Gegner.

Auch innerhalb der Gewerkschaften gibt es Befürworter und Gegner. Während ver.di für einen einheitlichen Mindestlohn ist, befürwortet die IG Metall einen branchenbezogenen Mindestlohn. Funktionäre anderer Gewerkschaften sind wiederum gegen einen Mindestlohn. Sie argumentieren, dass damit die Tarifautonomie eingeschränkt werden würde.

Keineswegs einig sind sich die Befürworter eines Mindestlohns über die anzuvisierende Höhe. Die Linke hätte gerne einen Mindestlohn von acht Euro. Führende Politiker der SPD als auch die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di fordern einen Mindestlohn von 7,50 Euro. Die CDU spricht von einem Mindestlohn in Höhe von 4,50 Euro. Häufig wird zudem die Forderung nach Einführung eines Mindestlohnes verknüpft mit der Debatte über die Einführung von Kombilöhnen.

Die Wirtschaftsinstitute sehen einen Mindestlohn überwiegend kritisch. Der Präsident des ZEW und "Wirtschaftsweise" Wolfgang Franz meint gar: "Über kaum einen anderen Sachverhalt besteht in der Volkswirtschaftslehre so viel Einigkeit wie über die schädlichen Wirkungen von Mindestlöhnen."

Im März 2008 gab es einen Aufruf der Chefs der Wirtschaftsinstitute, wonach ein Mindestlohn das erfolgreiche System der marktwirtschaftlichen Ordnung in seinen Grundfesten beschädigt. Die Gewerkschaften konterten mit dem Verweis auf 20 EU-Staaten, die einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt haben, ohne einen Zusammenbruch erlebt zu haben.

Info

Petersburger Erklärung

"Trotz des im Sozialsystem angelegten Mindestlohns würde eine gesetzliche Lohnuntergrenze in der anvisierten Höhe von 7,50 Euro eine erhebliche Bindungswirkung entfalten. Ein Viertel der privat Beschäftigten im Osten und etwa ein Zehntel im Westen verdienen weniger als diesen Betrag. Die notwendige Lohnerhöhung wird in erheblichem Umfang neue Arbeitslosigkeit erzeugen. Betroffen wäre dabei vor allem der Dienstleistungssektor. Auch wenn es den Unternehmen gelingt, die höheren Arbeitskosten großenteils auf die Preise zu überwälzen, hätte dies gravierende Auswirkungen, weil die Nachfrage bei steigenden Preisen sinkt. Häufig sind jedoch die Möglichkeiten begrenzt, erhöhte Arbeitskosten auf die Preise zu überwälzen. Dann werden die Unternehmen mit verstärkter Rationalisierung reagieren, also Arbeitskräfte durch Maschinen austauschen, oder mit der Verlagerung von Produktionsstätten, wenn die heimische Nachfrage nach den entsprechenden Gütern und Leistungen auch aus dem Ausland befriedigt werden kann, wo zu niedrigeren Löhnen produziert wird. Haushalte können zudem verteuerte Dienstleistungen durch Waren oder Schwarzarbeit ersetzen. So oder so – der Mindestlohn führt zu erheblichen Beschäftigungsverlusten. Diese Beschäftigungsverluste sind im Westen unseres Landes erheblich. Im Osten werden sie erschütternde Ausmaße annehmen."

(Petersburger Erklärung) Gemeinsamer Aufruf der Präsidenten und Direktoren der Wirtschaftsforschungsinstitute vom 12. März 2008


Volkswirte in anderen Ländern haben hierzu allerdings in der Mehrzahl eine andere Meinung. So forderten im Oktober 2006 650 amerikanische Ökonomen, darunter 5 Nobelpreisträger, eine Erhöhung des Mindestlohnes.

 
Argumente Pro und Contra Mindestlohn
 
Pro Contra
  • Eindämmung von Lohndumping
  • Sicherung von Mindeststandards gegen soziale und ökonomische Destabilisierung
  • Schutz vor Niedriglohnarmut
  • Beitrag zur Bekämpfung der Einkommensdiskriminierung von Frauen
  • Sinkende Bindungskraft von Tarifverträgen und zunehmend "tariffreie" Branchen
  • Flankierung der Tarifautonomie
  • Gleichmäßigere Einkommensverteilung steigert die Produktivität und erhöht Anreize für Investitionen in Humankapital
  • Notwendige Flankierung für Kombilöhne
  • Verdrängung und Verlagerung von Arbeitsplätzen (negative Beschäftigungseffekte)
  • Verschlechterung der Beschäftigungschancen von gering Qualifizierten
  • Eingriff in die Tarifautonomie und Schwächung der Gewerkschaften
  • Sogwirkung nach unten für höhere Lohngruppen
  • Niedriglöhne und Armutsrisiko fallen auseinander (kein Mittel zur Armutsbekämpfung)
  • Geringe Durchsetzungschancen für einen angemessenen Mindestlohn
Quelle: Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia (2006): Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland? Hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung; Bonn. http://library.fes.de/pdf-files/asfo/03980.pdf


Links und PDF-Dokumente

Zum Weiterlesen



Zum Thema Mindestlohn gibt es eine ausführliche Literaturdatenbank, mit über 250 Literaturhinweisen, auf den Seiten des IAB:
»http://infosys.iab.de/infoplattform/dokSelect.asp?pkyDokSelect=5&show=Lit«

Der DGB hat eine spezielle Seite für eine Kampagne "Pro Mindestlohn" eingerichtet:
»www.mindestlohn.de«

Gegenpositionen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände finden sich hier:
»http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Mindestlohn«

International vergleichende Mindestlohndatenbanken finden sich hier:
»www.ilo.org/travaildatabase/servlet/minimumwages«
»www.oecd.org/document/63/0,3343,en_2649_33729_38939455_1_1_1_1,00.html«
»http://epp.eurostat.ec.europa.eu«

Weitere Literaturtipps



Bispinck, Reinhard /Schulten, Thorsten (2008): Aktuelle Mindestlohndebatte: Branchenlösungen oder gesetzlicher Mindestlohn? in: WSI-Mitteilungen 3, S. 151– 158

Boeckler Impuls (2011): Angemessenen Mindestlohn: Orientierungsmarken gibt es schon, Nr. 18 vom 16. November, 4-5; www.boecklerimpuls.de

Bosch, Gerhard (2007): Mindestlohn in Deutschland notwendig - Kein Gegensatz zwischen sozialer Gerechtigkeit und Beschäftigung. In: ZAF 4; S. 421-430.

Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia (2006): Gesetzliche Mindestlöhne auch in Deutschland? Hrsg. von der Friedrich-Ebert-Stiftung; Bonn.
»http://library.fes.de/pdf-files/asfo/03980.pdf«

Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia (2006): Mindestlöhne in Großbritannien – ein geglücktes Realexperiment. In: WSI-Mitteilungen 3: 125-130.

Bosch, Gerhard / Weinkopf, Claudia / Kalina, Thorsten (2009): Mindestlöhne in Deutschland, WISO-Diskurs der Friedrich-Ebert-Stiftung, Dezember

Low Pay Commission: »http://www.lowpay.gov.uk«

Metcalf, David (2007): Why has the British national minimum wage had little or no impact on employment? CEP Discussion Paper No 781, April
»http://cep.lse.ac.uk/pubs/download/dp0781.pdf«

Möller, J. (2011): Standpunkt zur Mindestlohndebatte. Ein probates Rezept, IAB-Forum 1, 22-25.

WSI-Mindestlohnbericht 2011: »http://www.boeckler.de/pdf/wsimit_2011_03_schulten.pdf«

WSI-Mindestlohndatenbank: »http://www.boeckler.de/pdf/ta_mindestlohndatenbank.pdf«

Neumark, D. / Washer, W. (2006): Minimum Wages and Emloyment: A Review of Evidence form the New Minimum Wage Research, NBER Working PapierNBr. 12 663

Ragnitz, Joachim / Thum, Marcel (2008): Beschäftigungswirkungen von Mindestlöhnen – eine Erläuterung zu den Berechnungen des ifo Instituts. Ifo Schnelldienst 1; S. 16-20.
»http://www.tu-dresden.de/wwvwlfw/media/PDF/WP/
Ragnitz_Thum_Mindestlohn_08.pdf«


Schulten, Thorsten / Schäfer, Claus / Bispinck, Reinhard (Hrsg) (2006): Mindestlöhne in Europa, Hamburg: VSA.

Schulten, Thorsten (2009): WSI-Mindestlohnbericht 2009. In: WSI Mitteilungen 3; S. 150-157.
»http://www.boeckler.de/pdf/wsimit_2009_03_schulten.pdf«


Stigler, George J. (1946): The Economics of Minimum Wage Legislation. In: American Economic Review Vol. 36, No. 3, 358-365.

Creative Commons License

Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de.



Fußnoten

  1. Quelle: Boeckler impuls (2011): Angemessener Mindestlohn: Orientierungsmarken gibt es schon, Nr. 18, 16. November; »www.boecklerimpuls.de«.
 

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