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Kleines Wahl-Lexikon zur Bundestagswahl 2017 | Bundestagswahl 2017 | bpb.de

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Kleines Wahl-Lexikon zur Bundestagswahl 2017

/ 6 Minuten zu lesen

Was ist eigentlich ein Überhangmandat? Und wie genau funktioniert die Briefwahl? Das Wahl-Lexikon erklärt kurz und knapp zentrale Begriff rund um die Bundestagswahl. Von A wie "Ausgleichsmandat" bis Z wie "Zweitstimme".

[INHALTSVERZEICHNIS] Quelle: nach „pocket politik. Demokratie in Deutschland, Eckart Thurich, Bonn 2011, Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, www.bpb.de

Ausgleichsmandat


Wird die Parlamentswahl nach einem Mischwahlsystem abgehalten, d.h. die Bevölkerung wählt einen Teil der Parlamentarier direkt (Direktmandat) und einen anderen Teil indirekt über Listen (die von den Parteien aufgestellt werden), kann es vorkommen, dass eine Partei verhältnismäßig mehr Direktmandate gewinnt, als ihr - gemessen am gesamten Wahlergebnis - anteilig zustehen. Damit die Sitzverteilung im Parlament dem Gesamtergebnis entspricht, werden diese Mandate (Überhangmandate) durch zusätzliche Sitze proportional zu den jeweils erhaltenen Zweitstimmen für die anderen Parteien ausgeglichen, sogenannte Ausgleichsmandate.

Briefwahl


Bezeichnet eine Form der Teilnahme an Wahlen, ohne am Tag der Wahl persönlich die Stimme vor Ort abzugeben. Die Briefwahl muss bei der kommunalen Behörde beantragt werden, die für den Versand der Wahlunterlagen und die Entgegennahme und die Auswertung der in verschlossenen Umschlägen enthaltenen Stimmzettel zuständig ist.

Bundestag


Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt und besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. 299 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, weitere 299 ziehen über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag ein. Durch den neuen Ausgleichsmechanismus im Wahlrecht kann sich die Zahl der Abgeordneten erhöhen.

Bundeswahlleiter/in


Zuständig für die Organisation der Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zu Landtagswahlen und für Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern. Bildet unter anderem den Bundeswahlausschuss, prüft Wahlvorschläge, ermittelt das Wahlergebnis und gibt dieses bekannt. Traditionell nimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes das Amt des Bundeswahlleiters wahr.

Direktkandidat


Erhält das politische Mandat im Parlament, indem er die relative Mehrheit der Stimmen in seinem Wahlkreis gewinnt.

Erststimme


Mit der Erststimme wählt der Wähler – in relativer Mehrheitswahl – einen der Direktkandidaten in seinem Wahlkreis.

Fraktion


Vereinigung im Parlament, die aus denjenigen Abgeordneten besteht, die der gleichen politischen Partei angehören. Auch Mitglieder verschiedener Parteien, die gleichgerichtete politische Ziele verfolgen, können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. So bilden z.B. im Bundestag Abgeordnete der CDU und der CSU die gemeinsame Fraktion CDU/CSU.

Fraktionen können sich bilden wenn ihr mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages angehören, sie gleiche politische Ziele verfolgen und sie in keinem Bundesland im Wettbewerb zueinander stehen. Abgeordnete die gemeinsam nicht die Fraktionsmindeststärke erreichen, können sich als Gruppe zusammenschließen und als solche anerkannt werden.

Fünfprozentklausel (Sperrklausel)


Bestimmung im Bundeswahlgesetz und in den Wahlgesetzen der Bundesländer. Danach werden nach einer Wahl nur diejenigen Parteien bei der Vergabe von Parlamentssitzen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben. Dadurch soll verhindert werden, dass allzu viele Splitterparteien ins Parlament einziehen, da dies die Bildung einer Regierungskoalition erfahrungsgemäß erschwert.

Hochrechnung


Computergestütztes mathematisches Verfahren, mit dem auf der Grundlage von Teilergebnissen ein Gesamtergebnis vorausgesagt wird. Häufig eingesetzt nach Wahlen, wenn Ergebnisse aus einigen Wahlbezirken bereits vorliegen und daraus – meist ziemlich genau – das voraussichtliche Endergebnis errechnet wird.

Imperatives Mandat


Im Unterschied zum freien Mandat bindet das imperative Mandat Abgeordnete an den Wählerwillen oder an Weisungen ihrer Partei/Fraktion. In Deutschland sind imperative Mandate nach Art. 38 (1) GG im Bundestag unzulässig, da Abgeordnete nur ihrem eigenen Gewissen unterworfen sind.

Koalition


Bündnis von einander unabhängiger Partner, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Der Begriff wird insbesondere verwendet für Fraktionen, die sich verbünden, um gemeinsam die Regierung zu bilden (Regierungskoalition). Große Koalition wird das Bündnis der beiden stärksten Fraktionen im Parlament genannt oder ein Fraktionsbündnis, bei dem im Parlament nur noch eine sehr kleine Opposition übrig bleibt.

Mandat


[lat. mandare ‚aus der Hand geben‘, ‚beauftragen‘] Bezeichnet das Amt und die Aufgabe der Parlamentsabgeordneten. Allgemein meint es die (vertraglich festgelegte) Vollmacht zur Wahrnehmung bestimmter Interessen oder zur Erledigung bestimmter Aufgaben einer anderen Person, Organisation etc., im Fall der Bundestagswahl also des Wählers oder der Wählerin.

Mehrheitswahl (Personenwahl)


Bei der Mehrheitswahl gewinnt in einem Wahlkreis derjenige Kandidat das Mandat, der entweder die meisten Stimmen (relative Mehrheitswahl), bzw. mind. 50 Prozent plus eine Stimme (absolute Mehrheitswahl) erhalten hat.

Parteien


Vereinigungen von Bürgern, die gemeinsame Interessen und gemeinsame politische Vorstellungen haben. Parteien wollen in Wahlen politische Macht in Parlamenten und Regierungen gewinnen, um ihre politischen Ziele zu verwirklichen.

Parteiprogramm


Zusammenstellung der Ziele, die eine Partei verwirklichen will. Im Grundsatzprogramm sind die grundsätzlichen Ziele niedergelegt, hinzukommen im Zusammenhang mit bevorstehenden Wahlen jeweils aktualisierte Wahlprogramme.

Prognose


Ergebnis der Nachwahlbefragung. Meinungsforschungsinstitute befragen stichprobenartig Wähler beim Verlassen des Wahllokals nach ihrer Wahlentscheidung. Das Ergebnis dieser anonymen Wahltagsbefragung wird von den Instituten nach Schließung der Wahllokale (in der Regel 18 Uhr) veröffentlicht und dient bis zum Vorliegen der ersten Hochrechnung als Hinweis auf den Ausgang der Wahl.

Spitzenkandidat/in


Bezeichnet den/die Erstplatzierte(n) auf einer Wahlliste. Parteien nominieren für gewöhnlich diejenige Person, die das wichtigste Amt bei einem möglichen Regierungseintritt übernehmen soll. Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten bei Bundestagswahlen sind demnach in der Regel auch Kanzlerkandidaten.

Stimmensplitting


Verfügen Wähler bei einer Wahl über eine Erst- und eine Zweitstimme, so können sie diese beiden Stimmen aus z.B. taktischen Gründen auf zwei verschiedene Parteien verteilen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn sie sich z.B. als Wahlsieger eine angekündigte Regierungskoalition wünschen, von der ein Koalitionspartner aber an der Fünfprozentklausel scheitern könnte und deshalb Leihstimmen braucht.

Stimmenthaltung


Die Möglichkeit, bei der Teilnahme an einer Wahl weder positiv, noch negativ zu stimmen bzw. für keine Partei oder Kandidaten zu stimmen. Bundes- und Landtagswahlen sehen keine Stimmenthaltung vor. Allerdings besteht eine Stimmenthaltung de facto entweder in der Nichtwahrnehmung des Stimmrechts, also der Nichtteilnahme an der Wahl oder der Teilnahme an der Wahl bei Abgabe einer ungültigen Stimme.

Überhangmandat


Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag können Überhangmandate dadurch entstehen, dass eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate (Erststimmen) erringt, als ihr dort aufgrund des erzielten Anteils an Zweitstimmen (Landesliste der Partei) zustehen. Da die gewonnenen Direktmandate erhalten bleiben, erhöht sich die Gesamtzahl der Abgeordneten im Parlament. Die Überhangmandate werden mit sogenannten Ausgleichsmandaten für die übrigen Parteien ausgeglichen, damit die Sitzverteilung am Ende das Zweitstimmenergebnis der Wahl korrekt wiedergibt.

Verhältniswahl


Bei der Verhältniswahl (Parteien-/Listenwahl) legen Parteien Listen mit Namen von Kandidaten vor. Die Stimmen, die für eine Partei abgegeben werden, werden in allen Wahlkreisen zusammengezählt. Dann wird errechnet, wie viele Parlamentssitze ihr nach ihrem Stimmenanteil zustehen. Wer z.B. 20 Prozent der Wählerstimmen errungen hat, bekommt 20 Prozent der Parlamentssitze. Sie werden an die Kandidaten in der Reihenfolge verteilt, in der sie auf der Liste ihrer Partei stehen.

Wahlgeheimnis


Die geheime Wahl gehört zu den wichtigsten Wahlgrundsätzen. Demnach darf bei der Stimmabgabe nicht für andere erkennbar sein, wie individuell abgestimmt wurde.

Wahlgrundsätze


Die Wahlen zu deutschen Parlamenten müssen nach Artikel 38 des Grundgesetzes allgemein (vom Wahlrecht ist grundsätzlich niemand ausgeschlossen), unmittelbar (ohne Zwischeninstanzen, wie etwa Wahlmänner), frei (ohne staatlichen Zwang und mit freier Auswahl zwischen den Parteien), gleich (alle Wähler haben gleich viele Stimmen und alle Stimmen haben das gleiche Gewicht) und geheim (es ist verboten festzustellen, wie der Einzelne gewählt hat, offen abgegebene Stimmen sind ungültig) sein.

Wahlkreise


Für die Bundestagswahl ist die Bundesrepublik Deutschland in 299 Wahlkreise unterteilt, wobei die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise abweichen darf, sonst müssen die Wahlkreise neu eingeteilt werden.

Wahlprogramm


Bezeichnen meist thematisch gegliederte Texte, in denen Parteien oder Wählervereinigungen im Vorfeld von Wahlen ihre aktuellen politischen Zielvorstellungen, Vorhaben und Positionen veröffentlichen.

Wahlrecht


Gesetzliche Bestimmung, unter welchen Bedingungen man an einer allgemeinen Wahl teilnehmen (aktives Wahlrecht) oder auch sich zur Wahl stellen (passives Wahlrecht) darf. Solche Bedingungen waren zu unterschiedlichen Zeiten und sind in unterschiedlichen Ländern verschieden. In der Regel hängt heute das Wahlrecht von einem bestimmten Mindestalter ab. Bei der Bundestagswahl beträgt das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht 18 Jahre.

Zweitstimme


Die Zweitstimme ist für die Landesliste einer Partei bestimmt (Verhältniswahlrecht).

Fussnoten