Fakten zur Bürgerschaftswahl in Bremen
27.4.2011
Was ist ein Wahlkreis? Wie viele Stimmen habe ich? Und wie genau funktioniert die Stimmverteilung? Auf einen Blick finden Sie hier die wichtigsten Infos zur Wahl in Bremen!
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Wahl der Bremischen Bürgerschaft 2011.
Wer wird gewählt?
Die 83 Abgeordneten der 18. Bremischen Bürgerschaft. Davon entfallen 68 Sitze auf den Wahlbereich Bremen und 15 Sitze auf den Wahlbereich Bremerhaven.
Wann wird gewählt?
Am 22. Mai 2011 von 8 bis 18 Uhr.
Seit wann wird die Bremische Bürgerschaft gewählt?
Die 1. Bremische Bürgerschaft wurde am 13. Oktober 1946 gewählt. Die letzten Wahlen fanden am 13. Mai 2007 statt.
Wie oft wird gewählt?
Eine Wahlperiode beträgt vier Jahre. Dieser Rhythmus ändert sich nur, wenn es zu vorzeitigen Neuwahlen kommt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt bei den Bürgerschaftswahlen sind alle Deutschen im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen wohnen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, im Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde geführt werden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Weiterhin wahlberechtigt sind auch ausländische EU-Bürger. Für sie gelten dieselben Voraussetzungen wie für Deutsche, ihr Wahlrecht gilt jedoch ausschließlich für die Wahl der Stadtbürgerschaft Bremen und der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven.
Wer ist wählbar?
In die Bremische Bürgerschaft wählbar ist prinzipiell jede oder jeder Deutsche, wenn er oder sie das 18. Lebensjahr vollendet hat, mindestens seit drei Monaten im Gebiet der Hansestadt Bremen wohnt und das aktive Wahlrecht besitzt. Daneben darf ihm oder ihr nicht die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher durch einen richterlichen Beschluss aberkannt worden sein.
Wie viele Stimmen habe ich?
In Bremen gilt diesmal ein neues Wahlrecht: Jeder Wähler hat bei der Bürgerschaftswahl jetzt jeweils fünf Stimmen, die er beliebig auf verschiedene Parteien/Wählervereinigungen und/oder auf einzelne Wahlbewerber verteilen kann.
Warum gibt es ein neues Wahlrecht?
Das neue Fünf-Stimmen-Wahlrecht geht auf die Initiative "Mehr Demokratie beim Wählen - Mehr Einfluss für Bürgerinnen und Bürger" zurück. Dafür wurden 65.000 Unterschriften gesammelt. Das Volksbegehren wurde von der Bremischen Bürgerschaft aufgegriffen und um das Wahlrecht für die 16-jährigen ergänzt. Entsprechend wurde das Bremische Wahlgesetz im Dezember 2006 geändert.
Wie genau funktioniert die Stimmverteilung?
Alle Wahlberechtigten können bis zu 5 Stimmen auf dem Stimmzettel abgeben - also 5 Kreuze machen. Wer weniger als 5 Kreuze macht, verschenkt Stimmen. Wird gar keine Stimme - oder mehr als 5 Stimmen abgegeben, wird der Stimmzettel als ungültig gewertet. Die 5 Stimmen können dabei beliebig verteilt werden: Listenwahl ist weiterhin möglich. Es können alle Stimmen für eine Gesamtliste (Partei oder Wählervereinigung) abgeben werden, oder - und das ist neu - Stimmen auf mehrere Parteien oder Wählervereinigungen aufteilt werden. Neu ist auch die Personenwahl: Bei der Bürgerschaftswahl können alle Stimmen einer Person gegeben oder Stimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei oder Wählervereinigung verteilt werden. Eine andere Möglichkeit ist, Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählervereinigungen zu verteilen. Nützliche Informationen zum neuen Wahlrecht gibt es auf der Website »www.5stimmen.de.« Hier und auf der »Internetseite des Landeswahlleiters« gibt es zudem einen Probestimmzettel zum Ausfüllen am Bildschirm.
Wie verteilen sich die Mandate einer Partei?
Je mehr Stimmen für die Liste einer Partei und für die einzelnen Personen der Liste abgegeben wurden, umso mehr Mandate bekommt die jeweilige Partei. Dabei muss die Partei oder Wählervereinigung im jeweiligen Wahlbereich (Bremerhaven und/oder Bremen) mindestens fünf Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Für die Zahl der Sitze, die eine Partei oder Wählervereinigung erringt, ist es daher egal, ob Stimmen für die Gesamtliste und/oder für Personen auf der Liste vergeben wurden. Das bedeutet, dass keine Stimme verloren geht, egal ob man Listenstimmen abgegeben hat, Personenstimmen oder eine Kombination aus beidem. Die Sitzverteilung erfolgt je nach Verhältnis von Listen- und Personenstimmen. Dabei wird zunächst die so genannte Listenbank besetzt. Dazu zählen alle Stimmen, die auf die Liste als Ganze entfallen. Danach erfolgt die Zuteilung der Personenbank. Dabei werden die Kandidaten/innen, die bereits ein Mandat über die Listenwahl erhalten haben, nicht berücksichtigt.
Was ist die Briefwahl?
Wer am 22. Mai 2011 nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil er oder sie etwa im Urlaub ist, kann im Vorfeld die Briefwahl beantragen. Man bekommt den Stimmzettel dann nach Hause geschickt und kann bereits vor dem Wahltag seine Stimme abgeben und per Brief an das zuständige Wahllokal schicken. Die Briefwahlunterlagen werden jedoch frühestens ab dem 26. April 2011 versandt.
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