Für religiöse Vielfalt und Emanzipation
Wider die Kulturalisierung des Kopftuch-Diskurses
"Deutschland ist ein Land mit Religionsfreiheit, dem Schutz von Pluralität der Religionen aber auch dem Schutz von Individuen - weiblichen Individuen. Wer ihre Emanzipation will, setzt sich dafür ein, dass im Konflikt mit besonderen kulturellen Identitäten, die universalistischen Menschen- und Bürgerrechte Vorrang haben."[...] Die Endscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit dessen "Kopftuch-Urteil" wird heftig und emotionsgeladen über das Kopftuch im öffentlichen Dienst gestritten. Diese Debatte sollte nicht zu einer Existenzfrage unserer pluralistischen Gesellschaft hochstilisiert werden. Es geht auch nicht darum, alle Musliminnen, die ein Kopftuch tragen, unter einen fundamentalistischen Generalverdacht zu stellen. Es geht letztlich nicht um eine Entscheidung pro oder contra "den" Islam.
Es geht um die Erfüllung eines politischen Auftrages des Bundesverfassungsgerichts: "Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber, die für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen. [...] der Öffentlichkeit (ist) Gelegenheit (zu) bieten, ihre Auffassung auszubilden und zu vertreten. [...] Notwendigkeit und Ausmaß von Grundrechtseingriffen in öffentlichen Debatten [sind] zu klären." (BVerfG 24.9.2003).
- Weder die deutsche oder europäische Rechtsprechung, noch Kritiker des Kopftuches wünschen die Umkehrung der Praxis einiger islamischer Länder, in denen Musliminnen gezwungen werden, das Kopftuch zu tragen, das heißt: Ein generelles Kopftuchverbot.
- Das Kopftuch bei Schülerinnen oder Verkäuferinnen mit dem islamischen Kopftuch einer verbeamteten Lehrerin einer öffentlichen Schule gleichzusetzen, gar die unterschwellige Sorge zu verbreiten, wenn nicht jetzt, dann könne ein umfassendes Kopftuchverbot vom Gesetzgeber später angestrebt werden, ist unkorrekt. Selbstverständlich können Musliminnen das Kopftuch uneingeschränkt im Alltag und in der Öffentlichkeit tragen. Rechte von Kopftuchträgerinnen im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages sind durch das Urteil des BAG eindeutig geklärt.
- Das Verbot des aus religiöser Überzeugung getragenen Kopftuchs einer Lehrerin (Beamtin) im öffentlichen Dienst zeugt nicht von einem falschen Toleranz-Verständnis und gefährdet auch nicht den Erhalt der religiösen Vielfalt in der Schule oder unseres Staates. Dies garantieren das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechts-Charta gleichermaßen.
- Vergessen wir nicht, dass neben vielen, nicht-kopftuchtragenden sunnitischen Musliminnen, auch rund 600.000 Menschen islamischen Glaubens in Deutschland leben, für die ein religiös gebundenes Kopftuch per se "nicht tragbar" ist.
Deutschland ist ein Land mit Religionsfreiheit, dem Schutz von Pluralität der Religionen aber auch dem Schutz von Individuen - weiblichen Individuen. Wer ihre Emanzipation will, setzt sich dafür ein, dass im Konflikt mit besonderen kulturellen Identitäten, die universalistischen Menschen- und Bürgerrechte Vorrang haben - und nicht die Deutungsmacht einiger islamischer Verbände zu Lasten von Frauen.
Ich befürworte die politische Inpflichtnahme des Gesetzgebers durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Ich stehe zu einer gleichbehandelnd gesetzlichen Regelung aller religiösen Symbole im öffentlichen Bereich. [...]
Quelle: Akgün, Lale: Für religiöse Vielfalt UND Emanzipation. Wider die Kulturalisierung des Kopftuch-Diskurses. Positionspaper, 17.12.2003. »www.lale-akguen.de«, Stand 28.6.2005.
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