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Migrationspolitik – März 2017 | Migrationspolitik – Monatsrückblick | bpb.de

Migrationspolitik – März 2017

Vera Hanewinkel Anna Flack

/ 5 Minuten zu lesen

Was ist in der Migrations- und Asylpolitik im letzten Monat passiert? Wie haben sich die Flucht- und Asylzahlen entwickelt? Wir blicken zurück auf die Situation in Deutschland und Europa.

An der ungarischen Grenze zu Serbien errichten Arbeiter im Oktober 2016 die zweite Sektion einer Grenzanlage. (© picture-alliance/dpa)

Urteil des EuGH: Kein Recht auf humanitäre Visa

Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen in ihren Botschaften in Kriegs- und Krisengebieten keine humanitären Visa ausstellen. Das hat der Europäische Gerichtshof Anfang März Externer Link: entschieden. Zur Begründung hieß es: Ein Asylgesuch sei mit einem langfristigen Aufenthalt verbunden und daher mit einem Kurzzeit-Visum von bis zu 90 Tagen unvereinbar. Somit bestätigte das Externer Link: Urteil geltendes Visarecht und folgte nicht dem Schlussantrag von Generalanwalt Paolo Mengozzi, der sich auf die Grundrechtecharta der EU stützte. Er kam Externer Link: zum Ergebnis, dass Menschen, denen im Herkunftsland Folter droht, ein Recht auf Einreise in die EU haben. Es bleibt bei der alten Regelung, wonach die EU-Mitgliedsländer freiwillig humanitäre Visa zur legalen Einreise ausstellen können, dies aber Externer Link: nicht tun müssen. Geklagt hatte eine syrische Familie, deren Antrag auf humanitäre Visa in der belgischen Botschaft im Libanon abgelehnt worden war. Menschenrechts- und Flüchtlingshilfsorganisationen wie Pro Asyl zeigten sich angesichts des Urteils enttäuscht. Sie fordern seit Jahren mehr legale Einreisemöglichkeiten für Menschen auf der Flucht. EU-Staaten hatten dagegen einen Anstieg von Asylzahlen befürchtet.

Erste Konferenz zur zentralen Mittelmeerroute: Fluchtbewegungen weiter eindämmen

In Rom haben Innenminister aus europäischen und nordafrikanischen Staaten darüber beraten, wie die Fluchtbewegungen aus Afrika weiter eingedämmt werden könnten. Insbesondere müssten diejenigen Menschen, die keine Bleibeperspektive in Europa hätten, davon abgehalten werden, den gefährlichen Weg über das Mittelmeer anzutreten. Über diesen kamen im Februar nach Externer Link: Angaben der europäischen Grenzschutzagentur Frontex 10.900 Personen auf illegalem Wege nach Europa. Die Interner Link: Internationale Organisation für Migration Externer Link: spricht von mehr als 20.000 Personen. Insgesamt liegen die Zahlen beider Organisationen deutlich unter denen des Vorjahresmonats.

Deutschland: Asylzuwanderung weiter rückläufig

In der deutschen Asylgesuch-Statistik wurden im Externer Link: Februar 14.289 Neuzugänge registriert (Februar 2016: 67.797 Externer Link: nach dem EASY-Registrierungssystem). Das sind knapp 200 weniger als im Vormonat. Die Asylzahlen sind damit weiterhin leicht rückläufig. Unter den zehn wichtigsten Herkunftsländern von Asylsuchenden findet sich auch die Türkei. Seit dem Interner Link: Putsch-Versuch Mitte Juli 2016 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einige tausend Asylanträge türkischer Staatsbürger, u.a. von Diplomaten und NATO-Soldaten, registriert.

Bundesrat widerspricht Bundestag: Maghreb-Staaten sind keine sicheren Herkunftsländer

Die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sind keine Interner Link: sicheren Herkunftsstaaten. Das hat der Bundesrat in einer Abstimmung am 10. März beschlossen. Er widersprach damit dem Deutschen Bundestag, der dem Gesetzentwurf bereits im vergangenen Jahr Interner Link: zugestimmt hatte. Die Einstufung der drei nordafrikanischen Länder als sichere Herkunftsstaaten scheiterte im Bundesrat am Widerstand der Abgeordneten der Grünen und der Linkspartei. Sie hatten bereits im vergangenen Jahr Bedenken geäußert, da in allen drei Ländern Frauen, Oppositionelle, Homosexuelle und Journalisten verfolgt würden. Vor diesem Hintergrund war der Gesetzentwurf zunächst auf Eis gelegt und die Abstimmung im Bundesrat verschoben worden. Im Zusammenhang mit dem durch den Tunesier Anis Amri verübten Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 kam das Gesetz erneut auf den Verhandlungstisch. Die Bundesregierung oder der Bundestag könnten nun noch den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zu erzielen.

Wieder Dublin-Überstellungen nach Griechenland

Das Bundesministerium des Innern hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angewiesen, ab dem 15. März im Rahmen des Dublin-Verfahrens wieder Überstellungen nach Griechenland vorzunehmen. Es folgt damit einer Empfehlung der Europäischen Kommission. Seit 2011 waren Dublin-Überstellungen nach Griechenland von allen EU-Staaten wegen systemischer Mängel im Asylsystem und der unzureichenden Versorgung von Geflüchteten in Griechenland ausgesetzt worden. Von der Überstellung sind Personen betroffen, die ab dem 15. März 2017 in Griechenland erstmals EU-Boden betreten haben, dann aber weitergereist sind, um in einem anderen Unterzeichnerstaat des Interner Link: Dubliner Übereinkommens einen Asylantrag zu stellen. Hilfsorganisationen kritisieren die geplanten Rückführungen: Griechenlands Asylsystem sei weiterhin überfordert. Insbesondere auf den griechischen Inseln, über die die meisten Asylsuchenden ins Land gelangen, herrschten immer noch katastrophale Zustände. 2016 seien im Rahmen des Interner Link: Flüchtlingsabkommens mit der Türkei weniger als 1.500 Menschen aus den griechischen "Hotspots" in die Türkei zurückgeführt worden. Mehr als 51.000 Personen hätten dagegen einen Asylantrag in Griechenland Externer Link: gestellt.

Deutschland: Abgelehnte Asylbewerber unter Ausreisepflichtigen in der Minderheit

Weniger als die Hälfte der rund 207.480 ausreisepflichtigen Personen, die sich Ende 2016 in Deutschland aufhielten, sind abgelehnte Asylbewerber. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums des Innern auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach handelt es sich bei den meisten Ausreisepflichtigen zum Beispiel um Ausländer, deren Visum abgelaufen oder deren Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen geschieden worden ist. Die Rückführung von Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, zählt seit der hohen Fluchtzuwanderung im Jahr 2015 zu den asylpolitischen Prioritäten der Bundesregierung. In einer im März erschienenen Externer Link: Studie kommt der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) zu dem Schluss, dass die Interner Link: freiwillige bzw. geförderte Ausreise abgelehnter Asylbewerber zwar Vorrang vor Abschiebungen hat, zukünftig aber weiter gestärkt und transparenter organisiert werden sollte.

USA: Neues Einreiseverbot ebenfalls gekippt

Die US-Regierung ist erneut bei dem Versuch gescheitert, ein Einreiseverbot für Menschen aus einigen überwiegend muslimischen Ländern durchzusetzen. Ein Bundesrichter aus Hawaii erließ einen Tag vor dessen Inkrafttreten eine entsprechende landesweite Verfügung. Bereits im Interner Link: Februar war ein ähnliches Dekret von US-Präsident Donald Trump gerichtlich gestoppt worden. Daraufhin erarbeitete die US-Regierung eine Interner Link: zweite Version eines Einreiseverbots für Bürger aus Iran, Jemen, Syrien, Libyen, Somalia und Sudan. Im Gegensatz zum ersten Einreiseverbot wurde der Irak von der Liste der mit dem Einreiseverbot belegten Herkunftsstaaten gestrichen. Außerdem sollten Inhaber gültiger Visa und dauerhafter Aufenthaltsgenehmigungen sowie Doppelstaater von dem Verbot ausgenommen werden. Die US-Regierung kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Wegen ihrer strikten Einwanderungspolitik sind Flüchtlinge in den USA zunehmend verunsichert. Seit Jahresbeginn überqueren tausende Asylbewerber aus den Vereinigten Staaten trotz Schnee und Eiseskälte die Grenze zu Kanada. Regionen wie Québec und Manitoba sind angesichts der steigenden Zahl überlastet.

Ungarn verschärft Asylpolitik

Das ungarische Parlament hat Anfang März mit großer Mehrheit für ein Gesetz gestimmt, das die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern komplett aufhebt. Zukünftig sollen Asylbewerber für die Dauer des Asylverfahrens in Containersiedlungen in der Nähe der serbischen Grenze zwangsweise Externer Link: festgehalten werden. Nur dort können sie auch einen Asylantrag stellen. Die Regelung betrifft alle bereits in Ungarn lebenden Schutzsuchenden sowie neueinreisende Geflüchtete, die nicht umgehend abgeschoben werden können. Bereits jetzt können Ausländer, die die meterhohe Zaunanlage an der Grenze zu Serbien überwinden und auf ungarischem Boden innerhalb einer Acht-Kilometer-Zone von Sicherheitskräften aufgegriffen werden, nach Serbien abgeschoben werden. Legitimiert wird die Internierung von Asylbewerbern mit dem 2016 verhängten und nun verlängerten "Einwanderungsnotstand". Mitte März hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Ungarn verurteilt, weil die ungarischen Behörden zwei Bangladescher ohne Zugang zu Rechtsbeistand in einem Transitzentrum festgehalten und ohne ausreichende Prüfung ihres Asylantrags nach Serbien abgeschoben hatten. Die ungarische Regierung lehnt die vom EGMR verhängte Entschädigungszahlung von insgesamt 20.000 Euro ab und will das Urteil anfechten.

Fussnoten

Vera Hanewinkel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration.
E-Mail Link: vera.hanewinkel@uni-osnabrueck.de

Anna Flack ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (IMIS) der Universität Osnabrück und Redakteurin bei focus Migration. E-Mail Link: anna.flack@uni-osnabrueck.de