Das Rentensystem der DDR − ein Rückblick
Ohne Blick auf das frühere Rentensystem der DDR lassen sich die verschiedenen Rechtsangleichungs- und Übergangsregelungen, die für eine Umstellung des Rentensystems erforderlich waren, nur schwer verstehen.
Einheitssystem für alle − mit der Möglichkeit einer freiwilligen Zusatzversorgung
In der DDR sollten durch eine umfassende sozialpolitische Steuerung der Gesellschaft durch die SED die Ziele des Sozialismus erreicht werden.In Form einer Volksversicherung, die alle Risiken der Arbeitsgesellschaft (mit Ausnahme der Arbeitslosigkeit) abdeckt, wurde die im Deutschen Reich bestehende Sozialversicherung in organisatorischer Neugliederung mit einigen Modifikationen fortgeführt (vgl. Nachkriegsgeschichte und die Entwicklung bis 1990). So wurden in der gesetzlichen Alterssicherung alle Berufsgruppen versichert. Träger waren der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund FDGB (ab 1956) und die Staatliche Versicherung, bei der Handwerker, Bauern der Genossenschaften und Selbständige versichert waren. Es gab keine Beamten.
Die Finanzierung erfolgte im Umlageverfahren. Für Arbeitnehmer galt ein Beitragssatz für die Renten- und Krankenversicherung zusammen von 10 Prozent, für Betriebe von 12,5 Prozent mit einer Bemessungsgrenze von 600 Mark. Selbständige zahlten 20 Prozent ihres Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die zur Finanzierung der Defizite erforderlichen Mittel wurden durch Staatszuschüsse getragen, die anfangs relativ gering waren (1955: 2,5% der Ausgaben), sich jedoch im Jahr 1989 auf einen Anteil von 48,2 Prozent der Gesamtausgaben beliefen [1].
Das System wurde statisch geführt, wie seinerzeit auch das System in Westdeutschland bis zur Rentenreform von 1958. Das bedeutet, die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen wurden nicht verändert, die Rentenleistungen nur sporadisch verändert. Die Alterssicherung bedeutete nicht mehr als eine Grundsicherung. Rentner waren oft gezwungen auch nach der Altersgrenze (Rente für Frauen ab 60, für Männer ab 65 Jahre) weiter zu arbeiten.
Für Hinterbliebene galt ein Rentenanspruch in Höhe von 60 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen, wobei jedoch bei Arbeits- oder eigenem Renteneinkommen nur ein Viertel der Hinterbliebenenrente ausgezahlt wurde. Die/der Hinterbliebene musste außerdem schon die Altersgrenze erreicht haben.
Alle Regelungen belegen, dass − im Sinne einer "aktivierenden Sozialpolitik" − eine möglichst hohe Erwerbsbeteiligung aller Personengruppen bis zum Rentenalter ein dominierendes Ziel der Politik war. Dies wirkte sich auch darin aus, dass im Jahr 1989 von rund 2,4 Mio. Renten nur 0,28 Mio. Renten an Invalide im Erwerbsalter gezahlt wurden. Das entspricht einem Anteil von nur rund 11,5 Prozent, während im Westen im Rentenbestand des gleichen Jahres der Anteil an Erwerbsminderungsrenten bei rund 18 Prozent lag.
Für die Berechnung der Renten im DDR-System wurde von der Zahl der Versicherungsjahre ausgegangen, wonach sich ein Festbetrag zwischen 170 und 210 Mark ergab, zu dem ein Steigerungsbetrag von 1 Prozent des versicherungspflichtigen Entgelts pro Jahr hinzu kam. Für einen Versicherten, der 50 Jahre den jeweiligen Höchstbetrag an Beiträgen gezahlt hatte, ergab sich daraus eine Rente von 520 Mark (Rechtsstand 1.12.1989). Faktisch trug das Rentensystem der DDR den Charakter eines Mindestsicherungssystems, das zu relativ niedrigen Renten ohne große quantitative Differenzierung führte. Wichtig war deshalb, dass es eine breite Palette von Gütern des täglichen Bedarfs wie Nahrungsmittel, Wohnungen, Nahverkehr usw. mit subventionierten niedrigen Preisen gab, wobei die faktische Versorgungslage häufig durch Engpässe gekennzeichnet war.
Möglichkeiten einer freiwilligen Zusatzversorgung (FZR)
Um die arbeitende Bevölkerung zu motivieren und Sparprozesse zu fördern, entstand für eine bessere Altersversorgung ein ausdifferenziertes Gefüge von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen. Eine freiwillige Zusatzversicherung, in die Arbeitnehmer einzahlen konnten, wurde im Jahr 1968 eingeführt, ab 1971 als Freiwillige Zusatzversicherung (FZR) modifiziert und von einem großen Teil der Bevölkerung genutzt. Bis 1976 konnten die Entgelte von 600 bis 1.200 Mark, danach das volle Arbeitsentgelt versichert werden. Die Beiträge betrugen je 10 Prozent für die Versicherten und den Betrieb. Selbständige zahlten 20 Prozent bis zu einer Einkommenshöhe von 1.440 Mark jährlich. Je Versicherungsjahr wurden die Beiträge mit einem Steigerungssatz von 2,5 Prozent kalkuliert, wobei allerdings die Betriebe nur maximal 25 Jahre lang einzahlen durften. Im Wendejahr 1989 hatten etwa 70 bis 80 Prozent der Erwerbstätigen eine FZR abgeschlossen. Fast alle jüngeren Versicherten besaßen Anwartschaften. In diesem Jahr gab es erst wenige Altersrenten, deren Höhe auch noch niedrig war (Männer: 106 Mark, Frauen: 36 Mark). Die hohe Beteiligung der Beschäftigten an der FZR und der Charakter der Beitragsfinanzierung führte dazu, dass die Ansprüche wesentliche Kriterien einer Sozialversicherung erfüllten. Sie wurden daher bei der Rentenüberleitung 1992 berücksichtigt und begründeten Ansprüche und Leistungen in der gesetzlichen Rente.Außerhalb der Volksversicherung : Zusatzversicherungen und Sonderversorgungen
Für einzelne Personengruppen wurde in der DDR durch eine Reihe von Privilegien gesorgt. Im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung bedeuteten diese eine erhebliche Besserstellung insbesondere im Alter. In Zusatzversicherungen für bestimmte Berufe oder Arbeitgeber und Sonderversorgungen für staatsnahe Institutionen, konnten Beschäftigte Beiträge zahlen (vgl. Kasten). Darüber hinaus gab es seit 1976 auch eine Gewährung staatlicher Ehrenpensionen, außerhalb der Systematik von Einheits- oder Sozialversicherung an Verfolgte des Faschismus und Kämpfer gegen den Faschismus. Der Staatsvertrag hatte die grundsätzliche Schließung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme und deren Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung vorgesehen, was in Schritten und mit einigen sowohl juristischen wie auch organisatorischen Problemen geschah [2].i
Zusatzversicherungs- und Sonderversorgungssysteme
Neben den berufsspezifischen Zusatzversicherungen gab es ebenfalls frühzeitig für die Beschäftigten des Ministeriums für Staatssicherheit, von Volkspolizei, Feuerwehr, Strafvollzug, Nationaler Volksarmee und Zollverwaltung vier Sonderversorgungssysteme. Die Beschäftigten zahlten Beiträge von 10 Prozent ihrer Bezüge und konnten bis zu 90 Prozent ihres letzten Einkommens als Versorgungsleistung bekommen. Im Juni 1990 erhielten 120.000 Personen Versorgungen aus diesen vier Zusatzversicherungen.