Fraktionen im Europäischen Parlament
Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Auf der Basis europäischer Parteienzusammenschlüsse bilden deutsche Parteien mit anderen Parteien aus den verschiedenen EU-Staaten Fraktionen.
Die Fraktionen spiegeln die verschiedenen politischen Richtungen im Europäischen Parlament wider. In der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments – das Parlament wird von dem Präsidenten/der Präsidentin und 14 Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen geleitet – sind auch die Fraktionen durch ihre Vorsitzenden vertreten. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 25 Abgeordnete erforderlich, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Die Grafik oben veranschaulicht die aktuelle Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Die deutschen Parteien CDU/CSU, SPD und FDP bilden jeweils auf der Basis europäischer Parteienzusammenschlüsse mit anderen Parteien aus den verschiedenen EU-Staaten eine Fraktion. Die Linke, die Grünen und die AfD haben sich ebenfalls mit politisch ähnlich denkenden Parteien aus den anderen Staaten zu einer Fraktion zusammengeschlossen. Die Tabelle oben gibt Aufschluss über die Zugehörigkeit der deutschen Parteien zur jeweiligen Fraktion im Europäischen Parlament.
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Europäische Parteien
Aus: www.bpb.de/nachschlagen/lexika/176888/europaeische-parteien (Abruf: 16.12.2016); Verfasser: A. Maurer
Da die Entscheidungen im Parlament mit einfacher Mehrheit getroffen werden, müssen die Fraktionen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenarbeiten. Gerade, um sich auch gegenüber den anderen Institutionen der EU Gehör zu verschaffen, ist das Parlament auf die Kooperation der verschiedenen Gruppierungen angewiesen.