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Prinzipien des Welthandels

Sabine Frerichs

/ 7 Minuten zu lesen

Warenaustausch zwischen Staaten führt aus ökonomischer Sicht zu mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit, aus soziologischer Perspektive aber auch zu einem Wandel der globalen Solidaritätsstrukturen. Das hat Auswirkungen auf uns alle, erklärt die Wiener Soziologin Sabine Frerichs.

Das Centre William Rappard, Sitz der Welthandelsorganisation im schweizerischen Genf. (© picture-alliance, Bildagentur-online/G.Fischer)

Der globale Freihandel ist nicht zuletzt eine moralische Idee. Nach der ökonomischen Theorie befördert die Liberalisierung der Märkte eine effizientere Arbeitsteilung zwischen den Volkswirtschaften der Welt, die Wohlstandsgewinne für alle verspricht. Jedoch bedeutet die wirtschaftliche Öffnung und wachsende Abhängigkeit der Staaten untereinander auch eine Transformation des sozialen Zusammenhalts. Die Prinzipien ökonomischer Liberalisierung übersetzen sich in einen Wandel der Solidarität, der von den Einen als Gewinn, von den Anderen aber als Verlust erfahren wird. Dies gilt für das nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene multilaterale Handelssystem ebenso wie für den jüngeren Trend zu großflächigen bilateralen und regionalen Abkommen. Tatsächlich geht es bei den gegenwärtigen Protesten gegen die EU-Freihandelspakte mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) auch um die Zukunft des europäischen Sozialmodells.

Die Liberalisierung des Welthandels wurde in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts durch das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) vorangetrieben, welches 1995 durch Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) institutionell verstetigt und durch Weiterentwicklung des Streitbeilegungsverfahrens, das Verstöße sanktioniert, „verrechtlicht“ wurde. Zugleich wurde das GATT, welches sich auf die Liberalisierung des Güterhandels konzentriert, um Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und über den Schutz handelsbezogener Aspekte geistigen Eigentums (TRIPS) ergänzt. Nachdem weitergehende Verhandlungen über die Liberalisierung bislang ausgenommener oder mit besonderen Vorbehalten versehener Bereiche ohne Erfolg blieben, bilden diese drei Abkommen zusammen mit der WTO weiterhin den Kern des multilateralen Handelssystems, das derzeit 164 Mitgliedstaaten zählt. Die beiden obersten Prinzipien des Systems ergeben sich bereits aus dieser Beschreibung: das Prinzip der Handelsliberalisierung und das Prinzip des Multilateralismus.

Sabine Frerichs (© Wirtschaftsuniversität Wien)

Viele Staaten sollen sich beteiligen, um größtmögliche Handelsliberalisierung zu erreichen

Das Prinzip der Handelsliberalisierung bezieht sich auf die Verbesserung des Zugangs zu den Märkten der beteiligten Länder durch Abbau von Handelshemmnissen. Es ist auf das Ideal des internationalen Freihandels ausgerichtet, welches als erstrebenswert vorausgesetzt wird. Das Prinzip des Multilateralismus bezeichnet im Unterschied zum einseitigen, unilateralen Vorgehen und zur zweiseitigen, bilateralen Abstimmung das Zusammenspiel einer Mehrzahl von Staaten in internationalen Verhandlungen oder Organisationen. Zwar können bereits einige wenige Staaten eine solche Mehrzahl bilden, jedoch steht Multilateralismus im bestehenden Welthandelssystem gerade für die Einbeziehung einer großen Zahl von Ländern. Dabei ist eine möglichst umfassende Beteiligung der Staatenwelt kein normativer Selbstzweck, sondern ein Mittel, um die größtmögliche Handelsliberalisierung zu erreichen. Diese Verknüpfung von Mitgliedschaftslogik und Liberalisierungslogik wird in den Prinzipien der Reziprozität und der Meistbegünstigung deutlich, welche das Grundgerüst der bestehenden Welthandelsordnung bilden.

Das Prinzip der Reziprozität besagt, dass Verhandlungen im Welthandelssystem auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum wechselseitigen Nutzen erfolgen. Konkreter bedeutet dies, dass die Verhandlungspartner einander beim Abbau von Handelshemmnissen wechselseitige Zugeständnisse machen, welche die Einigung befördern. Die jeweiligen Zugeständnisse müssen dabei nicht gleichartig sein, aber als gleichwertig erachtet werden können. Sie können daher auch sektorübergreifend ausgehandelt werden. Hierin kommt eine kooperative Ausrichtung der Verhandlungen zum Ausdruck, welche gegenüber einem nicht-kooperativen Vorgehen gerade dann bessere Ergebnisse verspricht, wenn die Vertragsparteien in einem Verhältnis der Interdependenz zueinander stehen – sie also durch die Handelspraktiken der jeweils anderen Seite mittel- oder unmittelbar betroffen sind. Diese wechselseitige Abhängigkeit ist ein Grundtatbestand weltwirtschaftlicher Entwicklung. Das Reziprozitätsprinzip spiegelt insoweit die Notwendigkeit einer zwischenstaatlichen Verständigung wider, welche in der Handelspolitik besonders deutlich wird.

Wechselseitige Handelszugeständnisse und Gleichbehandlung im Marktzugang als Prinzipien

Das Prinzip der Meistbegünstigung verlangt als Form des Nichtdiskriminierungsprinzips die Gleichbehandlung aller WTO-Mitglieder bezüglich des Marktzugangs zu bestimmten Ländern. Das bedeutet, dass die zwischen zwei oder mehreren Handelspartnern auf Grundlage des Prinzips der Reziprozität erreichten Zugeständnisse verallgemeinert werden. Die Handelserleichterungen, die dem „meistbegünstigten“ Verhandlungspartner zugestanden werden, gelten somit auch für alle anderen WTO-Mitglieder – ohne dass dies an eine unmittelbare Gegenleistung gebunden wäre. Man könnte sagen, dass diese Multilateralisierung von Handelszugeständnissen den an den Verhandlungen nicht unmittelbar Beteiligten unverdiente Vorteile beschert. Umgekehrt wird dadurch aber gerade vermieden, dass sich die jeweiligen Verhandlungspartner auf Kosten Dritter einigen, welche in einem interdependenten Handelssystem bereits durch die Vorzugsbehandlung Einzelner unverdiente Nachteile erleiden mögen.

Die Prinzipien der Reziprozität und der Meistbegünstigung machen die Mitgliedschaft im Welthandelssystem attraktiv und leisten einer weitreichenden Handelsliberalisierung Vorschub. Das Streitbeilegungssystem dient dazu, den durch die WTO-Mitgliedschaft und die Teilnahme an den angeschlossenen Handelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen auch im Falle von Verstößen Wirkung zu verschaffen. Der Sanktionsapparat des Welthandelssystems sieht ausdrücklich auch Gegenmaßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken vor, etwa in Form des Antidumping- und Antisubventionsrechts.

Dumping bezeichnet gemeinhin den Verkauf von Waren unter dem Herstellungspreis. Dies kann eine unternehmerische Strategie sein, im Markt eine Monopolposition zu erlangen, welche sich durch spätere Preissteigerungen bezahlt macht. In der WTO gilt bereits die Preisdifferenzierung zwischen Heimatmarkt und Exportmarkt als Dumping. Dies mag durch das „Trittbrettfahrerverhalten“ einzelner Mitgliedstaaten begünstigt werden, welche von der Verallgemeinerung bestimmter Handelszugeständnisse profitieren, aber ihrerseits hohe Marktzutrittsbarrieren aufrechterhalten. In ähnlicher Weise können staatliche Subventionen in direkter oder indirekter Weise der heimischen Industrie auf dem Weltmarkt preisliche Vorteile verschaffen. Ihre wettbewerbsverzerrende Wirkung fällt insbesondere dann ins Gewicht, wenn der Abbau von Handelshemmnissen bereits weit vorangeschritten ist.

TTIP und CETA als Reaktion auf ausbleibenden Erfolg multilateraler Verhandlungsrunden

Das Antidumping- und Antisubventionsrecht der WTO lässt sich systemlogisch mit den Prinzipien der Reziprozität und der Meistbegünstigung verknüpfen. Bei der Verhängung von Gegenmaßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken können aber durchaus auch protektionistische Motive eine Rolle spielen. Dies ist besonders im Antisubventionsrecht problematisch, welches ein einseitiges Vorgehen der betroffenen Mitgliedstaaten außerhalb des Streitbeilegungssystems erlaubt.

Die jüngere Konzentration auf den Abschluss großflächiger bilateraler und regionaler Handelsabkommen (wie TTIP, CETA oder auch die Transpazifische Partnerschaft TPP) ist als Reaktion auf den ausbleibenden Erfolg der letzten multilateralen Verhandlungsrunde zu sehen. Durch die neuen Handelsabkommen wird die in der WTO und insbesondere im GATT und GATS geltende Logik von Reziprozität und Meistbegünstigung unterlaufen. Allerdings könnten die im kleineren Kreis vereinbarten Liberalisierungsfortschritte, etwa im Bereich der Investitionen, zu einem späteren Zeitpunkt in die WTO überführt und verallgemeinert werden. Der Zwang zur Kompromissfindung besteht freilich auch auf bilateraler und regionaler Ebene. So treffen in den TTIP-Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten auch unterschiedliche Regulierungskulturen aufeinander.

Während der Freihandel aus ökonomischer Sicht einen wirtschaftlichen Umbau in Richtung größerer Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit einzelner Industrien und Länder befördert, führt die internationale Arbeitsteilung aus soziologischer Sicht auch zu einem Wandel der Solidaritätsstrukturen. Tatsächlich verändern sich mit der wachsenden globalen Interdependenz auch die Formen des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Ungleichheit, und zwar sowohl innerhalb der Staaten als auch zwischen diesen. So lässt sich weltweit eine Abnahme zwischenstaatlicher Ungleichheit bei einer gleichzeitigen Zunahme innerstaatlicher Ungleichheit beobachten. Zugleich zieht die Öffnung der Märkte – einschließlich der Arbeitsmärkte – auch eine Öffnung der nationalen Sozialsysteme nach sich, wie es bereits in der EU zu beobachten ist. Die durch die Liberalisierung des Handels vorgegebene Entwicklungsrichtung ist dabei grundsätzlich dieselbe – unabhängig davon, ob die Angleichungsprozesse auf der regionalen oder der globalen Ebene, innerhalb der EU, zwischen EU und den USA oder zwischen Nord und Süd stattfinden.

Wandel von umverteilender zu wettbewerblicher Solidarität

Das klassische europäische Sozialmodell ist in den letzten Jahrzehnten erheblich unter Druck geraten. Es setzt auf eine relative „Marktunabhängigkeit“ (Dekommodifizierung) des individuellen Lebensstandards durch großzügige Einkommensumverteilung, betont also die Ergebnisgerechtigkeit in der nationalen Solidargemeinschaft. Die transnationale Vernetzung der Volkswirtschaften leistet einem Wandel von umverteilender zu wettbewerblicher Solidarität Vorschub, wobei zunächst die sozialstaatlich organisierte und nicht die „gefühlte“ Solidarität gemeint ist. Umverteilende Solidarität zielt auf eine Angleichung der Einkommen und Lebenschancen innerhalb der nationalen Solidargemeinschaft. In der Praxis hat dies zu einer Begünstigung kollektiv organisierter Beschäftigter gegenüber nicht-organisierten Beschäftigten und der eigenen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gegenüber Angehörigen anderer Nationalitäten geführt. Wettbewerbliche Solidarität setzt auf eine Stärkung der Beschäftigungsanreize und Chancengleichheit im Zugang zu Erwerbsmöglichkeiten.

Durch Umstellung auf eine aktivierende Sozialpolitik soll eine Verbesserung der individuellen Beschäftigbarkeit erreicht werden. Die Individualisierung des Wohlfahrtsvertrags geht mit einer Reduzierung von Statusvorteilen und einer Verschärfung des Wettbewerbs zwischen ähnlich qualifizierten Arbeitskräften unterschiedlicher Herkunft einher. In den Vordergrund tritt die marktabhängige Leistungsgerechtigkeit unabhängig von der individuellen Gruppenzugehörigkeit. Dabei gibt es Gewinner, denen sich neue Einkunftsmöglichkeiten erschließen, und Verlierer, die Wohlfahrtseinbußen erleiden, auch wenn der Strukturwandel insgesamt Effizienzgewinne verspricht.

Im nationalen Rahmen wird die Ökonomisierung der Sozialpolitik vielfach als „Entsolidarisierung“ wahrgenommen. Eventuelle Angleichungsprozesse auf regionaler oder globaler Ebene fallen dabei nicht positiv ins Gewicht. In makrosoziologischer Betrachtung geht der Wandel der Solidarität mit der Liberalisierung des Welthandels konform, welche auf größtmögliche Inklusivität, einen verbesserten Marktzugang und einen fairen Wettbewerb setzt. Hier wie da geht es um den Abbau nationaler Privilegien und die Gewährung gleicher Chancen. Insoweit zeigen die Prinzipien der Welthandelsordnung als Recht der globalen Marktgesellschaft die Entwicklungsrichtung nicht nur der ökonomischen, sondern auch der sozialen Integration an. Dies heißt freilich nicht, dass sich der Wandel nicht politisch gestalten ließe.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Matsushita, Mitsuo; Schoenbaum, Thomas J.; Mavroidis, Petros C.; Hahn, Michael, 2015: The World Trade Organization: law, practice, and policy. 3rd ed. Oxford: Oxford University Press

  2. Langer, Stefan, 1995: Grundlagen einer internationalen Wirtschaftsverfassung: Strukturprinzipien, Typik und Perspektiven anhand von Europäischer Union und Welthandelsorganisation. München: C. H. Beck.

  3. Münch, Richard, 2011: Das Regime des Freihandels: Entwicklung und Ungleichheit in der Weltgesellschaft. Frankfurt/Main: Campus.

  4. Frerichs, Sabine, 2016: The law of market society: a sociology of international economic law and beyond. In: Finnish Yearbook of International Law 2012/2013, Vol. 23, pp. 173-237.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Sabine Frerichs für bpb.de

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Sabine Frerichs hat eine Professur für Wirtschaftssoziologie an der Wirtschaftsuniversität Wien inne. Zuvor war sie Assistenzprofessorin an der Rechtsfakultät der Universität Helsinki. Sie hat in einem interdisziplinären Graduiertenkolleg an der Universität Bamberg promoviert und sich dort später im Fach Soziologie habilitiert. Ihre Forschung konzentriert sich auf ich auf Fragestellungen im Schnittfeld von Recht, Wirtschaft und Gesellschaft.