Wahlkampfkosten
Aufwendige Wahlkampagnen sind teuer. Neben Mitgliedsbeiträgen und Spenden erhalten die Parteien dafür auch öffentliche Mittel - denn Wahlkampf ist als staatspolitische Aufgabe anerkannt. Stimmen bringen nicht nur politische Macht, sondern lassen sich in Geld umrechnen. Doch die Zuschüsse sinken.Die Amerikanisierung der Wahlkämpfe hat ihren Preis. Die Anforderungen an die Parteien zur Professionalisierung der Wahlkämpfe sind auf allen Ebenen gestiegen. Der Ausbau der hauptamtlichen Parteiapparate bedarf ebenso wie die Diversifikation der Werbematerialien neuer Einnahmequellen. Andererseits wird der Wahlkampf auch vonseiten des Bundesverfassungsgerichts als staatspolitische Aufgabe anerkannt. Die Parteien sollen deshalb auch weiterhin öffentliche Gelder für Wahlkampfzwecke erhalten. In westlichen Demokratien ist die Parteienfinanzierung aus öffentlichen Mitteln die Regel. Die Bundesrepublik Deutschland bildet also darin keine Ausnahme.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 hat schließlich den Weg für eine zukunftsorientierte Mischfinanzierung der Parteitätigkeit aus privaten und aus öffentlichen Mitteln freigemacht. Das Gericht hielt darin zwar am Grundsatz der Unabhängigkeit der Parteien vom Staat fest, erklärte jedoch – entgegen der bisher vertretenen Auslegung – eine
staatliche Finanzierung der "allgemein ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Tätigkeit" für zulässig. Eine Bedingung muss jedoch gelten: Die staatlichen Zuwendungen sollen die von der Partei selbst erwirtschafteten Einnahmen nicht übersteigen. Außerdem müssen alle Einnahmequellen wie Mitgliedsbeiträge und Spenden in die Berechnung einfließen. Dies alles führt dazu, dass es für die Wahlkampfkostenerstattung nicht mehr so entscheidend ist, wie die Partei bei den Wahlen abgeschnitten hat. Die Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien und der Bundesrat setzten mit der Parteigesetznovelle vom 28. Januar 1994 dieses Urteil um. Für die Wahlkampfkostenerstattung heißt das:
- Die Parteien erhalten bei Bundestags- und Europawahlen für die ersten vier Millionen gültigen Listenwählerstimmen jährlich jeweils 85 Cent pro Stimme erstattet. Voraussetzung: Die Parteien haben einen Stimmenanteil von über 0,5 Prozent (bei Europa- und Bundestagswahlen) bzw. über 1,0 Prozent (bei Landtagswahlen). Jede weitere Stimme bringt jährlich 70 Cent. Für die Kommunalwahlen gibt es wie bisher keine Kostenerstattung. Gruppierungen ohne Landesliste, die lediglich mit Direktkandidaten in den Wahlkreisen antreten, erhalten die entsprechenden Beträge pro Wähler, sofern sie wenigstens zehn Prozent der im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Vorlage des Rechenschaftsberichts jeweils zum 1. Dezember eines jeden Jahres.
- Zusätzlich zu diesem Grundaufwand wird ein vom Wahlkampf unabhängiger Zuschuss eingeführt. Die Parteien erhalten 38 Cent für jeden von ihnen eingenommenen Beitrags- und Spendeneuro, sofern die Zuwendungen von natürlichen Personen stammen und pro Person und Jahr 3.300 Euro nicht übersteigen.
- Mit Gesetz vom 3. Dezember 1998 ist die absolute Obergrenze für den staatlichen Zuschuss auf 133 Millionen Euro heraufgesetzt worden. In einem gemeinsamen Entwurf hatten sich SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fraktionsübergreifend verständigt. Die Anhebung der Staatszuschüsse für die Parteien ist rückwirkend zum 1. Januar 1998 in Kraft getreten. Von den Parteien 2008 informell begonnene Verhandlungen über eine Erhöhung der Zuschüsse sind bisher zu keinem Abschluss gekommen.
Doch die Mitgliederzahlen sinken vor allem bei den großen Parteien teils dramatisch. Dabei ist der Staatszuschuss an die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden gekoppelt. Durch die Begrenzung der Gesamtzuschüsse an die Parteien auf 133 Millionen Euro erhalten diese nicht die theoretisch vorgesehenen 38 Cent pro Beitragszahler, sondern nur circa 29 Cent. Zudem sinkt die tatsächliche Zuwendung für Wählerstimmen von theoretisch 85 Cent bzw. 65 Cent auf 54 Cent je Stimme. Darum nehmen lokale oder regionale Spitzenkandidaten die Finanzierung ihrer Wahlkämpfe selbst in die Hand. Dabei kommen die aus den USA importierten "Fundraising"-Methoden zunehmend zum Einsatz. Finanzkräftige Unterstützer werden etwa zum Abend essen eingeladen und zahlen dafür "Eintrittsgelder".
Auszug aus: Karl-Rudolf Korte: Wahlen in Deutschland, Zeitbilder. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2009
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