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Glossar | Gesundheitspolitik | bpb.de

Gesundheitspolitik Merkmale des deutschen Gesundheitswesens Gesundheitswesen im Überblick Deutsche Besonderheiten Staat und Politik Selbstverwaltung Freie Verbände Ambulante ärztliche Versorgung Strukturen und Versorgungsformen Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Grundprobleme der Vergütung ärztlicher Leistungen Vergütung privatärztlicher Leistungen Stationäre Versorgung Strukturen und Inanspruchnahme Finanzierung und Vergütung Wie solidarisch ist die gesetzliche Krankenversicherung? Solidarität in der GKV Solidarprinzip Leistungskatalog Zuzahlungen Beitragsbemessung Versicherungspflichtgrenze Ausblick Literatur Versorgung und Regulierung Krankenhauspolitik und Krankenhausversorgung Überblick Versorgungsbedarf Krankenhausplanung und -finanzierung Vergütung Steuerungssystem in der stationären Versorgung Qualität und Qualitätsmängel Arzneimittelpolitik und Arzneimittelversorgung Überblick Verordnung und Verbrauch Zulassung, Herstellung und Vertrieb Ausgabenentwicklung und Preisbildung Kostendämpfung Qualitätssicherung Reformen Gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land Didaktische Konzeptionierung Regionale Ungleichheiten Ursachen Versorgungsstruktur- und Versorgungsstärkungsgesetz Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie Weitere Schritte Ausblick Literatur Aufbau eines integrierten Versorgungssystems Didaktische Konzeptionierung Integrationsbedarf und Integrationsbemühungen Gesetzliche Regelungen zur Integration Umsetzung Umsetzungshindernisse Literatur Finanzierung: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Das Solidarprinzip Sachleistungsprinzip – Kostenerstattungsprinzip Der Risikostrukturausgleich (RSA) Die gegliederte Krankenversicherung GKV und soziale Sicherung Literatur Finanzierungssystem der GKV heute Didaktische Konzeptionierung Grundmerkmale der GKV-Finanzierung Die Funktionsweise des Gesundheitsfonds Wahltarife Die Pflegeversicherung Pflegebedürftigkeit als soziales Risiko Ziele und Wirkungen der Pflegeversicherung Organisation und Finanzierung der Pflegeversicherung Die Leistungen der Pflegeversicherung Leistungserbringer – Leistungserbringung – Leistungsinanspruchnahme Die Steuerung der Pflegeversicherung Aktuelle Probleme der Pflegeversicherung Große Gesundheitsreformen Überblick (1975-2016) Etappen Stationäre Versorgung Finanzierung Organisation Ambulante Versorgung Arzneimittelversorgung Fazit und Ausblick Literatur Interessenvertretung und Lobbying in der Gesundheitspolitik Gesundheitspolitik in Europa Gesundheitswesen im europäischen Vergleich Frankreich Kleine Landeskunde Frankreichs Finanzierung Versorgungsstrukturen Regulierung Jüngere Reformen Probleme und Reformvorhaben Großbritannien Landeskunde Finanzierung Versorgungsstrukturen Regulierung Reformen unter New Labour (1997 bis 2010) Der Health and Social Care Act 2013 Niederlande Landeskunde Finanzierung Versorgungsstrukturen Regulierung Jüngere Reformen Aktuelle Probleme Schweden Landeskunde Finanzierung Versorgungsstrukturen Regulierung Aktuelle Probleme Jüngere Reformen Schweiz Landeskunde Finanzierung Versorgungsstrukturen Regulierung Jüngere Reformen Aktuelle Probleme Europäische Integration und deutsche Gesundheitspolitik Europäische Integration Grundzüge Institutionen der EU Kompetenzen Mechanismen europäischer Einflussnahme Gestaltung einer europäischen Gesundheitspolitik Folgen Glossar Impressum

Glossar

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ABDA

Die ABDA ist der Spitzenverband von 17 Apothekerkammern und 17 Apothekervereinen/-verbänden in Deutschland. Die Verbände vertreten die Interessen von über 20.000 Apotheken.

Altenquotient

Quantitatives Verhältnis zwischen der Anzahl der Personen im erwerbstätigen Alter und der Anzahl der Rentnerinnen und Rentner in einer Bevölkerung. Beispiel: Ein Altenquotient von 25 gibt an, dass 100 Personen im erwerbstätigen Alter 25 Personen im Rentenalter gegenüberstehen.

Alterungsrückstellungen

Finanzielle Rücklagen, die in der privaten Krankenversicherung für jede Versicherte/jeden Versicherten angespart werden, um deren/dessen höhere Gesundheitskosten im Alter – ohne eine zu starke Erhöhung der Prämien – finanzieren zu können.

Ambulante ärztliche Versorgung

Medizinische Versorgungsleistungen, die in der Regel außerhalb von Kliniken (Akut-Krankenhäuser, Fachkrankenhäuser, Rehabilitationskliniken) erbracht werden. Größte Bereiche sind die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung. Weitere Bereiche sind die ambulante medizinische Pflege, die psychotherapeutische Versorgung und die Heilmittelversorgung (Krankengymnastik, Ergotherapie usw.).

Anbieterinduzierte Nachfrage

Der Teil der Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, der von Leistungserbringern (= Anbieter von Gesundheitsleistungen) über das medizinisch erforderliche Maß hinaus erzeugt wird. Beispiele: unnötige Wiedereinbestellungen und Überweisungen von Patienten, unwirtschaftliche Verordnungen von Arznei- und Hilfsmitteln.

Alterung der Bevölkerung

Der Anstieg der Lebenserwartung und eine niedrige Geburtenrate führen dazu, dass sich der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung und damit das Durchschnittsalter in vielen Regionen der Welt erhöhen.

Apothekerin/Apotheker

Aufgabe der Apothekerin/des Apothekers ist die Abgabe von Arzneimitteln, auch per Arzneimittelversandhandel und die Ausführung ärztlicher Rezepte. Voraussetzung für die Tätigkeit als Apothekerin/Apotheker ist eine staatlich anerkannte fachliche Qualifikation (Approbation).

Äquivalenzprinzip

Prinzip nach dem die Höhe der Versicherungsprämie in der privaten Krankenversicherung bemessen wird. Die Höhe der Versicherungsprämie ist äquivalent (lat.: gleichwertig, entsprechend) zu dem (Kosten-)Risiko, das die versicherte Person für das Versicherungsunternehmen darstellt.

Arbeitgeber

Natürliche oder juristische Person (zum Beispiel eine GmbH), die andere Personen (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) gegen die Zahlung von Arbeitsentgelt beschäftigt.

Arbeitgeberbeiträge

Vom Arbeitgeber getragene Anteile an den Sozialversicherungsbeiträgen für von ihm beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Arbeitskosten

Summe aller Kosten, die dem Arbeitgeber für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen. Die Arbeitskosten (auch: Personalkosten) addieren sich aus dem Arbeitsentgelt (Lohn oder Gehalt), das der Arbeitgeber an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer zahlt und den Lohnnebenkosten.

Arzneimittelausgaben

Anteil der Aufwendungen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahr 2012 beliefen sie sich auf insgesamt 29,75 Milliarden Euro (= 426,77 Euro je Versicherte/Versicherten). Dies entsprach einem Anteil von 17,1 Prozent an allen GKV-Leistungsausgaben.

Arzneimittelpreisbildung

Charakteristische Merkmale für das System der Preisbildung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln; in Deutschland spielt die unmittelbar staatliche Regulierung der Arzneimittelpreise eine im internationalen Vergleich nur geringe Rolle.

Arzneimittel-Hersteller

Unternehmen, das Arzneimittel produziert.

Arzt/Ärztin

Die Tätigkeit als Ärztin/Arzt ist ein freier Beruf, der eine staatlich anerkannte fachliche Qualifikation (Approbation) voraussetzt. Zu den Aufgaben einer Ärztin oder eines Arztes gehören die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Unfällen.

Ärztekammern/Zahnärztekammern

Berufsvertretungen der approbierten (Zahn)Ärzte/Ärztinnen auf der Ebene der Bundesländer. (Zahn)Ärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mitglied der Kammer müssen alle (Zahn)Ärzte/Ärztinnen sein, die in dem betreffenden Bundesland ihren Beruf ausüben - dazu gehören neben den Vertrags(zahn)ärzten/ärztinnen und den Krankenhausärzten/ärztinnen auch alle Ärzte/Ärztinnen, die in Gesundheitsämtern oder sonstigen Einrichtungen tätig sind.

Ausgabenträger

Ausgabenträger im Gesundheitswesen sind alle Akteure, die Gesundheitsleistungen finanzieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind das in erster Linie die gesetzlichen Krankenkassen, in der privaten Krankenversicherung sind es private Versicherungsunternehmen. Weitere Ausgabenträger für Gesundheitsleistungen sind zum Beispiel Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Sozialämter und Privatpersonen.

AVWG

Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (2006)

BÄK

Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der ca. 400.000 Ärztinnen und Ärzte in der Bundesrepublik Deutschland.

BÄK

Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

Basisfallwert

Höhe der Vergütung für einen durchschnittlichen Krankenhausbehandlungsfall im System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups – DRGs). Es gibt zwei Arten des Basisfallwertes: den krankenhausindividuellen und den landesweiten Basisfallwert. Die krankenhausindividuellen Basisfallwerte sind ein Indikator für die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Krankenhäuser. Bis zum Jahr 2009 wurden diese krankenhausindividuellen Basisfallwerte in jedem Bundesland schrittweise an einen landesweiten Basisfallwert angepasst.

BDA

Die BDA ist ein Dachverband, in dem 54 Fachverbände sowie 14 Landesverbände der Arbeitgeber organisiert sind. Ihre Aufgabe ist die Vertretung unternehmerischer Interessen im Bereich der Sozialpolitik.

Behandlungsfall

Ein Behandlungsfall umfasst alle Leistungen, die von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt für eine Patientin/einen Patienten innerhalb eines Kalenderquartals zulasten einer Krankenkasse erbracht werden.

Beihilfe

Eigenständige Krankenfürsorge für Beamtinnen und Beamte. Der Dienstherr (Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) gewährt eine finanzielle Beihilfe zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Sterbefällen. Beamtinnen und Beamte sind deshalb von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit.

Beiträge

Die gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden derzeit über Beiträge ihrer Mitglieder finanziert. Die Höhe der Beiträge wird als Prozentsatz (Beitragssatz) der beitragspflichtigen Einnahmen des jeweiligen Mitglieds errechnet.

Beitragsaufkommen

Summe der Beiträge, die die gesetzliche Krankenversicherung als Ganzes bzw. eine Krankenkasse aus den Beitragszahlungen ihrer Mitglieder einnimmt.

Beitragsbemessungsgrenze

Vom Gesetzgeber festgelegter Maximalbetrag, bis zu dem die beitragspflichtigen Einnahmen einer/eines Versicherten mit Sozialversicherungsbeiträgen belastet werden.

Beitragsfinanzierung

Die gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) werden derzeit über Beiträge ihrer Mitglieder finanziert. Die Höhe der Beiträge wird als Prozentsatz (Beitragssatz) der beitragspflichtigen Einnahmen des jeweiligen Mitglieds errechnet.

Beitragspflichtige Einnahmen

Das Einkommen von Versicherungsmitgliedern, das gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bei der Berechnung der Höhe der Beiträge zu den Sozialversicherungen zugrunde gelegt wird.

Beitragssatz

Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen eines Versicherungsmitglieds, der als Beitrag an die jeweilige Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) zu entrichten ist.

Belastungsgrenze

Vom Gesetzgeber festgelegter Anteil am Einkommen, bis zu dem Versicherte Kosten für Gesundheitsleistungen aus eigener Tasche tragen müssen.

Belegarzt/ärztin

Vertragsarzt/ärztin (niedergelassene/r Arzt/Ärztin), der/die stationäre oder teilstationäre Behandlungen im Krankenhaus durchführt, ohne vom Krankenhaus angestellt zu sein. Der/die Belegarzt/ärztin nutzt für diese Behandlungen die Infrastruktur (Dienste, Einrichtungen und Mittel) des Krankenhauses und erstattet dem Krankenhaus die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen. Die eigenen Leistungen rechnet der/die Belegarzt/ärztin bei der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Bettenauslastung

Prozentwert, der angibt, wie hoch der Anteil der Betten in einer stationären Versorgungseinrichtung (Krankenhaus, Reha-Klinik oder andere) ist, der von Patientinnen und Patienten belegt wird. Beispiel: Eine Einrichtung mit 100 Betten und 75 Patientinnen und Patienten hat eine Auslastung von 75 Prozent.

Bevölkerungsentwicklung

Veränderung der Zahl, des Aufbaus und der Zusammensetzung der Angehörigen einer Bevölkerung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Wichtige Indikatoren der Bevölkerungsentwicklung sind zum Beispiel der Anteil der Altersgruppen, die Geburten- und Sterberate, die Lebenserwartung sowie die Zahl der Zu- und Abwanderungen.

Bewertungsausschuss

Selbstverwaltungsgremium des deutschen Gesundheitswesens, das den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Honorarordnung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte festlegt. Der Bewertungsausschuss setzt sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzteschaft und der Spitzenverbände der Krankenkassen zusammen.

BMG

Bundesministerium für Gesundheit

BMGS

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) Ministerium, das auf Bundesebene die fachpolitische Verantwortung für folgende sozialen Sicherungssysteme trägt: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung.

BPI

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. vertritt nach eigenen Angaben etwa 280 Arzneimittelhersteller

Budgetierung

Verfahren zur Eindämmung von Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei dem für einzelne Leistungsbereiche Ausgabenobergrenzen (Budgets), wie zum Beispiel Arznei- und Heilmittelbudgets für Vertragsärztinnen und -ärzte, festgelegt werden.

Bundesärztekammer/Bundeszahnärztekammer

Arbeitsgemeinschaft, in der die Landes(zahn)ärztekammern auf Bundesebene kooperieren. Aufgabenschwerpunkte der Bundes(zahn)ärztekammer sind die gesundheits- und sozialpolitische Interessenvertretung der (Zahn-)Ärzteschaft gegenüber der Politik, die bundesweite Abstimmung der (Zahn-)Ärztekammern (zum Beispiel in der Fort- und Weiterbildung), die Regelung der Berufsordnung sowie die Mitwirkung an der Qualitätssicherung der (zahn)ärztlichen Versorgung.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Nachgeordnete Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Aufgabenschwerpunkte: Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln, Risikobewertung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs.

Bundessozialgericht

Oberstes Bundesgericht (letzte Instanz) für Rechtsstreitigkeiten im System der sozialen Sicherung. Ausgenommen ist das Recht der Sozialhilfe.

Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller

Verein (e.V.), der auf Bundesebene die Interessen von Unternehmen der Arzneimittelbranche vertritt. Mitglieder sind neben Arzneimittelherstellern auch Apotheker, Rechtsanwälte, Verlage, Agenturen sowie Markt- und Meinungsforschungsinstitute im Gesundheitsbereich.

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)

Eingetragener Verein (e. V.), der auf nationaler und internationaler Ebene die Interessen von Unternehmen der pharmazeutischen Industrie vertritt. Das Spektrum der Mitglieder des BPI reicht von kleinen und mittleren Unternehmen bis zu multinationalen Konzernen.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist ein Dachverband, in dem 54 Fachverbände sowie 14 Landesverbände der Arbeitgeber organisiert sind. Ihre Aufgabe ist die Vertretung unternehmerischer Interessen im Bereich der Sozialpolitik.

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)

Dachverband aller Apotheker-Organisationen (17 Apothekerkammern, 17 Apothekerverbände und -vereine) auf Bundesebene. Der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) obliegt die politische Vertretung in berufs- und standesrelevanten Fragen nach außen.

Bundesversicherungsamt

Staatliche Aufsichtsbehörde für alle bundesweit tätigen Sozialversicherungsträger. Im Gesundheitswesen hat das Bundesversicherungsamt (BVA) die Aufsicht über alle gesetzlichen Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mindestens drei Bundesländer erstreckt.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Nachgeordnete Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Aufgabenschwerpunkte und Aktivitäten: Aufklärungskampagnen für gesundheitsgerechtes Verhalten (zum Beispiel Sucht- und Aidsprävention), Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten in der Gesundheitserziehung.

Bürgerversicherung

Vorschlag zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Folgendes umfasst: Ausdehnung der Versicherungspflicht in der GKV auf alle Bürgerinnen und Bürger und Verbreiterung der Beitragsbemessungsbasis.

BVA

Bundesversicherungsamt

Demografie

Wissenschaft, die den Aufbau und die Entwicklung der Bevölkerung untersucht. Die Demografie (Bevölkerungswissenschaft) umfasst ein breites Spektrum interdisziplinärer Forschungen. Dazu gehören: Bevölkerungssoziologie, -ökonomie, -statistik, -mathematik, historische Demografie u.a.m.

Demografischer Wandel

Häufig gebrauchte Bezeichnung für den Prozess der Alterung der Gesellschaft.

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Eingetragener Verein (e. V.), in dem sich alle Landeskrankenhausgesellschaften und die Spitzenverbände der Krankenhausträger auf Bundesebene zusammengeschlossen haben. Die DKG vertritt die Interessen der Krankenhausträger auf Bundesebene und nimmt gesetzlich zugewiesene Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wahr.

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Der Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) ist der Dachverband von acht verschiedenen Einzelgewerkschaften mit zusammen 6,142 Millionen Mitgliedern (2013).

Deutsches Institut für medizinische Dokumentation

Nachgeordnete Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Aufgabenschwerpunkte: Bereitstellung von Informationen auf dem Gesamtgebiet der Medizin und ihrer Randgebiete, Einrichtung und Betrieb von datenbankgestützten Informationssystemen für Arzneimittel und Medizinprodukte, Herausgabe amtlicher Klassifikationen im Rahmen gesetzlicher Aufgaben, u.a.m..

DGB

Der DGB ist der Dachverband von acht verschiedenen Einzelgewerkschaften mit zusammen 6,142 Millionen Mitgliedern (2013).

Diagnosis Related Groups (DRGs)

Patientenklassifikationssystem, mit dem einzelne stationäre Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien (Diagnose, Schweregrad der Erkrankung, Alter, Geschlecht etc.) zu Fallgruppen (Diagnosis Related Groups) zugeordnet werden. Ein Beispiel für eine DRG ist die DRG O01C "Kaiserschnitt ohne komplizierende Diagnose". Das Leistungsspektrum von Krankenhäusern wird so in einem DRG-Katalog abgebildet, der die Grundlage für das DRG-Vergütungssystem bildet.

Disease-Management-Programme

Disease Management Programme (DMPs) sind strukturierte Behandlungsprogramme für ausgewählte chronische Erkrankungen. Im Zentrum von DMPs steht die Anwendung evidenzbasierter Leitlinien. Dies sind symptom- oder indikationsbezogene Empfehlungen zum diagnostischen und therapeutischen Vorgehen, die den jeweils aktuellen Stand des medizinischen Wissens wiedergeben. Zu wichtigen Instrumenten dieser Programme zählen eine verbesserte Kooperation der beteiligten Leistungserbringer, ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und Schulungen für Patientinnen und Patienten. DMPs sollen auf diese Weise eine hochwertige Versorgung gewährleisten. In vielen Fällen sind sie sektorenübergreifend konzipiert. Seit 2002 erhalten die Krankenkassen für Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen, die im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme versorgt werden, zusätzliche Mittel aus dem Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen. Mit der Zuweisung von Finanzmitteln für jeden Versicherten, der im Rahmen von DMPs versorgt wird, sollen die Krankenkassen einen Anreiz erhalten, solche Programme aufzulegen.

DKG

Eingetragener Verein (e. V.), in dem sich alle Landeskrankenhausgesellschaften und die Spitzenverbände der Krankenhausträger auf Bundesebene zusammengeschlossen haben. Die DKG vertritt die Interessen der Krankenhausträger auf Bundesebene und nimmt gesetzlich zugewiesene Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wahr.

DMPs

Disease Management Programme (strukturierte Behandlungsprogramme)

DRGs

Diagnosis Related Groups (Diagnosebezogene Fallpauschalen)

DRG-System

Modell der Vergütung von Behandlungen im Krankenhausbereich, das auf pauschalen Entgelten (Fallpauschalen) für nach Fallgruppen (Diagnosis Related Groups, DRGs) klassifizierten Behandlungsleistungen basiert. Das Entgelt je DRG wird nach folgender Formel berechnet: Basisfallwert der Einrichtung X Relativgewicht der Fallgruppe. Die nach diesem Verfahren errechneten Entgelte zahlen die Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen ihrer Versicherten an die jeweiligen Krankenhausträger.

Dualistische Krankenhausfinanzierung

Modell der Krankenhausfinanzierung, das aus zwei Quellen gespeist wird: Die Bundesländer tragen die Kosten für Investitionen (Neubau, Instandhaltung, Anschaffung von Medizintechnik u.ä.). Die Krankenkassen finanzieren die Aufwendungen für den Betrieb der Krankenhäuser (Behandlungskosten, Verwaltungskosten, etc.).

EBM

Einheitlicher Bewertungsmaßstab für die kassenärztlichen Leistungen

Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)

Honorarordnung für die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab legt den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen sowie deren wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander fest.

Einkommensabhängige Beiträge

In den Sozialversicherungen hängt die Höhe der zu zahlenden Beiträge vom Beitragssatz einerseits und von der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds andererseits ab. Es gibt Reformvorschläge, die diese Kopplung des Beitrags an die Einkommenshöhe abschaffen wollen (vgl. Kopfprämien).

Einzelleistungsvergütung

Vergütungsform zur Honorierung ärztlicher Leistungen, bei der alle Teilleistungen, die die Ärztin oder der Arzt bei der Behandlung einer Patientin/eines Patienten erbringt, einzeln abgerechnet und honoriert werden. Beispiele: Ausstellen eines Rezeptes, Anlegen eines Verbandes, Verabreichen einer Spritze.

Einzelpraxis

Arztpraxis, die von einem/r niedergelassenen Arzt/Ärztin betrieben wird.

Fachärztliche Versorgung

Vertragsärztliche Versorgung in spezialisierten Fachgebieten der Medizin (Radiologie, Orthopädie, Chirurgie, Urologie, HNO, etc). Fachärztliche Versorgungsleistungen werden sowohl von niedergelassenen Fachärzten als auch in Krankenhäusern erbracht.

Fallpauschale

pauschales Entgelt "je Fall", mit dem medizinische Versorgungsleistungen vergütet werden.

Fallzahl

Die Summe aller Abrechnungsfälle eines Leistungserbringers (Krankenhaus, Arztpraxis) in einem Abrechnungszeitraum.

Familienlastenausgleich

Der Familienlastenausgleich umfasst verschiedene staatliche Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern, die deren finanzielle Nachteile gegenüber kinderlosen Haushalten ausgleichen sollen, zum Beispiel Kindergeld, kinderbedingte Steuerentlastungen (Kinderfreibeträge), beitragsfreie Krankenversicherung für Kinder.

Familienversicherung

Gesetzliche Regelung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, gemäß der die Familienangehörigen eines GKV-Mitglieds (Kinder sowie Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner ohne beziehungsweise mit nur geringem Einkommen) beitragsfrei mitversichert sind.

Finanzierungsbasis der GKV

Einkommensgröße auf die Beiträge zur GKV erhoben werden. Im derzeitigen Finanzierungssystem der GKV bildet die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder (Grundlohnsumme) die Finanzierungsbasis.

Freiwillig Versicherte

Personen, die nicht per Gesetz in der GKV pflichtversichert sind, aber aus eigener Entscheidung Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Beispiele: abhängig Beschäftigte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständige.

G-BA

Gemeinsamer Bundesausschuss

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Honorarordnung für die Abrechnung von Leistungen, die eine Ärztin/ein Arzt für "selbstzahlende" Patientinnen und Patienten erbracht hat. Bei Selbstzahlern handelt es sich in der Regel um Privatpatientinnen und -patienten mit einer privaten Krankenversicherung. Seit Januar 2004 können aber auch Kassenpatientinnen und -patienten das Kostenerstattungsprinzip mit den Gebührensätzen der GOÄ wählen.

Geburtenziffer

Die zusammengefasste Geburtenziffer gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im jeweils betrachteten Jahr.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Oberstes Selbstverwaltungsgremium im deutschen Gesundheitswesen. Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Festlegung von Richtlinien für die gesundheitliche Versorgung, Festlegung von Anforderungen an die Qualitätssicherung der ambulanten Versorgung.

Gemeinschaftspraxis

Arztpraxis, die von mehreren Vertragsärztinnen und -ärzten gemeinsam betrieben wird. In einer Gemeinschaftspraxis rechnen die beteiligten Ärztinnen und Ärzte ihre Leistungen gemeinsam unter einer Abrechnungskennziffer mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Generationengerechtigkeit

Gerechte Verteilung der materiellen Ressourcen, Lebenschancen und -qualität unter den Generationen. Das Prinzip der Generationengerechtigkeit gebietet es, dass jede Generation das eigene Leben so verantwortungsvoll gestaltet, dass sie anderen Generationen keine unzumutbaren finanziellen, sozialen oder ökologischen Lasten aufbürdet.

Generationenvertrag

Politisch-moralische Solidarbeziehung zwischen den Generationen: Die aktiv erwerbstätige Generation finanziert durch ihre Beiträge vollständig (Rentenversicherung) bzw. zu einem hohem Teil (Kranken- und Pflegeversicherung) die Ausgaben der Sozialversicherung für die aktuelle Rentner- und Kindergeneration. Im Gegenzug erwerben die jetzigen Beitragszahlerinnen und -zahler einen Anspruch auf Finanzierung ihrer zukünftigen Sozialversicherungsleistungen durch die nächstfolgende Generation.

Gesamtvergütung

Das Ausgabenvolumen, das eine Krankenkasse an die regional zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) für die gesamte vertragsärztliche Versorgung ihrer Versicherten mit Wohnort im Bezirk der betreffenden KV zahlt. Mit dieser Gesamtvergütung sind für den jeweiligen Zeitraum alle vertragsärztlichen Leistungen für die Versicherten dieser Krankenkasse abgegolten.

Gesetzliche Krankenkassen

Öffentlich-rechtliche Körperschaften, die als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind. Die gesetzlichen Krankenkassen sind als Körperschaften mit Selbstverwaltung finanziell und organisatorisch unabhängig, stehen aber unter der Aufsicht des Bundes bzw. der Länder.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ältester Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist es, "die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern" (Sozialgesetzbuch V, § 1).

Gesundheitsfonds

Die Einführung eines Gesundheitsfonds erfolgte zum 1. Januar 2009. Der Gesundheitsfonds soll die Finanzströme der gesetzlichen Krankenversicherung bündeln und wird aus Beiträgen der Arbeitgeber und der Versicherten sowie aus Steuermitteln gespeist.

Gesundheitsprämien

Andere Bezeichnung für das Finanzierungsmodell "Kopfprämien".

Gesundheitsreform

Bezeichnung für gesetzgeberische Initiativen und Maßnahmen, die Änderungen im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung herbeiführen.

GKV-GRG

GKV-Gesundheitsreformgesetz (1999)

GKV Finanzierung

Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, Strukturen, Abläufe und Verfahren, mittels derer die finanziellen Mittel aufgebracht werden, die erforderlich sind, um die von den GKV- Versicherten in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen sowie die Verwaltungskosten zu bezahlen.

GKV-Mitglieder

Teilgruppe der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen. Die andere Teilgruppe der Versicherten sind die beitragsfrei Mitversicherten.

GKV-Modernisierungsgesetz

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG), das am 1. Januar 2004 in Kraft trat.

GKV-NOG

GKV-Neuordnungsgesetz (1997)

GKV-WSG

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007)

GMG

GKV-Modernisierungsgesetz (2003)

Grenzbelastung

Abgabenlast durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen zusätzlich verdienten Euro zu entrichten ist.

GRG

Gesundheits-Reformgesetz (1988)

Grundfranchise

Selbstbehalt den jeder erwachsene Versicherte der Schweizer "Obligatorischen Krankenpflegeversicherung" (OKP) tragen muss.

Grundlohnentwicklung

Entwicklung der Summe der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder.

Grundlohnsumme

Summe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder einer Sozialversicherung. Die Grundlohnsumme bildet die Finanzierungsbasis der beitragsfinanzierten Sozialversicherungen.

GSG

Gesundheitsstrukturgesetz (1992)

Hartmannbund

Eingetragener Verein (e. V.), der die berufs- und gesundheitspolitischen Interessen für alle Arztgruppen (Krankenhausärztinnen und -ärzte, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Verwaltung und der Industrie sowie Medizinstudentinnen und -studenten) vertritt.

Hausärztliche Versorgung

Teilbereich der vertragsärztlichen Versorgung (neben der fachärztlichen Versorgung), der insbesondere folgende Leistungen umfasst: allgemeine ärztliche Betreuung einer Patientin/eines Patienten bei Kenntnis seines häuslichen und familiären Umfelds; Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen; Einleitung oder Durchführung präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nicht ärztlicher Hilfen und flankierender Dienste.

Hausarztmodell

System der ärztlichen Versorgung, in dem Patienten bei Bedarf an ärztlichen Leistungen immer zuerst den Hausarzt konsultieren. Der Hausarzt überweist den Patienten dann ggf. zur Weiterbehandlung an einen Facharzt. Im Hausarztmodell hat der Hausarzt die Rolle eines Gatekeepers ("Türhüter") und Lotsen, der am Eingang zum ärztlichen Versorgungssystem die Patientenströme ordnet und die Behandlungsmaßnahmen ggf. koordiniert.

Hausarztzentrierte Versorgung

Die hausarztzentrierte Versorgung ist eine Form der medizinischen Versorgung, in der ein Hausarzt als erste Anlaufstelle des Patienten dient und als Lotse des Patienten alle weiteren Behandlungsschritte koordiniert.

Herzog-Kommission

Nach dem Namen ihres Vorsitzenden – Roman Herzog – benannte Expertenkommission, die im Jahr 2003 im Auftrag des Bundesverstandes der CDU Empfehlungen für die Reformierung der sozialen Sicherungssysteme erarbeitete.

Homöopathie

Die Homöopathie zählt zu der Alternativ- und Komplementärmedizin. Die Grundannahme einer jeden homöopathischen Behandlung besteht darin, dass "Ähnliches durch Ähnliches geheilt werde". Dieser Überlegung folgend wird einer erkrankten Person stets eine verdünnte Substanz verabreicht, von der bekannt ist, dass sie die Krankheit hervorruft.

Honorarverteilungsmaßstab

Reglement, nach dem die Kassenärztliche Vereinigung die von den Krankenkassen erhaltene Gesamtvergütung zunächst auf die verschiedenen Arztgruppen und dann auf die einzelnen Arztpraxen aufteilt.

Individuelle Gesundheitsleistungen

Gesundheitsleistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten sind – und deshalb auch nicht von der Krankenkasse erstattet werden –, aber von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gegen Bezahlung aus eigener Tasche angeboten werden, zum Beispiel Schutzimpfungen vor Reisen in ferne Länder.

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Staatsunabhängiges Institut (private Stiftung), dessen Gründung und gesetzlicher Auftrag im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 beschlossen wurden. Aufgabenschwerpunkt des Instituts ist die wissenschaftliche Bewertung des medizinischen Nutzens, der Qualität und der Wirtschaftlichkeit von Gesundheitsleistungen.

Integrierte Versorgung

Modelle der interdisziplinären Gesundheitsversorgung, bei denen Leistungserbringer unterschiedlicher Leistungssektoren (Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser, Arzneimittel-Versorgung, Heil- und Hilfsmittel, Reha-Einrichtungen) eng kooperieren, um für Patienten effiziente Behandlungsabläufe zu gewährleisten. Die Betreiber solcher sektorenübergreifenden Kooperationen handeln in eigener ökonomischer Verantwortung und schließen entsprechende Versorgungsverträge direkt mit den Krankenkassen ab.

Kapitaldeckung

Finanzierungsverfahren, das in der privaten Lebens- und Rentenversicherung sowie in der privaten Krankenversicherung praktiziert wird. Das Grundprinzip der Kapitaldeckung besteht darin, dass ein Versicherungsunternehmen aus den Prämien, die eine Versicherte/ein Versicherter in jungen Jahren einzahlt, Mittel anspart (Alterungsrückstellungen), aus denen dann für die Versicherte/diesen Versicherten Leistungen im höheren Lebensalter finanziert werden.

Kassenarten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind organisatorisch nach folgenden Kassenarten gegliedert: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkasse, Bundesknappschaft als Träger der knappschaftlichen Krankenversicherung, Ersatzkassen für Arbeiterinnen und Arbeiter, Ersatzkassen für Angestellte.

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der sich alle Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer zusammengeschlossen haben, um die Interessen der Vertragsärztinnen und -ärzte auf Bundesebene zu vertreten. Aufgabenschwerpunkte: Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss, Abschluss der Bundesmantelverträge mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen, Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zur Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen, Erlass bundeseinheitlicher Richtlinien zur Qualitätssicherung.

Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen

Körperschaften des öffentlichen Rechts, in denen jede (Zahn-)Ärztin und jeder (Zahn-)Arzt, die/der eine kassenärztliche Zulassung hat, automatisch Mitglied ist. Kassenärztliche und kassenzahnärztliche Vereinigungen (KVs und KZVs) vertreten in ihren jeweiligen Regionen die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und schließen mit den Krankenkassen Versorgungsaufträge für die ambulante Versorgung in der betreffenden Region.

KBV

Die KBV ist der Dachverband von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen, in denen etwa 147.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten organisiert sind.

KHNG

Krankenhaus-Neuordnungsgesetz (1984)

Koalitionsvertrag

Vereinbarung der an der Regierung beteiligten Parteien über die inhaltliche Ausgestaltung der gemeinsamen Regierungspolitik. Der Externer Link: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP aus dem Jahre 2009 enthält die Grundzüge der Gesundheitspolitik auf den Seiten 84 bis 93.

Kollektivverträge

Kollektivverträge sind Regelungen zur Krankenversorgung zwischen Krankenkassen und Leistungsanbietern, die für die Gemeinschaft(en) aller Krankenkassen und aller zugelassenen Leistungsanbieter gelten.

Kopfpauschale

Eine Kopfpauschale belastet jede Versicherte und jeden Versicherten unabhängig von Einkommen, Gesundheitszustand, Alter und anderen Merkmalen mit einem gleich hohen Versicherungsbeitrag. Der Arbeitgeberbeitrag entfällt. Sozial Schwache sollen in bestimmtem Umfang eine Unterstützung aus Steuermitteln erhalten.

Kopfprämien

Vorschlag zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, der Folgendes umfasst: Die bisherige einkommensabhängige Beitragsbemessung wird durch Pauschalprämien ersetzt, bei denen jede Versicherte und jeder Versicherte "pro Kopf" einen gleich hohen Betrag bezahlen muss.

Korporatismus

Politisches System, in dem der Staat die unmittelbare Gestaltung und administrative Steuerung wichtiger gesellschaftlicher Teilbereiche an selbstverwaltete Körperschaften und Verbände delegiert hat. In Deutschland wird ein solches korporatistisches Steuerungsmodell unter anderem im Gesundheitswesen praktiziert.

Kostendämpfung

Maßnahmen des Gesetzgebers, die darauf abzielen, Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verhindern oder zu begrenzen.

Kostenerstattung

Verfahren zur Abrechnung und Erstattung von Kosten für Gesundheitsleistungen, das aus folgenden Schritten besteht: Der Leistungserbringer behandelt eine Patientin/einen Patienten und stellt ihr/ihm die Leistung in Rechnung. -> Die Patientin/der Patient bezahlt die Rechnung beim Leistungserbringer. -> Die Patientin/der Patient reicht die Rechnung bei seiner Krankenversicherung ein. -> Die Krankenversicherung (rück)erstattet der/dem Versicherten die Auslagen für die Gesundheitsleistungen im vertraglich vereinbarten Umfang.

Kostentransparenz

Regeln und Verfahren, die gewährleisten, dass Versicherte Informationen über Art, Menge und Kosten von Gesundheitsleistungen erhalten, die sie in Anspruch genommen haben beziehungsweise nehmen wollen.

Krankenhaus

Einrichtung, in der Menschen mit akuten gesundheitlichen Beschwerden untersucht, behandelt und dauerhaft (Tag und Nacht) untergebracht und verpflegt werden.

Krankenhausbehandlung

Medizinische Versorgung kranker Menschen, die in Krankenhäusern geleistet wird. Eine Krankenhausbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist erst dann zulässig, wenn die Behandlung der Patientin oder des Patienten aufgrund der Schwere oder Dringlichkeit der Erkrankung nicht günstiger durch eine niedergelassene Ärztin oder einen niedergelassenen Arzt erfolgen kann.

Krankenhausfinanzierung

Verfahren, mittels derer die finanziellen Mittel für die Krankenhausversorgung (Investitionen und laufender Betrieb) aufgebracht werden.

Krankenhausplanung

Planung der für die Krankenhausbehandlung notwendigen Versorgungskapazitäten auf der Ebene der Bundesländer. Ziel der Krankenhausplanung ist es, eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlich stabilen Krankenhäusern zu gewährleisten. Die Länder stellen hierzu Krankenhauspläne auf. Diese weisen in der Regel Standorte für Krankenhäuser und die dort vorzuhaltende Bettenzahl je Fachrichtung (zum Beispiel "chirurgische Abteilung mit 20 Betten") aus.

Krankenhausträger

Rechtsträger, die Krankenhäuser besitzen und betreiben. Nach dem Typ ihrer Eigentümerschaft unterscheidet man drei Gruppen von Krankenhausträgern: öffentliche (Länder, Kommunen), freigemeinnützige (Kirchen, Wohlfahrtsverbände) und private Träger (privatwirtschaftliche Unternehmen).

KVen

Kassenärztliche Vereinigungen

KVKG

Krankenversicherungskostendämpfungsgesetz (1977)

KVWG

Krankenversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz (1976)

Landeskrankenhausgesellschaften

Privatrechtliche Vereine, in denen sich Krankenhäuser freiwillig auf Landesebene zusammengeschlossen haben. Die Landeskrankenhausgesellschaften schließen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen Verträge zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung in den jeweiligen Bundesländern, die für alle Krankenhäuser im Bundesland verbindlich sind.

Lebenserwartung

Statistischer Begriff, der die mittlere Lebensdauer der Menschen in einer bestimmten Generation und Region angibt.

Leistungsausgaben

Leistungsausgaben im Gesundheitswesen umfassen alle (Geld-)Ausgaben für Gesundheitsleistungen und die Verwaltung der Finanzierungsträger. Größte Ausgabenbereiche bei den Gesundheitsleistungen sind Krankenhausbehandlungen, ambulante ärztliche Behandlungen und Arzneimittel.

Leistungserbringer

Bezeichnung für alle Personen, Institutionen und Unternehmen, die im Gesundheitswesen Leistungen für Patientinnen und Patienten erbringen.

Leistungskatalog

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Gesamtheit der gesundheitsbezogenen Leistungen, auf die gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch haben.

Leistungssektoren

Institutionell getrennte Bereiche der gesundheitlichen Versorgung im deutschen Gesundheitswesen. Eine eindeutige gesetzliche Definition der Leistungssektoren gibt es bislang nicht. In der Praxis gebräuchlich ist die Unterscheidung zwischen folgenden Leistungssektoren: Ambulante Versorgung, Krankenhausversorgung, medizinische Rehabilitation, Arzneimittel-Versorgung (Pharmaindustrie, Apotheken), medizinische Pflege (Pflege-Einrichtungen) und Heil- und Hilfsmittel (z.B. Physiotherapie-Einrichtungen).

Lohnnebenkosten

Kosten, die ein Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt (Lohn oder Gehalt) für eine beschäftigte Arbeitnehmerin/einen beschäftigten Arbeitnehmer tragen muss. Den größten Anteil an den Lohnnebenkosten haben die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen. Synonyme Begriffe: Lohnzusatzkosten, Personalnebenkosten.

Lohnstückkosten

Volkswirtschaftliche Kennziffer, die angibt, welche Arbeitskosten durchschnittlich für die Erstellung einer Einheit physischer Produktionsmenge aufgewendet werden müssen. Die Lohnstückkosten werden als Verhältnis von Arbeitskosten zur Arbeitsproduktivität berechnet.

Lohnzusatzkosten

Andere Bezeichnung für "Lohnnebenkosten".

Marburger Bund

Gesundheits-, berufspolitische und gewerkschaftliche Interessenvertretung der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland. Die Mitglieder des Marburger Bundes organisieren sich in 14 Landesverbänden, die im Bundesverband zusammengeschlossen sind.

Medizinische Rehabilitation

Maßnahmen, die - häufig im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung - dazu dienen, negative Folgen von Krankheiten, wie Fähigkeitsstörungen und sozialen Beeinträchtigungen (Behinderung, Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit) zu beseitigen, zu reduzieren bzw. deren wesentliche Verschlechterung abzuwenden. Medizinische Rehabilitation wird meistens stationär in Reha-Kliniken durchgeführt, kann bei einigen Krankheitsarten aber auch ambulant erfolgen.

Medizinische Versorgung im ländlichen Raum

In zahlreichen ländlich strukturierten Gebieten – vornehmlich in den neuen Bundesländern - ist ein Mangel, insbesondere an Hausärzten, festzustellen. In der Zukunft dürfte sich die Situation aller Voraussicht nach weiter verschlechtern. Die Gründe sind vielschichtig: Soziodemographischer Wandel, Strukturschwächen des Gesundheitswesens und Mängel in der Steuerung des Versorgungssystems greifen ineinander.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und wird nur in deren Auftrag tätig. Aufgabenschwerpunkte: Begutachtung und Beratung bei Einzelfällen (z.B. Arbeitsunfähigkeit), Beratung in grundsätzlichen Fragen (z.B. bei der Krankenhausplanung), Begutachtung von Pflegebedürftigkeit, Beratung der Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen.

Medizinisches Versorgungszentrum

Fachübergreifende, zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene, ärztlich geleitete Einrichtung der ambulanten Versorgung, in der Vertragsärzte und angestellte Ärzte allein oder zusammen mit nicht-ärztlichen Leistungserbringern (z.B. Pflegedienste) tätig sind. Die Rechtsgrundlagen für diese neue Betriebsform in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung wurden mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz geschaffen.

Mitversicherte

Personen (Kinder und Ehe- beziehungsweise Lebenspartnerinnen und -partner ohne Einkommen), die als Angehörige eines beitragspflichtigen Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei (mit)versichert sind.

Monistische Krankenhausfinanzierung

Modell der Krankenhausfinanzierung, bei dem nur ein Finanzierungsträger - z.B. die Krankenkassen - die alleinige Finanzierungsverantwortung für alle Kosten ( Betriebskosten und Investitionskosten) der Krankenhäuser trägt.

Morbidität

Epidemiologisches Maß, das die Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe angibt.

Nachhaltigkeit

Organisationsprinzip gesellschaftlicher Systeme, gemäß dem die heutige Generation ihren Lebensbetrieb – insbesondere die Reproduktion von ökologischen, ökonomischen und sozialen Ressourcen – so gestalten sollte, dass nachfolgende Generationen mindestens vergleichbar gute Lebensbedingungen vorfinden.

NAV-Virchow-Bund

Verein (e.V.), der die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete gegenüber Regierung, Parlament, der inner- und außerärztlichen Öffentlichkeit, der ärztlichen Selbstverwaltung und sonstigen am Gesundheitswesen Beteiligten auf Bundes- und Landesebene vertritt.

Nettoempfänger

Bezeichnung für den Teil der Versicherten, der höhere Ausgaben verursacht als er an Beiträgen einzahlt.

Nettozahler

Bezeichnung für den Teil der Versicherten, der höhere Beiträge in die Krankenkasse einzahlt als er an Ausgaben verursacht.

Niedergelassene/r Arzt/Ärztin, niedergelassene/r Zahnarzt/ärztin

(Zahn)Arzt/Ärztin, der/die freiberuflich in einer Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft oder einem medizinischen Versorgungszentrum tätig ist.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP)

Name der gesetzlichen Krankenversicherung in der Schweiz.

Paritätische Finanzierung

Hälftige Tragung der Beiträge zu den Sozialversicherungen durch das versicherte Mitglied und dessen Arbeitgeber bzw. den Rentenversicherungsträger.

Patientenquittung

Schriftdokument, in dem die Leistungserbringer (Ärztin/Arzt, Zahnärztin/Zahnarzt, Krankenhaus) die für eine Patientin oder einen Patienten erbrachten Leistungen und deren Kosten in verständlicher Form darstellen.

Paul-Ehrlich-Institut

Nachgeordnete Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherheit. Aufgabenschwerpunkte: Zulassung, Prüfung, Festlegung von Standardwerten und Überwachung der Sicherheit von (immun)biologischen Arzneimitteln; Forschung, insbesondere zu Prüfungsverfahren für Arzneimittel; Unterstützung der zuständigen Länderbehörden bei der Erteilung der Erlaubnis für die Herstellung von Arzneimitteln und Mitteln und der Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln und Mitteln.

Pflegesatz

pauschaliertes Entgelt pro Tag für Behandlungen in stationären Einrichtungen des Gesundheitsversorgungssystems (Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen, Pflege-Einrichtungen).

Pflegeversicherung

Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Aufgabe der 1995 eingeführten gesetzlichen Pflegeversicherung (GPfV) ist es, das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Pflichtversicherte

Personen, die auf Grund der geltenden gesetzlichen Regelung Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Größte Gruppen sind: Arbeitnehmer in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen (Arbeiter, Angestellte), deren Bruttoeinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, Rentner und Arbeitslose.

PKV-Verband

Eingetragener Verein (e. V.), der die Interessen der privaten Krankenversicherung (PKV) und seiner Mitgliedsunternehmen vertritt und fördert. Weitere Funktionen des PKV-Verbandes: Stellungnahmen und Teilnahme an Anhörungen in nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren, Beratung der Mitgliedsunternehmen in Grundsatzfragen der Tarifgestaltung.

Positivliste

Eine Positivliste ist eine Liste mit Arzneimitteln, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Während in den meisten anderen europäischen Ländern eine Positivliste bei der Arzneimittelversorgung zugrunde gelegt wird, existiert in Deutschland eine solche Liste nicht.

Prämienverbilligung

Staatliche Zuschüsse zu den "Kopfprämien" für Versicherte der Schweizer "Obligatorischen Krankenpflegeversicherung" (OKP).

Praxisgebühr

Zuzahlung von zehn Euro, die erwachsene Patientinnen und Patienten (sofern sie nicht befreit sind) von Anfang 2004 bis Ende 2012 bei der ersten Inanspruchnahme einer Ärztin/eines Arztes, einer Psychotherapeutin/eines Psychotherapeuten oder einer Zahnärztin/eines Zahnarztes im Quartal entrichten mussten. Alle weiteren Behandlungen bei diesen und weiteren ÄrztInnen, an welche die Patientin/der Patient überwiesen wurde, waren im selben Quartal zuzahlungsfrei.

Praxisgemeinschaft

Ärztliche Praxis, in der zwei oder mehr selbstständige Vertragsärztinnen und -ärzte Praxisräume und -einrichtungen gemeinsam nutzen. Im Gegensatz zu einer Gemeinschaftspraxis handeln die Mitglieder einer Praxisgemeinschaft wirtschaftlich selbstständig und rechnen eigenständig gegenüber der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (KV/KZV) ab.

Praxisnetz

Vertraglich vereinbarte Kooperation niedergelassener Ärzte/Ärztinnen. Partner in einem Praxisnetz können auch Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und Angehörige anderer Gesundheitsberufe sein.

Private Krankenversicherung (PKV)

Privatwirtschaftlich organisiertes System der Krankenversicherung, das in Deutschland parallel bzw. ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Träger der PKV sind private Versicherungsunternehmen.

Privatpatientin/Privatpatient

Person, die die Kosten für in Anspruch genommene Gesundheitsleistungen aus einer privaten Krankenversicherung oder aus eigener Tasche finanziert.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

Der Arbeitsgemeinschaft gehören die folgenden Spitzenverbände der verschiedenen Kassenarten an: AOK-Bundesverband, BKK Bundesverband, IKK-Bundesverband, Knappschaft, See-Krankenkasse, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.

Regelleistungsvolumen

Begriff, der im Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf zwei Ebenen Bedeutung hat. Auf der Ebene der verschiedenen Arztgruppen bezeichnet das Regelleistungsvolumen den von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung festgelegten Anteil einer Arztgruppe (Arztgruppentopf) an der Gesamtvergütung. Auf der Ebene der einzelnen Vertragsärztin/des einzelnen Vertragsarztes bezeichnet das Regelleistungsvolumen die von einer Ärztin/einem Arzt in einem bestimmten Zeitraum abrechenbare Leistungsmenge, die mit einem festen Punktwert vergütet wird.

Relativgewicht

Faktor mit dem die einzelnen Diagnosis Related Groups (DRGs) bundeseinheitlich bewertet werden. Diese Relativgewichte geben an, wie teuer die einzelnen DRGs im Verhältnis zueinander sind. Der Standardbehandlungsfall (Basisfallwert) hat das Relativgewicht 1. DRGs, deren Leistungen geringer vergütet werden als der Standardbehandlungsfall haben ein Relativgewicht < 1. DRGs, die ökonomisch aufwendiger als der Standardbehandlungsfall sind, haben ein Relativgewicht > 1. Die dem Krankenhaus erstattete Vergütung für eine DRG ergibt sich aus der Multiplikation des Basisfallwerts mit dem Relativgewicht der DRG.

Renteneintrittsalter

Das durchschnittliche Lebensalter, in dem Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung aus der Erwerbstätigkeit ausscheiden und eine Altersrente beziehen.

Rentenversicherungsträger

Behörden, die als Träger der Rentenversicherung tätig sind. Größte Rentenversicherungsträger in Deutschland sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalten (LVA).

Rentnerinnen und Rentner

Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen beziehungsweise beantragt haben. Als Renten gelten: Altersrenten, Berufsunfähigkeitsrenten, Erwerbsunfähigkeitsrenten, Renten für Bergleute und Hinterbliebenenrenten sowie Erziehungsrenten. Vorruhestandsgeld ist keine Rente.

Risiko

(Versicherungs-)Risiko Als Risiko bezeichnet man das Produkt aus Schadenshöhe und Schadenswahrscheinlichkeit. In der Krankenversicherung bezieht sich dieses (Versicherungs-)Risiko auf die Ausgaben, die für zukünftig erforderliche Gesundheitsleistungen einer Versicherten oder eines Versicherten anfallen werden.

Risikoselektion

Gezielte Anwerbung von Versicherten, die ein unterdurchschnittliches Schadensrisiko darstellen, aber dem Versicherer mindestens durchschnittliche Einnahmen bringen.

Risikostrukturausgleich

Der Risikostrukturausgleich ist ein finanzielles Umverteilungsverfahren zwischen den Krankenkassen. Es verringert die unterschiedlichen finanziellen (und damit beitragssatzrelevanten) Risiken, die sich aus der Zusammensetzung der Versicherten ergeben, die eine Krankenkasse nicht zu verantworten hat.

Robert-Koch-Institut

Nachgeordnete Bundesbehörde des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Aufgabenschwerpunkte: Forschung und Beratung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Öffentlichen Gesundheit (Public Health); Durchführung und Koordinierung der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Rürup-Kommission

Nach dem Namen ihres Vorsitzenden – Bert Rürup – benannte Expertenkommission, die im Jahr 2003 im Auftrag der Bundesregierung Empfehlungen für die nachhaltige Gestaltung der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme erarbeitete.

Sachleistungsprinzip

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Anspruch auf die erforderliche medizinische Behandlung bei den von den Krankenkassen vertraglich verpflichteten Leistungserbringern. Die Versicherten erhalten Gesundheitsleistungen, ohne dass sie dafür selbst in finanzielle Vorleistung treten müssen. Die Leistungserbringer rechnen die von ihnen erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen ab.

Sachverständigenrat Gesundheitswesen

Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Vom Bundesminister für Gesundheit und Soziale Sicherung berufenes Gremium von Fachexperten. Aufgabenschwerpunkte: Erstellung von Gutachten zur Entwicklung der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen; Empfehlungen für Prioritäten beim Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehenden Überversorgungen; Aufzeigen von Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.

Selbstbehalt

Mit der Krankenversicherung vereinbarter Anteil an den Behandlungskosten, der vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt wird. Die Versicherung trägt nur den Teil der Behandlungskosten, der den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt. Für die Übernahme eines Selbstbehaltes räumt die Krankenversicherung dem Versicherten einen Preisnachlass beim Beitrag bzw. der Prämie ein.

Selbstbeteiligung

Oberbegriff für die direkte finanzielle Eigenbeteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer gesundheitlichen Versorgung. Beispiele für Selbstbeteiligungen sind Zuzahlungen und Selbstbehalte.

Selbstkostendeckungsprinzip

Modell der Vergütung von Krankenhausleistungen, bei dem die dem Krankenhaus entstandenen Kosten vollständig von den jeweiligen Finanzierungsträgern (Krankenkassen, Länder, Kommunen) erstattet werden.

Selbstverwaltungsprinzip

Demokratisches Organisationsprinzip der deutschen Sozialversicherungen. Der Staat delegiert einen Teil seiner Aufgaben an Körperschaften und Gremien, in denen Vertreter der jeweils betroffenen Akteure und Interessengruppen in gewählten Selbstverwaltungsorganen mitwirken. Diesen selbstverwalteten Körperschaften und Gremien obliegt die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der jeweils vom Staat vorgegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Selektivverträge

Selektivverträge sind Versorgungsverträge zwischen einzelnen Krankenkassen (oder auch Gemeinschaften von Krankenkassen) und einzelnen Leistungsanbietern (oder Gemeinschaften von Leistungsanbietern).

Sicherstellungsauftrag

Per Gesetz (§ 75 SGB V) geregelte Pflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen, die vertragsärztliche Versorgung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen und gegenüber den Krankenkassen die Gewähr zu übernehmen, dass diese Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht.

Solidargemeinschaft

Gruppe von Akteuren, in der sich die Mitglieder gegenseitig in Not- und Schadensfällen unterstützen.

Solidaritätsprinzip

Andere Bezeichnung für "Solidarprinzip".

Solidarprinzip

Soziales Grundprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung: Beiträge werden nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der/des Versicherten entrichtet – Leistungen werden nach dem medizinischen Bedarf der/des Versicherten gewährt.

Sozialer Ausgleich

Einkommensumverteilung, die der Beförderung der sozialen Gerechtigkeit dient.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Kodifikation des deutschen Sozialrechts. Es umfasst bislang insgesamt zwölf "Bücher", in denen Ansprüche und Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Sozialleistungen sowie organisatorische Strukturen und Verfahren in den verschiedenen Bereichen des Sozialrechts geregelt sind.

Sozialgesetzbuch V (SGB V)

Gesetzestext, in dem das System der gesetzlichen Krankenversicherung rechtlich geregelt ist. Das Sozialgesetzbuch V (SGB V) ist das "fünfte Buch" im Gesetzeswerk "Sozialgesetzbuch".

Sozialversicherung

System der sozialen Sicherung, das wie folgt organisiert ist: Es gibt eine gesetzliche Versicherungspflicht (Versicherungszwang). Die Mitglieder der Versicherung und ggf. weitere Akteure (Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger u.a.) zahlen regelmäßig Beiträge an die jeweiligen Versicherungsträger. Im Bedarfsfall haben die Versicherungsmitglieder und ggf. auch deren Angehörige Anspruch auf die Erstattung von Leistungen. In Deutschland gibt es fünf Zweige der Sozialversicherung: Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Spitzenverbände der Krankenkassen

Vertretungen der Träger der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene. Dazu gehören: AOK-Bundesverband, BKK-Bundesverband, Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bundesknappschaft, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, See-Krankenkasse, AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK).

Stationäre Versorgung

Medizinische Versorgungsleistungen, die in Krankenhäusern und Reha-Kliniken erbracht werden. Die Patientin/Der Patient muss mindestens eine Nacht in der Einrichtung verbringen, ansonsten handelt es sich um eine teilstationäre oder ambulante Versorgung.

Steuerfinanzierung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat sich traditionell stets ausschließlich aus Versicherungsbeiträgen finanziert. Anders als die anderen großen Zweige der Sozialversicherung haben Steuermittel bis vor wenigen Jahren bei der Finanzierung der Krankenversicherung keine Rolle gespielt. Erstmals mit Wirkung vom 1. Januar 2004 ist ein solcher Zuschuss in der GKV eingeführt worden.

Subsidiaritätsprinzip

Gesellschaftspolitisches Prinzip, das besagt: Staatliche Tätigkeit sollte dem Grundsatz nach unterstützend oder ersetzend (subsidiär) sein, also nur dann eingreifen, wenn andere, nicht staatliche Einrichtungen oder Akteure nicht in der Lage sind, ein Problem zu bewältigen.

Umlagefinanzierung

System der Finanzierung von Sozialversicherungen, in dem die in einer Abrechnungsperiode (i. d. R. ein Jahr) anfallenden Ausgaben vollständig auf die beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder umgelegt werden. Kennzeichnend für die Umlagefinanzierung ist, dass sie keinerlei Rückstellungen bildet, wie dies im Kapitaldeckungsverfahren üblich ist. Bei der Umlagefinanzierung müssen für kurzfristige Ausgabenüberhänge allerdings Reserven gebildet werden.

Verband der PKV

Verband der Privaten Krankenversicherungen Dem PKV-Verband gehören nach eigenen Angaben 48 Versicherungsunternehmen an, die zusammen 99 Prozent des privaten Krankenversicherungsmarktes auf sich vereinen. Insgesamt versichern private Krankenversicherungen knapp 10 Prozent der Bevölkerung (etwa acht Mio. Menschen).

Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. (vfa)

Eingetragener Verein (e. V.), der die Interessen von 39 forschenden Arzneimittelherstellern und rund 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik vertritt.

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) ist die Dachorganisation von 39 Verbraucherverbänden. Dabei handelt es sich um 16 Verbraucherzentralen und 23 weitere Verbände mit unterschiedlichen inhaltlichen Ausrichtungen.

Verschiebebahnhof

Bildhafte Bezeichnung für Eingriffe des Gesetzgebers, durch die finanzielle Engpässe eines Zweiges der Sozialversicherung zu Lasten eines anderen Zweiges abgebaut werden.

Versicherungspflicht

Per Gesetz (§ 5 SGB V) ist festgelegt, dass folgende Personenkreise in der gesetzlichen Krankversicherung pflichtversichert sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Arbeitslose, land- und forstwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen, Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten, Rentnerinnen und Rentner sowie Rentenantragstellerinnen und -antragsteller, Studierende sowie eine Reihe weiterer, zahlenmäßig kleiner Personengruppen.

Versicherungspflichtgrenze

Gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze, bis zu der abhängig Beschäftigte kraft Gesetzes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Abhängig Beschäftigte, deren beitragspflichtige Einnahmen über dieser Versicherungspflichtgrenze (auch: Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegen, können wählen, ob sie sich freiwillig in der GKV, in der privaten Krankenversicherung (PKV) oder gar nicht versichern.

Versicherungsprinzip

Das Versicherungsprinzip besagt, dass eine gewisse Entsprechung zwischen gezahlten Beiträgen und dadurch erworbenen Leistungsansprüchen bestehen muss.

Vertrags-(Zahn-)Ärztin/-Arzt

(Zahn-)Ärztin/-Arzt, die/der in der ambulanten (zahn)ärztlichen Versorgung Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbringt. Voraussetzung und Rechtsgrundlage für die Tätigkeit als "Kassen-(Zahn-)Ärztin/Arzt" ist eine "(Kassen-)Zulassung", die von der zuständigen Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung erteilt wird.

Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung

(Zahn)Ärztliche Versorgungsleistungen, die von niedergelassenen (Zahn)Ärzten/Ärztinnen und von medizinischen Versorgungszentren im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Inhalte und Vergütung dieser Leistungen werden in Verträgen zwischen den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen geregelt.

Verweildauer

Zeitspanne einer Krankenhausbehandlung – von der Aufnahme bis zur Entlassung. Die Verweildauer wird in "Tagen" gemessen. Im Jahr 2012 betrug die durchschnittliche Verweildauer von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus in Deutschland 7,6 Tage. 1991 hatte sie noch bei 14,6 Tagen gelegen.

VFA

Verband Forschender Arzneimittelhersteller Im Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) sind 40 pharmazeutische Unternehmen organisiert, die eine eigene Forschung betreiben und meist international tätig sind.

VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband)

Der VZBV ist die Dachorganisation von 39 Verbraucherverbänden. Dabei handelt es sich um 16 Verbraucherzentralen und 23 weitere Verbände mit unterschiedlichen inhaltlichen Ausrichtungen.

Wanderungssaldo

Begriff aus der Bevölkerungswissenschaft, der die Differenz zwischen der Anzahl der Zuwanderungen und der Zahl der Abwanderungen in einer bestimmten Region angibt. Der Wanderungssaldo ist positiv, wenn die Anzahl der Zuwanderungen höher ist als die der Abwanderungen, und negativ, wenn mehr Menschen auswandern als einwandern.

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Das Wettbewerbs- und Kartellrecht soll dazu dienen, einen fairen, effizienzsteigernden Wettbewerb im Wirtschaftsleben herbeizuführen. Seit 2010 findet das Kartellverbot des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Teile der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung.

Zusatzbeitrag

Beim Zusatzbeitrag handelt es sich um einen allein von der/dem Versicherten aufzubringenden zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, den die Krankenkassen erheben müssen, wenn die Mittelzuweisungen aus Gesundheitsfonds und Steuermitteln zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen.

Zustimmungspflicht

Durch das Grundgesetz wird im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ein Mitwirkungsrecht der Bundesländer an Gesetzgebungsvorhaben des Bundes begründet. Es wird zwischen Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen unterschieden.

Zuzahlungen

Geldbeträge, die eine Patientin/ein Patient aus eigener Tasche als Eigenbeteiligung an den Kosten von im Leistungskatalog enthaltenen Gesundheitsleistungen zahlen muss. Beispiele: Zuzahlungen zu Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln, Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten.

Fussnoten

Weitere Inhalte

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Gesundheitspolitik

Literatur

Hier werden Hinweise zu Hintergrundinformationen sowie Quellen für eine weiterführende Beschäftigung und Auseinandersetzung mit dem Thema genannt.

Artikel

Die großen Gesundheitsreformen

Ein Überblick über wichtige gesundheitspolitische Reformen in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1975 und 2016.

Artikel

Krankes System

Das öffentliche Gesundheitssystem in Brasilien ist ineffizient und schlecht. Nur wer es sich leisten kann, geht zum Arzt. Oder gleich zum Schönheitschirurgen. In kaum einem anderen Land werden mehr…

Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik in den Niederlanden

Ein Kernbestandteil des niederländischen Wohlfahrtsstaates ist das Gesundheitswesen. Im Jahr 2006 wurden die Finanzierungsmechanismen der Krankenversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik in Großbritannien

Die vier nationalen Gesundheitssysteme in Großbritannien finanzieren sich zum größten Teil aus öffentlichen Mitteln. Der Beitragssatz zur nationalen Sozialversicherung wird vom Staat festgelegt.

Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik in Schweden

In Schweden gibt es ein öffentlich integriertes Gesundheitswesen, das zuletzt stärkeren Bemühungen um Ausgabenbegrenzungen unterworfen war.