Zahlen zu Asyl in Deutschland
Infografiken zu Asylgesuchen, Asylanträgen, Asylentscheidungen und Abschiebungen
Wie viele Menschen suchen in Deutschland Asyl? Woher kommen sie? Wie viele Asylanträge sind erfolgreich? Und wie viele Menschen werden abgeschoben? Wir stellen die wichtigsten Zahlen zum Thema Asyl und Flucht monatlich aktualisiert in einfachen Infografiken dar.Woher stammen die Daten?
Hinweise zur Darstellung der Grafiken
Hier kommen Sie zu den Grafiken:
Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?
Wie viele Asylsuchende kommen in Deutschland an?
Wer stellt Asylanträge und woher kommen die Menschen?
Wie viele Asylanträge sind erfolgreich?
Wie viele Menschen werden abgeschoben?
Wie viele Asylverfahren bearbeitet das BAMF?
Wie viele Asylanträge werden in Deutschland gestellt?
Bei Asylverfahren wird seit 1995 zwischen Erst- und Folgeanträgen unterschieden: Beantragt ein Asylsuchender das erste Mal Asyl, liegt ein Erstantrag vor. Wird ein Asylantrag zurückgenommen oder vom BAMF abgelehnt, hat der Asylsuchende die Möglichkeit, einen Folgeantrag zu stellen. Ob ein Folgeverfahren aufgenommen wird, entscheidet das BAMF.Seit Mitte der 1990er Jahre ging die Zahl der in Deutschland gestellten Asylanträge kontinuierlich zurück. Seit 2007/2008 steigen die Zahlen wieder. 2016 erreichte die Anzahl der Asylanträge einen Höchststand: Zwischen Januar und Dezember 2016 zählte das BAMF 745.545 Erst- und Folgeanträge auf Asyl und damit mehr als im Vorjahr. 2015 hatten 476.649 Menschen in Deutschland Asyl beantragt. Zwischen Januar und Dezember 2017 nahm das Bundesamt insgesamt 222.683 Asylanträge entgegen. Im laufenden Jahr 2018 waren es 127.525 Anträge. Wichtig dabei ist: Da zwischen der Ankunft der Asylsuchenden in Deutschland und dem Stellen des Asylantrags Wochen oder Monate vergehen können, entspricht die Zahl der gestellten Asylanträge nicht zwingend den tatsächlich in Deutschland ankommenden Asylsuchenden.
2016 waren die meisten Erstanträge in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen und 2017 in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gestellt worden. Im laufenden Jahr 2018 haben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen die meisten Asylerstanträge entgegengenommen. Diese Bundesländer müssen nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel die meisten Asylsuchenden aufnehmen. Der Königsteiner Schlüssel regelt die Verteilung der Asylbewerber auf die einzelnen Bundesländer.
Wie viele Asylsuchende kommen in Deutschland an?
Die Anzahl der monatlich gestellten Asylanträge liegt aktuell leicht höher als der Zugang von Asylsuchenden. Von Januar bis Dezember 2017 wurden 186.644 Asylsuchende in Deutschland registriert, im laufenden Jahr 2018 (Januar bis April) gab es bisher 54.790 Registrierungen. Die meisten von ihnen stammen aus Syrien, Irak und Nigeria, aber auch Afghanistan und die Türkei sind unter den zehn meistgenannten Herkunftsländern.Bis Ende 2016 wurden nur die Asylantragszahlen zentral vom BAMF erhoben. Seit 2017 gibt es eine offizielle Asylgesuchstatistik, in der auch alle ankommenden Flüchtlinge und Asylsuchende zentral erfasst werden, die noch keinen Antrag auf Asyl gestellt haben. Die Asylgesuchstatistik hat die Erfassung durch das sogenannte EASY-System ersetzt. Bei den im EASY-System erfassten Asylsuchenden konnten Fehl- oder Doppelregistrierungen nicht ausgeschlossen werden. Ein direkter Vergleich der Asylgesuchstatistik mit den EASY-Zahlen der Vorjahre ist daher nicht sinnvoll.
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EASY-System
EASY heißt eine Software, die die Verteilung der Asylsuchenden auf die Erstaufnahme-Einrichtungen in den Bundesländern regelt. Zwischen Januar und Dezember 2016 wurden 321.371 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert. Die tatsächliche Zahl lag laut BMI darunter: Nach vorläufiger Berechnung des BAMF könne "von gut 280.000 asylsuchenden Menschen ausgegangen werden".
2015 lag die Zahl der EASY-Registrierungen deutlich höher. Von Januar bis Dezember 2015 wurden im EASY-System 1.091.894 Zugänge von Asylsuchenden erfasst. Auch hier lag die tatsächliche Zahl nach Angaben des BMI darunter: bei rund 890.000 Asylsuchenden. Die Differenz habe sich aus "Mehrfachmeldungen" und "späteren Weiter- oder Rückreisen" von Asylsuchenden ergeben.
Wer stellt Asylanträge und woher kommen die Menschen?
Menschen, die 2017 und im laufenden Jahr 2018 in Deutschland Asyl suchten, stammen aus nahezu allen Altersgruppen: Die Mehrheit der Antragsteller ist jünger als 30 Jahre, die größte Gruppe sind Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. Mehr Männer als Frauen haben einen Asylantrag gestellt. Die meisten Antragsteller kamen 2017 aus Syrien, gefolgt von Afghanistan und Irak.Wie viele Asylanträge sind erfolgreich?
Das BAMF entscheidet über jeden Asylantrag nach einer inhaltlichen Prüfung. Zu diesen sogenannten Sachentscheidungen gehören die Anerkennung der Rechtstellung als Flüchtling (nach Art. 16 a GG und § 3 Asylgesetz (AsylG)), die Gewährung von subsidiärem Schutz (nach § 4 AsylG, siehe Infobox) oder die Ablehnung des Asylantrags. Wird ein Antrag abgelehnt, prüft das BAMF ob ein Abschiebungsverbot vorliegt, weil bspw. eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit des Antragstellers im Herkunftsland besteht.”
Was bedeutet "subsidiärer Schutz"?
a) der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe oder
b) Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung oder
c) einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts gerechnet werden muss.*
* www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Subsidiaer/subsidiaer-node.html
Die Quote der positiv beschiedenen Asylanträge (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot), die sogenannte Gesamtschutzquote für Flüchtlinge, liegt im laufenden Jahr 2018 bei 32,2 Prozent. 2017 lag sie bei 43,3 Prozent.
Wie viele Menschen werden abgeschoben?
Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, müssen Deutschland innerhalb kurzer Zeit verlassen. Sie sind dann ausreisepflichtig. Reisen sie nicht innerhalb einer festgelegten Frist freiwillig aus und liegen weder Hinderungsgründe (z.B. Krankheit) noch eine Duldung vor, muss die Ausländerbehörde sie abschieben. Das ist Aufgabe der Bundesländer, die dabei oftmals mit der jeweiligen Landespolizei und der Bundespolizei zusammenarbeiten.2016 wurden aus Deutschland 25.375 Menschen abgeschoben, die meisten davon in ihre Herkunftsländer. Im Jahr 2017 waren es 23.966 Menschen. Die Abgeschobenen stammen vor allem aus den Balkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien. 2017 wurden aber auch syrische und afghanische aus Deutschland abgeschoben bzw. in andere EU-Staaten nach der sogenannten Dublin-Verordnung "überstellt". So wurden 2017 insgesamt mehr als 4.000 Menschen von Deutschland aus in andere EU-Staaten überstellt, die meisten davon nach Italien, Polen und Frankreich.
Die meisten Abschiebungen haben 2016 und 2017 die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern vorgenommen. Alle drei Länder müssen nach dem Königsteiner Schlüssel die meisten Asylsuchenden in Deutschland aufnehmen.
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Abschiebung, Zurückschiebungen und Zurückweisungen
- Bei Zurückweisungen verweigern deutsche Behörden noch an der Grenze die unerlaubte Einreise von Menschen, etwa wenn diese keinen gültigen Ausweis besitzen oder zuvor aus Deutschland ausgewiesen worden waren.
- Bei Zurückschiebungen werden Menschen, die bereits unerlaubt nach Deutschland eingereist sind, innerhalb eines kurzen Zeitraums nach ihrer Einreise in ihr Herkunftsland abgeschoben oder in das EU- bzw. Schengen-Land zurückgeschoben, das nach der sogenannten Dublin-Verordnung für sie zuständig ist.
- Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreise eines Ausländers aus Deutschland, wenn dieser keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt (etwa eine Duldung oder einen bewilligten Asylantrag) oder sich aus anderen Gründen nicht mehr in Deutschland aufhalten darf. Wenn der Ausländer nach einer bestimmten Frist nicht freiwillig ausgereist ist, wird er zwangsweise (teils mit Hilfe der Landes- und Bundespolizei) abgeschoben. Behörden sprechen synonym zum Begriff der Abschiebung auch von "Rückführung".