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Quelle:
http://www.bpb.de/publikationen/9GZCD0.html


Informationen zur politischen Bildung (Heft 254)

Weg zur Gleichberechtigung


Gisela Helwig
Kurzbeschreibung:
"In keiner Gesellschaft stehen Frauen die gleichen Möglichkeiten offen wie den Männern", hieß es auf der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995. In vielen Staaten ist es Frauen sogar verwehrt, öffentlich auf Diskriminierungen hinzuweisen, von Protestaktionen oder der Bildung von Interessenvertretungen ganz zu schweigen. Dagegen kann hierzulande - zumindest theoretisch - eine Frau jede berufliche oder politische Position erreichen.
Inhalt

Einleitung

Frauenrechte sind Menschenrechte

Erste Schritte

Anfänge in Deutschland

Vormärz

Unterschiedliche Richtungen

Weimarer Republik

Frauen im Nationalsozialismus

Neubeginn

Einleitung

Mit der Unterzeichnung einer "Aktionsplattform" ging in Peking am 15. September 1995 die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen zu Ende. An den zwölftägigen Beratungen der Regierungsdelegationen unter dem Motto "Handeln für Gleichberechtigung, Entwicklung und Frieden" sowie an dem Forum der Nichtregierungsorganisationen (NRO) nahmen nach offiziellen Angaben insgesamt rund 47000 Delegierte teil.

Um den Entwurf des Abschlußdokuments hatte es bereits 1994 heftige Auseinandersetzungen gegeben. Auf den fünf Vorbereitungskonferenzen der Regionen Asien/Pazifik, Lateinamerika/Karibik, Europa/Israel/USA/Kanada, Afrika und West-Asien war das Bestreben zahlreicher Regierungen deutlich geworden, bei der Definition von Frauenrechten und Frauenförderung Formulierungen durchzusetzen, die hinter bereits erreichte internationale Vereinbarungen zurückgingen. Auf der Konferenz für Israel, Nordamerika und Europa in Wien forderten einige Staaten, bei politischen Maßnahmen nicht mehr von dem Ziel der "Gleichheit" (equality), sondern nur noch von "Gleichwertigkeit" (equity) auszugehen. In der Erklärung von Djakarta ebenfalls im Vorfeld der Weltfrauenkonferenz für die asiatisch-pazifische Region wurde die grundsätzliche Anerkennung der "Universalität und Unteilbarkeit" der Menschenrechte durch den Zusatz abgeschwächt, daß "allen Ländern gemäß ihrer Kultur, ihren Wertnormen und Traditionen wie auch ihren sozialen, wirtschalichen und politischen Gegebenheiten eine innerstaatliche Kompetenz [zukommt], eigene Grundsätze zur Förderung der Frauen zu formulieren und umzusetzen".

Frauenrechte sind Menschenrechte

Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF hatte vor der Frauenkonferenz erneut darauf aufmerksam gemacht, daß die "Apartheid der Geschlechter" vielfach bereits vor der Geburt beginnt. In asiatischen Staaten führten sowohl die Maßnahmen zur Senkung der Geburtenrate als auch die generelle Bevorzugung männlicher Nachkommen zu gezielten Abtreibungen, zur Aussetzung und Tötung weiblicher Säuglinge sowie zur Diskriminierung und Verstoßung von Frauen, die keine Söhne gebären.

In der Aktionsplattform der Weltfrauenkonferenz ist den Mädchen ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem jegliche Benachteiligung und Diskriminierung scharf verurteilt wird; in Zukunft sollen ihnen von klein auf gleiche Entwicklungsbedingungen geboten werden. Dieses Kapitel bildet zusammen mit der Festlegung, daß Frauenrechte von allen Regierungen aktiv zu schützende Menschenrechte sind, die Basis für den gesamten, 150 Seiten umfassenden Forderungskatalog.

Mit der Unterzeichnung dieser Plattform haben sich 189 Staaten, allerdings ohne völkerrechtliche Verbindlichkeiten verpflichtet,
  • die Gleichstellung der Geschlechter in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern,
  • die Rechte der Frauen zu schützen,
  • die Armut von Frauen, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu bekämpfen,
  • Gewalt gegen Frauen in jeder Form als Menschenrechtsverletzung zu ahnden und
  • geschlechtsspezifische Unterschiede im Bildungs- und Gesundheitswesen abzubauen.
Um viele Formulierungen von grundlegender Bedeutung wurde in Peking zäh gerungen. Kontroverse Diskussionen gab es insbesondere um die entscheidende, schließlich ohne Relativierung in die Plattform aufgenommene Festlegung: "Frauenrechte sind Menschenrechte". Im Entwurf enthaltene Eingrenzungen wie "universell anerkannte" bzw. "universelle" Menschenrechte wurden ebenso gestrichen wie der Hinweis auf eine "kulturell" unterschiedliche Interpretation.

Die einstimmige Verabschiedung des Schlußdokuments wurde jedoch bereits kurze Zeit später durch deutliche Kritik teilweise entwertet. Rund 50 islamische und eine Reihe vorwiegend katholisch geprägter Staaten Lateinamerikas sowie der Vatikan, Libanon und Malta meldeten starke Vorbehalte gegen die Passage zum "sexuellen Selbstbestimmungsrecht" an. Auf Ablehnung stieß insbesondere die Forderung, die Regierungen sollten Vorschriften über die Strafbarkeit illegaler Schwangerschaftsabbrüche "überdenken".

Die Aufgaben, die sich die Staaten mit der Verabschiedung der Plattform gestellt haben, sind höchst unterschiedlich. Während beispielsweise weltweit rund 60 Millionen Mädchen nicht einmal eine Grundschule besuchen, sind gleiche Bildungschancen in vielen Staaten, darunter auch Deutschland, verwirklicht. Die Festlegungen von Peking gehen allerdings darüber hinaus. Sie fordern für das "gesamte Ausbildungssystem" Standards, die auch hierzulande noch nicht voll erreicht sind: Vom Kindergarten über Schule, Hochschule, Berufsausbildung und jedwede Art von Weiterbildung sollen sämtliche Inhalte so verändert werden, daß Jungen eine Entwicklung ermöglicht wird, in der Dominanz und Gewalt keinen Raum haben. Bei der Erziehung und Ausbildung von Mädchen gelte es, die Ausprägung von Unterwürfigkeit und Ohnmacht zu verhindern. Frauen und Männer, bei denen die typischen Sozialisationsmuster bereits gegriffen hätten, müsse geholfen werden, aus ihrem anerzogenen Rollenverhalten herauszufinden.

Wie weit der Weg zu gleichberechtigter Teilhabe der Frauen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft noch ist, wurde in den nationalen Berichten zum Pekinger Gipfel in unterschiedlicher Weise nicht immer deutlich. Der deutsche Beitrag machte da in einigen Punkten keine Ausnahme. Obwohl darin viel von Fortschritten seit der Dritten Weltfrauenkonferenz 1985 in Nairobi die Rede ist - so etwa die Beseitigung überholter Beschäftigungshindernisse für Frauen im Arbeitsschutz -, bleiben große Probleme - wie Arbeitslosigkeit, nach wie vor verankerte Rollenverteilungen, mangelhafte Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder begrenzte Aufstiegschancen - weitgehend ausgespart.

"In keiner Gesellschaft stehen Frauen die gleichen Möglichkeiten offen wie den Männern", heißt es in der UN-Plattform. Hinzuzufügen wäre, daß es ihnen in vielen Staaten sogar verwehrt ist, öffentlich auf Diskriminierungen hinzuweisen, von Protestaktionen oder der Bildung von Interessenvertretungen ganz zu schweigen. Dagegen kann hierzulande - zumindest theoretisch - eine Frau jede berufliche oder politische Position erreichen. Noch vor 100 Jahren war das kaum vorstellbar, obwohl sich bis dahin manches bereits zum Besseren gewandelt hatte. Die heute als selbstverständlich in Anspruch genommenen Rechte und Möglichkeiten sind hart erkämpft worden. Dagegen wirken historisch gesehen die immer noch bestehenden Widerstände und Hemmnisse fast banal.


Die Welt-ungleich verteilt

Erste Schritte

Die sich in Deutschland seit 1840 entwickelnde organisierte Frauenbewegung ist Teil eines jahrhundertelangen gesellschaftlichen Emanzipationsprozesses, der in den Epochen von Renaissance und Reformation begann und im Zeitalter der Aufklärung einen gewaltigen Fortschritt erfuhr. Das galt insbesondere hinsichtlich der Formulierung von Rechtsprinzipien, die ihren Niederschlag unter anderem in den amerikanischen und französischen Menschenrechtserklärungen von 1776 bzw. 1789 fanden: Jeder Mensch ist frei und gleich geboren und hat das Recht auf Leben, Freiheit, Eigentum und Streben nach Glück. Dieses Recht zu schützen, sei Aufgabe des Staates, der auf einem "Gesellschaftsvertrag" beruhe.

Jean-Jacques Rousseau, einer der führenden Repräsentanten der Aufklärung, bezeichnete 1762 diesen "Contrat social", die freiwillige Vereinigung von "Einzelwillen" zu einem "Gesamtwillen", als Ideal politischer Vertretung. Die Souveränität gehe vom Volke aus, vom politisch mündigen Bürger. Frauen waren allerdings von diesen Bürgerrechten ausgeschlossen. Auch nach Ansicht von Rousseau hatte sich eine Frau auf den privaten Wirkungsbereich zu beschränken: "Außer dem Haus ist sie immer lächerlich und einer gerechten Kritik ausgesetzt" ("Emile", 1762).

Der französische Philosoph nahm - wie die meisten seiner Zeitgenossen - die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung und die Rechtsunmündigkeit der weiblichen Bevölkerung als naturgegeben hin. Die Vertreter und Vertreterinnen der Gegenposition, die für gleiche Rechte und Pflichten eintraten und die Vormachtstellung des Mannes auf die jahrhundertelange Unterdrückung der Frauen zurückführten, waren in der Minderheit.

Die Französische Revolution, an der sich viele Frauen aktiv beteiligten, brachte ihnen nicht die erhoffte rechtliche Gleichstellung. Die Losung "Liberté, Egalité, Fraternité" (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) schloß die Schwestern aus. Die "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" vom 26. August 1789 durch die Nationalversammlung galt - wie zuvor die Festlegung der Bürgerrechte in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 - nur für Männer.

Die Schriftstellerin und Revolutionärin Olympe de Gouges (1748-1793) wies darauf hin, daß der Mann allein von der Revolution profitieren und das weibliche Geschlecht weiterhin beherrschen wolle. 1791 veröffentlichte sie in Paris unter dem Titel "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" eine Streitschrift, die international Aufsehen erregte. Sie enthält insgesamt 17 Artikel, darunter "Artikel I: Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne ebenbürtig in allen Rechten. [...]

Artikel II: Ziel und Zweck jedes politischen Zusammenschlusses ist die Wahrung der natürlichen und unverjährbaren Rechte von Mann und Frau, als da sind: Freiheit, Eigentum, Sicherheit und insbesondere das Recht auf Widerstand gegen Unterdrückung."

Am 3. November 1793 wurde Olympe de Gouges hingerichtet. Sie war eines der vielen Opfer der Jakobinerdiktatur.

Als eine Reaktion auf die Ergebnisse der Französischen Revolution erschien 1792 in London das Buch "Eine Verteidigung der Rechte der Frauen" von Mary Wollstonecraft (1759-1797). Sie forderte gleiche Bildung für Jungen und Mädchen und eine grundlegende Veränderung des Geschlechterverhältnisses: "Man mache die Frauen zu vernünftigen, freien Bürgerinnen. Sie werden dann auch gute Ehefrauen und Mütter werden - vorausgesetzt, daß die Männer nicht ihre Pflichten als Gatten und Väter vernachlässigen."

Anfänge in Deutschland

In Deutschland setzte sich im selben Jahr bemerkenswerterweise ein Mann für die Rechte der Frauen ein. Geistreich und witzig focht Theodor Gottlieb von Hippel mit seinem Traktat "Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber" für die Abkehr von der Männerherrschaft. Immanuel Kant, zu dessen Freundeskreis der Staatsmann und Schriftsteller Hippel gehörte, dürfte das kaum gefallen haben. Der zeitlebens unverheiratet gebliebene Königsberger Philosoph stellte vielmehr 1798 in seiner "Anthropologie" den wissenschaftlichen Interessen des Mannes die sozialen Interessen der Frau als "weiblichen Geschlechtscharakter" gegenüber: Die Frau sei dazu da, dem Mann ein gemütliches Heim zu bereiten, und ihre Freiheit bestehe darin, nicht erwerbstätig sein zu müssen; "tiefes Nachsinnen" schade ihrer Schönheit, "mühsames Lernen oder peinliches Grübeln, wenn es gleich ein Frauenzimmer darin hochbringen sollte, vertilgen die Vorzüge [...], werden die Reize schwächen, wodurch sie ihre Gewalt über das andere Geschlecht ausüben".

Führende Erziehungswissenschaftler im deutschsprachigen Raum - wie Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827), Joachim Heinrich Campe (1746-1818) und Friedrich Fröbel (1782-1852) - stellten häusliche Tugenden in den Mittelpunkt ihrer Theorien zur Mädchenbildung. Das Streben nach Gelehrsamkeit sei dagegen bei Frauen "eine herrschende Seuche unseres Zeitalters", die nur nervenkrank mache, so Campe.

Um weibliche Jugendliche aus der sogenannten besseren Gesellschaft auf ihre Rolle als Hausherrin und Mutter sowie auf künftige Repräsentationspflichten vorzubereiten, entstanden in Deutschland etwa ab 1820 zahlreiche private Höhere Töchterschulen und Mädchenpensionate. Den Schülerinnen wurde dort neben Grundkenntnissen der häuslichen Wirtschaftsführung auch eine - je nach Qualifikation des Lehrpersonals - mehr oder weniger oberflächliche Allgemeinbildung vermittelt, die zur Konversation mit dem zukünftigen Ehemann und Gästen befähigen sollte. Wie in zeitgenössischen Romanen nachzulesen, spielten auch musische Betätigungen - etwa Zeichnen und Klavierspielen - eine Rolle sowie, nicht zuletzt, die Anleitung zu "gesittetem, anmutigem" Auftreten.

Das höhere Schulwesen und die Universitäten blieben weiterhin den Söhnen vorbehalten. Mädchen aus den unteren Ständen hatten außer der Unterweisung in den auf sehr niedrigem Niveau verharrenden Volksschulen so gut wie keine Bildungsmöglichkeiten.

 

Quellentext
Eva, Hexe und Maria

Die allgemeine Einschätzung der Frau im Mittelalter und in der frühen Neuzeit spiegelt sich gleichsam wider im Bild der Eva, der Hexe und der Maria sowie in einem neuzeitlichen, protestantisch geprägten Mutter-Ideal.

Als Eva verkörperte sie nach damals gängiger theologischer Auffassung zugleich Sexualität und Sündenfall, die beide in enger Beziehung miteinander gesehen wurden, sowie Verführung und Verführbarkeit, die die Anfälligkeit für allerlei Teufelswerk in sich barg. Von hier aus war es kein großer Schritt zur Hexe, zum willigen Instrument des Teufels. Die Frau war als Hexe für ihre theologisch gebildeten Zeitgenossen der Inbegriff des Bösen, das seinen Ausdruck wiederum in ihrer Körperlichkeit fand. Ein solches Hexenbild lieferte unter anderem ein willkommenes Deutungsmuster für alle vom kirchlichen Dogma abweichenden Glaubensinhalte und -praktiken. Frauen erfüllten damit auch eine Sündenbock-Funktion.

Weiblichkeit im positiven Sinn wurde mit Maria in Zusammenhang gebracht. In ihrer Gestalt verbanden sich Jungfräulichkeit und Mutterschaft nach Auffassung der Zeit aufs idealste. Wollten Frauen des Mittelalters und der Renaissance ihr Frausein ”ins Positive verkehren”, so mußten sie sich an ihr orientieren, nicht zuletzt an ihrer Demut, die (männliche) Theologen gehörig zu betonen wußten.

Dem katholisch geprägten Frauenideal, das vom Bild der ”gehorsamen Magd Maria” bestimmt wurde, entsprach der von der Reformation entworfene und idealisierte Frauentypus der Hausmutter, die den Fortbestand der Familie garantiert, für das Hauswesen und die Erziehung der Kinder sorgt, sich im übrigen aber willig ganz und gar ihrem Ehemann unterwirft, dem über Frau und Kinder die unantastbare hausväterliche Gewalt zusteht. Dieses frühbürgerliche Frauenbild verdankt wesentliche Züge Martin Luthers Vorstellung von einer christlichen Familie, die gekennzeichnet war von einer geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, derzufolge ”das Weib für das Hauswesen, der Mann aber für Politik, Kriege und Rechtshändel” geschaffen sei.

Sieht man von den wenigen selbstbewußten und tatkräftigen Frauengestalten einmal ab, die aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit bekannt sind, so zeigt sich deutlich, daß am Ende von Mittelalter und Renaissance die gesellschaftliche und kulturelle Rolle der Frau immer noch beinahe ausschließlich durch ihr Geschlecht bestimmt wurde.

Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (Hg.), Frauenrollen - Frauenbilder, München 1992, S. 111 f.


Vormärz

Im September 1843 erschien in den "Sächsischen Vaterlandsblättern" ein aufsehenerregender Leserbrief. "Die Teilnahme der Frauen an den Interessen des Staates ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht", hieß es da. Louise Otto (1819-1895), die Verfasserin, zeichnete mit ihrem Namen, was für Frauen damals durchaus nicht üblich war, denn Schriftstellerinnen versteckten sich in der Regel hinter männlichen Pseudonymen, um überhaupt publizieren zu können. Louise Otto hatte ihre früheren sozialkritischen Schriften mit "Otto Stern" signiert. Doch in Robert Blum, dem Herausgeber der "Vaterlandsblätter", fand sie einen Sympathisanten, der sie als Mitarbeiterin engagierte.

Die Aufbruchstimmung im Vormärz, der Vorphase der Revolution von 1848/49, gab auch den Emanzipationsbestrebungen neue Impulse. Demokratische Frauenvereine unterstützten die Aufständischen, und es entstanden die ersten Frauenerwerbs- und -bildungsvereine. Neben Männern kämpften auch Frauen auf den Barrikaden, sie fochten in Wort und Schrift für Freiheit und Gleichheit, durften jedoch an der ersten deutschen Nationalversammlung in Frankfurt nur als Zuschauerinnen teilnehmen.

Unter dem Motto "Dem Reich der Freiheit werb' ich Bürgerinnen" gründete Louise Otto 1849 in ihrer Heimatstadt Meißen die erste politisch orientierte deutsche "Frauen-Zeitung". Neben der Forderung nach Demokratie und rechtlicher Gleichstellung lag der Journalistin besonders daran, die Probleme der Arbeiterinnen öffentlich zu machen. Doch drei Jahre später fiel die Zeitung einem neuen Pressegesetz zum Opfer: Nur Männer durften Schriftleiter sein.

Die Revolution von 1848/49 war gescheitert, und auch die Ansätze zu einer organisierten Frauenbewegung waren zunächst zunichte gemacht. 1850 untersagte das Preußische Vereins- und Versammlungsgesetz, das bis 1908 Gültigkeit hatte, Frauen, Schülern und Lehrlingen die Mitgliedschaft in politischen Vereinen und die Teilnahme an deren Versammlungen. Wörtlich hieß es in §8: "Frauenspersonen [...] dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen." Das Vereinsgesetz von 1854 des damaligen preußisch dominierten Bundestages in Frankfurt am Main hatte in allen deutschen Staaten die Auflösung von Arbeitervereinen mit politischen Zielsetzungen zur Folge, was auch das Ende für die in diesen Vereinen tätigen Frauenabteilungen bedeutete.

Den repressiven Rahmenbedingungen der nachrevolutionären Epoche entsprechend stockte die Entwicklung der bürgerlichen Frauenbewegung eine geraume Zeit. Doch Louise Otto-Peters (wie sie sich seit ihrer Heirat mit dem Schriftsteller und Freiheitskämpfer August Peters nannte) hatte ihr frauenpolitisches Ziel, welches sie als Journalistin in der Zeit der Revolution verfochten hatte, nicht aus den Augen verloren. Auf der von ihr initiierten ersten deutschen Frauenkonferenz wurde 1865 in Leipzig der Allgemeine Deutsche Frauenverein (ADF) gegründet, der als Dachverband die Interessen von Frauenbildungs- und -erwerbsvereinen bündelte. In der Satzung wurde "die Arbeit [...] für eine Pflicht und Ehre des weiblichen Geschlechts" erklärt und die Beseitigung aller "der weiblichen Arbeit im Wege stehenden Hindernisse" gefordert. Louise Otto-Peters, die dem Frauenverein 30 Jahre lang vorstand, rief die Mitglieder zur Eigeninitiative auf: "Nur wenn wir Frauen lernen, uns aus eigener Kraft zu helfen, können wir selbständig wden und in späteren Jahren als Gleichgestellte mit den Männern arbeiten."

Von politischer Gleichstellung war vorerst nicht mehr die Rede. Die Lebensumstände eines großen Teils der weiblichen Bevölkerung hatten sich seit Beginn des 19. Jahrhunderts grundlegend gewandelt. Die zunehmende Industrialisierung veränderte nicht nur die Arbeitswelt, sondern auch das Familienleben. Hatten Produktionsstätte und Haushalt zuvor vielfach eine Einheit gebildet, so verstärkte sich nun im Bürgertum die geschlechtsspezifische Aufgabenteilung, während in Arbeiterfamilien häufig beide Ehepartner - und nicht selten auch die Kinder - den Lebensunterhalt in Industriebetrieben verdienten. In Preußen beispielsweise beschäftigten Maschinenspinnereien um die Mitte des 19. Jahrhunderts 13000 Arbeiter und 12400 Arbeiterinnen. Die Frauen, die für Hungerlöhne 13 bis 14 Stunden am Tag schufteten, hatten zusätzlich noch die Familie zu versorgen. Den Heimarbeiterinnen ging es kaum besser. Nach einem Bericht der "Frauen-Zeitung" von 1852 mußte etwa eine geschickte Spitzenklöpplerin zwölf Stunden am Tag ununterbroch arbeiten, um das Existenzminimum für zwei Personen zu erwirtschaften. Mädchen wurden bereits im Alter von vier, fünf Jahren zur Mithilfe angehalten. Ein schweres Los hatten auch die weiblichen Jugendlichen, die vom Land in die Städte strömten, um sich dort für Kost, Logis und wenig Geld als Dienstmädchen zu verdingen. Die Arbeit war schwer, die Behandlung bestenfalls herablassend.

In den Bürgerhäusern suchte man - zumindest nach außen - dem Bild zu entsprechen, das der Kulturhistoriker Wilhelm Heinrich von Riehl (1823-1897) 1855 in seinem Bestseller "Die Familie" als idealtypisch entwarf: die patriarchalische Hausgemeinschaft, in der die Frau die Abhängigkeit vom Mann als "gottgewollt" hinzunehmen hatte. Während sich die Söhne auf das Berufsleben vorbereiteten, warteten ihre Schwestern bei Klavierspiel und Handarbeit auf eine gute Partie. Doch diese "Idylle" war brüchig. Aus finanziellen Gründen waren auch viele Töchter "aus gutem Haus" - insbesondere bei schlechten Heiratschancen - auf Erwerbstätigkeit angewiesen. Die Auswahl war nicht groß, Fabrik und Handel entfielen als nicht standesgemäß, berufliche Qualifikationen waren kaum vorhanden, und so fristeten nicht wenige unverheiratete Frauen ein kümmerliches Dasein als Gesellschafterin oder Gouvernante. Ihr Ansehen war ebenso gering wie ihr Einkommen.

Verbesserung der Bildung

Vor diesem Hintergrund erscheint es folgerichtig, daß die bürgerliche Frauenbewegung zunächst das Recht auf Bildung in den Mittelpunkt ihrer Bemühungen stellte. Viele derjenigen, die sich vehement für Chancengleichheit einsetzten, hatten in der Jugend hinter ihren Brüdern zurückstehen und ihr Wissen autodidaktisch erwerben müssen.

Insbesondere Helene Lange (1848-1930) sind viele Fortschritte in der Mädchenbildung zu verdanken. Der 1890 von ihr mitbegründete und geleitete Allgemeine Deutsche Lehrerinnenverein spielte in der bürgerlichen Frauenbewegung eine bedeutende Rolle.

1887 hatte Helene Lange, Oberlehrerin an einer privaten höheren Töchterschule, in einer Petition an den preußischen Unterrichtsminister gefordert, für den "wissenschaftlichen Unterricht auf der Mittel- und Oberstufe der öffentlichen höheren Mädchenschulen" mehr wissenschaftlich ausgebildete Lehrerinnen einzustellen. Dazu mußten zunächst die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. In Preußen gab es 1876 116 staatliche Lehrerseminare für Männer und nur fünf für Frauen. Zusammen mit Minna Cauer (1841-1922), der Vorsitzenden des Berliner Vereins Frauenwohl, und der Zahnärztin Franziska Tiburtius (1843-1927) - die in der Schweiz studiert hatte, weil deutsche Universitäten Frauen gelegentlich zwar als Gasthörerinnen zuließen, aber nicht immatrikulierten - ersuchte Helene Lange 1888 und 1889 den Wissenschaftlichen Zentralverein aller deutschen Bundesstaaten in Berlin um die Einführung von "Realkursen" zur Vorbereitung weiblicher Jugendlicher auf ein Hochschulstudium. Solche Kurse wurden ein Jahr später eingericht und 1893 in "Gymnasialkurse" umgewandelt. Im selben Jahr forderte eine 60000 Unterschriften enthaltende Massenpetition des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins die Freigabe des Studiums für Frauen.

Bislang war nur in Einzelfällen besonders begabten Mädchen der Besuch von Jungengymnasien erlaubt worden. Das änderte sich in den neunziger Jahren: 1896 bestanden am Königlichen Luisengymnasium in Berlin sechs Schülerinnen als Externe das Abitur - "sämtlich mit gutem Erfolg". Im Februar 1900 gestattete Baden als erstes deutsches Bundesland Frauen das Studium. Die anderen Länder folgten bis 1909 - gegen teilweise massiven Protest der Professoren. Besonders populär war diese neue Bildungspolitik nicht, wie ein Zitat aus "Meyers Konversationslexikon" von 1909 belegt: "Die Besorgnis, daß das Studium unter der weiblichen Jugend eine allgemeine Verbreitung erlangen und so die Erfüllung der besonderen sozialen Aufgaben und Pflichten des weiblichen Geschlechts beeinträchtigen könnte, ist mindestens übertrieben. Das berufsmäßige Frauenstudium wird aus naheliegenden Gründen stets auf engere Kreise beschränkt bleiben. Wo es einmal über das natürliche Bedürfnis, durch besondere Umstände ermuntert oder agitatorisch gepflt, hinausgreift, bleibt die Reaktion gewiß nicht aus."

Anfang 1920 wurden Frauen zur Habilitation zugelassen, und im März 1923 erhielt Margarethe von Wrangell als erste Frau in Deutschland eine ordentliche Professur für Pflanzenernährung an der Landwirtschaftlichen Hochschule in Hohenheim. Als zweite deutsche Professorin lehrte die Soziologin und Pädagogin Mathilde Vaerting ab Oktober 1923 in Jena.

Die bürgerliche Frauenbewegung setzte sich mehrheitlich für gleiche Bildungschancen, den Zugang zu bestimmten Berufen sowie allgemein für Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein, ohne jedoch die herrschenden gesellschaftlichen Strukturen in Frage zu stellen. Führende Vertreterinnen wie Helene Lange und die Pädogogin und Schriftstellerin Gertrud Bäumer (1873-1954) gingen vielmehr grundsätzlich von geschlechtsspezifischen Eigenschaften, Verhaltensweisen und Aufgabenbereichen aus. "Denn unerschütterlich steht eines auch in der neuen Zeit: Der Gedanke, daß der höchste Beruf der Mutterberuf ist, insofern er den Beruf der Erzieherin des heranwachsenden Geschlechts in sich schließt" (Helene Lange). Mutterschaft war nicht nur biologisch gemeint, sondern in übertragenem Sinne als grundlegender Wesenszug der Frauen, der sie insbesondere zu pädagogischen und pflegerischen Tätigkeiten befähige. Den Begriff der "geistigen Mutterschaft" hatte Henriette Schrader (1827-1899) geprägt, die sich zusammen mit Henriette Goschmidt (1825-1920) und der Gründerin des Kinderschutzvereins Lina Morgenstern (1830-1909) für die Einrichtung von Kindergärten engagierte.

 

Quellentext
Anfänge des Frauenstudiums

Franziska Tiburtius, die später die erste praktizierende Ärztin Berlins wurde, studierte in Zürich. Im Deutschen Reich durften Frauen bis zur Jahrhundertwende nicht studieren.

Also, die große Teegesellschaft ist nun glücklich vorüber; zwölf, sage zwölf Zürcher Damen, die noch nie eine Studentin nahebei gesehen haben. Begreift Ihr, daß es unsereinem komisch vorkommt, gefragt zu werden, ob Studieren sehr schwer ist, ob man schon in der Anatomie gewesen, ob einem das Lernen gar nicht über würde usw., um sich dann nachher mehr oder weniger verblümt sagen zu lassen, daß man doch eigentlich wie ein anderer Mensch sei? Mich will man kaum als Studentin anerkennen, weil ich keine kurzen Haare und ein leidlich anständiges Kleid trage. […]

In den nächsten Jahren hatte ich während des Ferienaufenthaltes daheim noch viele Fragen und Verwunderung auszuhalten. Man kam mir ganz liebenswürdig entgegen - so etwa wie: ”Ach so, Sie studieren Medizin, na ja, wir wollen nicht davon sprechen!” mit einem gewissen wohlwollenden Augenzwinkern. Da habe ich […] etwas innere Energie aufbieten müssen, um fühlen zu lassen, wie ich meinen Beruf auffasse - ohne besondere Worte. Und die Herren haben es verstanden.

Franziska Tiburtius (1871) in: Susanne Asche/Anne Huschens (Hg.), Frauen, Frankfurt/ M. 1990, S. 108.

Im Sommersemester 1900 kamen die Medizinstudentinnen Hermine Edenhuizen und Frida Busch gemeinsam nach Bonn. Beim Betreten der Hörsäle wurden die Freundinnen nicht wie in Berlin ”mit scharrenden Füßen und Pfiffen” begrüßt. Dennoch ”kostete es uns zu Beginn des Semesters trotzdem jedesmal wieder eine Überwindung, in die Kollegs zu gehen. Wir schoben gern eine die andere vor für den ersten Eintritt […]. Wir empfanden es dankbar, daß wir alles Unangenehme zu zweien erlebten”, schrieb Hermine Edenhuizen in ihren Lebenserinnerungen.

Das Verhältnis zu den Kommilitonen war in Bonn anders. ”Die fröhlichen Rheinländer versuchten es mit ,Kavaliertum‘ und ,Hofmachen‘.” Auf den ersten Studentinnen lastete ein enormer Erwartungsdruck. ”Es wäre ja auch ein zu großes Fiasko gewesen, wenn eine studierende Frau nervlich versagt hätte. Solche Schwächen konnten sich nur die männlichen Kommilitonen erlauben. Wir fühlten uns schon an sich verpflichtet, ein gutes Examen zu machen.”

Annette Kuhn, Brigitte Mühlenbruch, Valentine Rothe (Hg.), 100 Jahre Frauenstudium an der Universität Bonn, Dortmund 1996, S. 27.


Unterschiedliche Richtungen

Im Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) schlossen sich 34 Gruppierungen der bürgerlichen Frauenbewegung 1894 zusammen. Grundlegende Zielsetzung dieses Dachverbandes war das "organisierte Zusammenwirken der gemeinnützigen Frauenvereine". 1898 wurde als kleinster gemeinsamer Nenner der Mitgliedsverbände "die Förderung des weiblichen Geschlechts in wirtschaftlicher, rechtlicher, geistiger und körperlicher Hinsicht" als Aufgabe in der Satzung verankert. Arbeitsweise und Organisationsstruktur des BDF ließen den in ihm zusammengeschlossenen Gruppierungen genügend Spielraum für ihre jeweiligen Präferenzen. 1905 umfaßte der BDF 190 Verbände und Vereine mit rund 100000 Mitgliedern. Die Gruppe um Helene Lange engagierte sich insbesondere für die Bildungs- und Berufsfreiheit der Frau und entsprechende Bewußtseinsänderungen in der Bevölkerung. Der "rechte Flügel" - konfessionelle Frauenorganisationen, Haus- und Landfrauenvereine - wandte sich mehrheitlich gegen emanzipatorische Bestrebungen, und forderte stattdessen einAufwertung des Berufs der Hausfrau. Vor allem diese Gruppierung leistete zudem Wohlfahrtsarbeit.

Ein zahlenmäßig kleiner Flügel der bürgerlichen Frauenbewegung forderte das Stimmrecht als Vorbedingung für alle anderen Zielsetzungen. Vertreterinnen dieses "linken" Flügels - unter ihnen Minna Cauer, Anita Augspurg (1857-1943), Lida Gustava Heymann (1868-1943), Hedwig Dohm (1833-1919) und Helene Stöcker (1835-1909) - griffen darüber hinaus bislang in der Öffentlichkeit tabuisierte Fragen auf: die soziale Ächtung lediger Mütter, die gesellschaftlichen Ursachen der Prostitution und die sexuelle Doppelmoral. Helene Stöcker gründete 1905 in Berlin den Bund für Mutterschutz und Sexualreform, der Heime für unverheiratete Mütter und ihre Kinder einrichtete und die rechtliche Gleichstellung unehelicher Kinder forderte. Zudem plädierte der Bund für die frühzeitige sexuelle Aufklärung von Jugendlichen und die Abschaffung des Paragraphen 218, der die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs betraf. Hedwig Dohm setzte sich unter dem Motto "Menschenrechte haben kein Geschlecht" für die absolute Gleichstellung von Männn und Frauen im privaten und öffentlichen Recht ein.

Der Verein für Frauenstimmrecht wurde 1902 in Hamburg gegründet, weil dort die Mitgliedschaft von Frauen in politischen Vereinen nicht verboten war. "In ganz Deutschland, im Norden und Süden, im Osten und Westen, von Memel und Königsberg bis an den Bodensee, Konstanz, Lörrach, Schopfheim, von Oldenburg bis Breslau wurden Vorträge über Frauenstimmrecht gehalten. [...] Aber nicht nur durch Vorträge wurden die Frauen für das Stimmrecht geworben, dauernd wurden sie durch Flugblätter, Zeitschriften, Broschüren aufgeklärt" (L. G. Heymann).

In Preußen dagegen war es den Frauen weiterhin verwehrt, auf politischen oder als politisch eingestuften Veranstaltungen zu sprechen. Auf einer internationalen Tagung über gesetzlichen Arbeitsschutz 1902 in Köln wurde Helene Simon polizeilich untersagt, ihr im Programm angekündigtes Referat zu halten. Die bekannte Expertin für Frauenarbeitsschutz mußte in einem abgetrennten, mit der Aufschrift "Nur für Damen" versehenen Teil des Saales Platz nehmen, während ein Mann ihren Text vorlas. Minna Cauer, die ebenfalls stumm hinter der Abgrenzung saß, kommentierte bissig: "Das Referat erschien der Behörde ungefährlich, aber die Frau, die Frau! [...] Höchst gefährlich für die Männer, ebenso gefährlich für die Erhaltung des Staates!"

 

Quellentext
Clara Zetkin

Die führende Theoretikerin, politische Kämpferin und radikale Sozialistin Clara Zetkin-Eißner (1857-1933) war für die Entwicklung der feministisch-sozialistischen Position verantwortlich, welche zuerst von der deutschen sozialistischen Partei und anschließend von der sozialistischen Frauen-Internationalen akzeptiert wurde, eines von ihr gegründeten und geleiteten lockeren Bündnisses. Die Tochter einer Hausfrau und eines Lehrers war eine der ersten deutschen Frauen, die eine offizielle Ausbildung zur Lehrerin erhielten, nämlich am Seminar von Auguste Schmidt, die 1865 auch eine gemäßigte Frauenrechtsbewegung ins Leben gerufen hatte. In den späten 1870er Jahren begegnete Clara Zetkin russischen Exilrevolutionären in Leipzig und wurde Sozialistin. Sie trat 1881 in die Partei ein und verliebte sich im folgenden Jahr in Ossip Zetkin. [...] Nach 1882 lebte das Paar im Pariser Exil als Teil der internationalen sozialistischen Gemeinde. [...]

Da sie selbst durch bittere eigene Erfahrung das schwierige Leben der Frauen der Unterschicht kennengelernt hatte, erklärte Zetkin - zuerst als Repräsentantin der Arbeiterinnen am Kongreß der Zweiten Internationale von 1889, später im gleichen Jahr in ihrem einflußreichen Pamphlet ”Die Arbeiterinnen- und Frauenfrage der Gegenwart” -, daß Sozialismus und Feminismus eng verbunden seien. In Erweiterung der These von Marx, Engels und Bebel, daß die außerhäusliche Arbeit schließlich zur Befreiung der Frauen führen werde, fügte Zetkin ihre feministische Ansicht an, daß die Frauen auch an der männlichen Vormacht litten. [...]

Bonnie S. Anderson/Judith P. Zinsser, Eine eigene Geschichte. Frauen in Europa, Band 2, Zürich 1993, S. 466 ff.

Von 1891-1916 leitete sie die Redaktion der sozialistischen Frauenzeitschrift ”Die Gleichheit”; bis 1919 redigierte sie die Frauenbeilage der ”Leipziger Volks-Zeitung”. [...] Ihre anfänglich führende Stellung in der Zentrale der KPD verlor sie bereits 1921, ohne daß dadurch ihr Aufstieg in der Hierarchie der Kommunistischen Internationale unterbrochen wurde. Obwohl während der ganzen Dauer der Weimarer Republik in den Deutschen Reichstag gewählt, lebte sie von 1924 an in Moskau, wo sie das Frauensekretariat der III. Internationale leitete. Als Gegnerin Stalins geriet sie, obschon immer wieder Gegenstand offizieller Ehrungen, in vollständige politische Isolierung. Die Ursache ihres Todes ist umstritten.

Fischer Lexikon, Geschichte in Gestalten IV. Hans Herzfeld, Frankfurt 1963, S. 308.


Sozialistische Gruppierungen

Die "radikalen" Bürgerlichen pflegten auch Verbindung zur sozialistischen/proletarischen Frauenbewegung, deren Leitfigur Clara Zetkin (1857-1933) war. Die Sozialdemokratin mußte nach außen und gleichzeitig gegenüber den eigenen Parteianhängern das Recht der Frau auf Arbeit verteidigen. So ging sie 1889 auf einem internationalen Arbeiterkongreß in Paris scharf mit jenen Genossen in ihrer Partei ins Gericht, die Frauenarbeit beschränken oder gar verbieten wollten, weil sie angeblich den Männerlohn drücke: "Die Sozialisten müssen wissen, daß bei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Entwicklung die Frauenarbeit eine Notwendigkeit ist, [...] daß es nicht die Frauenarbeit an sich ist, welche durch Konkurrenz mit den männlichen Arbeitskräften die Löhne herabdrückt, sondern die Ausbeutung der Frauenarbeit durch den Kapitalisten, der sich dieselbe aneignet [...]".

Frauen und Männer sollten nicht gegeneinander, sondern gemeinsam gegen die Bourgeoisie kämpfen, mit dem Ziel, "die Gesellschaft gründlich umzugestalten". Clara Zetkin entwickelte die Emanzipationstheorie August Bebels (1840-1913) weiter, die dieser 1879 in seinem Buch "Die Frau und der Sozialismus" dargestellt hatte. Die Lösung der Frauenfrage, so Bebel, sei nur durch die Aufhebung der Klassengegensätze zu erreichen, und es könne keine "Befreiung der Menschheit" geben "ohne die soziale Unabhängigkeit der Geschlechter". Das Buch war schnell vergriffen und wurde bereits einen Monat nach Erscheinen verboten. Unter Tarntiteln erschien es bis zur Aufhebung des "Sozialistengesetzes" (ein von 1878 bis 1890 gültiges Ausnahmegesetz gegen die "gemeingefährlichen Bestrebungen" der Sozialdemokratie) illegal. Auf Initiative ihres Vorsitzenden Bebel nahmen die Sozialdemokraten 1891 als erste politische Partei in Deutschland die Stimmrechtsforderung der Frauen in ihr Programm auf und stellten 1895 im Deutschen Bundestag deersten Antrag auf Einführung des aktiven Frauenstimmrechts.

Von passivem Wahlrecht war noch nicht die Rede. Wie wenig die Vorstellung von Frauen als Parlamentsmitgliedern auch Jahre später noch dem Zeitgeist entsprach, läßt sich wiederum "Meyers Konversationslexikon" aus dem Jahre 1909 entnehmen, das Wissen und Meinungsbild der gebildeten Stände der damaligen Zeit widerspiegelt: "Das auf politische Gleichberechtigung gerichtete Verlangen entspringt weniger einem praktischen Bedürfnis als einer theoretischen Anschauung von zweifelhaftem Wert. Die geistige Individualität der Frau sowie das bei ihr vorherrschende Gemütsleben lassen sie für eine tätige Teilnahme am öffentlichen Leben wenig geeignet erscheinen. [...] Dem Mann der Staat, der Frau die Familie!".

Immerhin war Frauen aufgrund eines neuen Vereinsgesetzes von Mitte 1908 an die Mitgliedschaft in Parteien und Gewerkschaften gestattet. Im selben Jahr wurde Luise Zietz (1865-1922) als erste Frau in den Vorstand einer Partei, der SPD, gewählt.

Während die bürgerlichen Frauenvereine auch vor 1908 relativ unbehelligt hatten arbeiten können, war die sozialistische Frauenbewegung ständiger Überwachung und Verfolgung ausgesetzt. Unter Hinweis auf das Vereinsgesetz von 1854 (zwischen 1878 und 1890 auch auf das Sozialistengesetz) wurden ihre Vereinigungen verboten, Versammlungen immer wieder von Polizeikräften aufgelöst. Die Frauen gründeten Tarnorganisationen - zum Beispiel Abonnentinnengruppen der von Clara Zetkin herausgegebenen Zeitschrift "Die Gleichheit"; als "Vertrauenspersonen" getarnte Frauen übernahmen die Koordinierung.

Zentrale "Vertrauensperson der Genossinnen Deutschlands" war von 1900 bis 1908 Ottilie Baader (1847-1925), die von früher Jugend an als Näherin in einem Berliner Betrieb und später als Heimarbeiterin die Nöte unterprivilegierter Frauen selbst erlebt hatte. Wegen "politischer Betätigung" - die häufig willkürliche Einschätzung oblag der Polizei - wurde sie des öfteren festgenommen und verurteilt. Doch immer wieder kehrten die Sozialistinnen aus den Gefängnissen "ungebessert in die preußisch-deutsche Freiheit zurück", wie Ottilie Baader schrieb.

 

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Marie Curie (1867-1935)

Maria Sklodowska wurde am 7. November 1867 im damals russischen Warschau geboren. Schon früh (1878) verlor sie, jüngstes von fünf Kindern, ihre Mutter, die an Tuberkulose starb und erlebte, wie ihr Vater als Pole seine Stellung als Mathematik- und Physiklehrer aufgeben mußte, so daß ihre Kindheit und Jugend durch ständige Geldsorgen geprägt waren. Ab 1885 arbeitete sie einige Jahre als Gouvernante, um Geld zu verdienen; während dieser Zeit erweiterte sie als Autodidaktin ihr Fachwissen in Chemie. Ihr geistig aufgeschlossenes Elternhaus hatte in ihr den festen Glauben an den wissenschaftlichen Fortschritt verankert. […] Für Frauen gab es damals keine Möglichkeit des Universitätsstudiums, da an den polnischen Oberschulen keine klassischen Sprachen unterrichtet wurden. Diese aber stellten eine Zugangsvoraussetzung für die Universitäten des Reichs dar. Der einzige Ausweg war das Studium an einer ausländischen Universität, das aber für Maria Sklodowska aus finanziellen Gründen lange Zeit nicht möglich war. Sie nützte daher zunächst eine andere, allerdings illegale Möglichkeit der Weiterbildung. Sie schloß sich einer Gruppe an, die stark durch den französischen Philosophen Auguste Comte beeinflußt war, dessen ”Positive Philosophie” zwischen 1830 und 1854 erschienen war und die sich danach ”Positivisten” nannten. Überall in Warschau richteten sie in Privatwohnungen ”Universitäten” ein, zu deren Veranstaltungen auch Frauen zugelassen waren. Sie beschäftigten sich mit medizinischen und naturwissenschaftlichen Fragen ebenso wie mit den politischen Ideen der Positivisten, mit Zielen wie Frauenemanzipation, gleicher Erziehung der Geschlechter, dem Kampf gegen die Judendiskriminierung oder der Abschaffung der Klassenprivilegien.

1891 begann sie, nachdem ihre Schwester geheiratet hatte und nach Frankreich übergesiedelt war, in Paris das Mathematik- und Physikstudium. 1895 heiratete sie den begabten Physiker Pierre Curie, damals Laboratoriumsleiter an der Hochschule für industrielle Physik und Chemie. […]

Während ihres gesamten Lebens als Forscherin mußte sie hart gegen männliche Vorurteile ankämpfen, die den Frauen die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Tätigkeit und Lehre absprachen. Ihr Ziel war dabei, durch die überragende Qualität und Bedeutung ihrer Ergebnisse Bedingungen herzustellen, unter denen sie zu den Männern von gleich zu gleich in Konkurrenz treten konnte. Das dazu nötige Selbstvertrauen und Durchsetzungsvermögen besaß sie in hohem Maße. […]

Da jede öffentliche und finanzielle Unterstützung fehlte, waren die Arbeitsbedingungen erbärmlich. Marie Curie arbeitete in einem feuchten Abstellraum der Hochschule für Physik und Chemie unerbittlich und gönnte sich kaum Freizeit, obwohl sie inzwischen eine Tochter Irène und sieben Jahre später eine zweite Tochter Eve hatte: Die doppelte Belastung schaffte sie mit enormer Energie und mit einer geschickten Organisation des Haushalts.

Schon ab 1898 zeigten sich erste revolutionäre Ergebnisse ihrer Arbeit:

1. Die Strahlung ist eine Eigenschaft des Atoms. 2. Die Radioaktivität der Pechblende ist wesentlich größer als die des Urans. 3. Bei der Analyse der Pechblende fanden sich zwei neue, bisher unbekannte Elemente: Polonium (benannt nach ihrem Heimatland Polen) und Radium.

[…] 1903 wurde ihre Arbeit mit der Verleihung des Nobelpreises in Stockholm belohnt.

1906 starb Pierre Curie durch einen Verkehrsunfall, ein Verlust, der in Maries Leben eine tiefe Krise auslöste, da Pierre ihr nicht nur wissenschaftlicher Arbeitspartner gewesen war, sondern ihr auch emotionalen Rückhalt und Anerkennung gegeben hatte.

Im Todesjahr ihres Mannes bot ihr die naturwissenschaftliche Fakultät eine außerordentliche Professur und einen Lehrstuhl an. Damit war sie in Frankreich die erste Frau, die den Rang eines Professors erreichte; bereits nach einem Jahr erhielt sie eine ordentliche Professur mit einem festen Gehalt und eigenem Forschungsetat.

Als sie 1911 den zweiten Nobelpreis, im Fach Chemie, erhielt, war sie der erste Mensch, der mit zwei Nobelpreisen in den Naturwissenschaften ausgezeichnet wurde. Ab 1914 leitete sie ein eigenes Institut in der Rue Pierre Curie; zugleich entwickelte sie im Ersten Weltkrieg als ”Direktorin des Röntgendienstes des Roten Kreuzes” ein Röntgenauto, von dem über 200 Exemplare an der Front eingesetzt wurden, um die Diagnosen v.a. bei Schußverletzungen zu verbessern. […]

Auch in den zwanziger Jahren arbeitete Marie Curie weiter im Laboratorium ihres Instituts. Das von ihr entdeckte Radium wurde, da die Gamma-Strahlen Krebszellen zerstören, zunehmend in der Krebstherapie angewandt. Marie Curie engagierte sich stark in einer neugegründeten Stiftung zur Krebsbekämpfung; hierin, nicht so sehr in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit, lag auch ihre damalige volkstümliche Berühmtheit begründet. […]

Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung, Frauenrollen - Frauenbilder, München 1992, S. 164 ff.


Frauen für den Frieden

Der Ausbruch des Ersten Weltkrieges stellte die Frauenbewegung vor neue Aufgaben. Gertrud Bäumer, Vorsitzende des BDF, begründete 1914 den Nationalen Frauendienst, der in Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden und dem Roten Kreuz die entstehende soziale Not an der "Heimatfront" mit karitativen Leistungen zu lindern versuchte. Zum ersten Mal arbeiteten dabei bürgerlich und sozialistisch gesinnte Frauen Seite an Seite.

Doch wie in vielen am Krieg beteiligten Staaten kam es auch in Deutschland zur Konfrontation zwischen Nationalistinnen und Pazifistinnen. Während konservativ-nationale Gruppierungen die Mobilmachung begeistert begrüßt hatten, wurden viele Frauen - insbesondere Angehörige und Sympathisantinnen des "radikalen" Zweiges der bürgerlichen sowie der sozialistischen Frauenbewegung - in der Friedensbewegung aktiv, die vornehmlich durch den Einsatz von Bertha von Suttner (1843-1914) populär geworden war. Animiert durch die britische Frauenbewegung hatte die Österreicherin den pazifistischen Roman "Die Waffen nieder" geschrieben, für den sie 1906 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde. 1891 war sie Mitbegründerin der Österreichischen Gesellschaft der Friedensfreunde, 1892 der deutschen Friedensbewegung. Von 1892 bis zu ihrem Tod im Juni 1914 gab sie eine pazifistische Zeitschrift heraus und hielt Vorträge in aller Welt.

Weimarer Republik

Die Novemberrevolution führte 1918 nach der Abdankung des Kaisers nicht nur zur Ausrufung der Republik, sondern sie brachte der weiblichen Bevölkerung endgültig auch die formale politische Gleichberechtigung. Der Rat der Volksbeauftragten, die provisorische deutsche Regierung, ließ im Reichsgesetzblatt Nr. 153 vom 12. November 1918 verkünden, daß "alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen" wahlberechtigt seien. Zwei Monate später beteiligten sich 82 Prozent der weiblichen Stimmberechtigten an der Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung.

Die Parteien hatten die Frauen mit Flugblättern und Broschüren überschüttet und auf Plakaten um ihre Gunst geworben. Überdurchschnittliche Gewinne konnten das katholische Zentrum, die Deutsche Volkspartei (DVP) und die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) verbuchen. Dabei hatten die Deutschnationalen 1892 einen "Bund zur Bekämpfung der Frauenemanzipation" gegründet, der den Untergang Deutschlands prophezeite, wenn sich der Staat durch wählende Frauen "selbst entmannt". Nun hieß es in den Flugblättern der DNVP: "Das Schicksal Deutschlands liegt in der Hand der Wählerinnen." Als "gleichberechtigte Mitarbeiter" wurden sie "herzlich willkommen" geheißen. Der übrige Text war eine einzige Hetze gegen die linken Parteien einschließlich der "polnischen Jüdin" Rosa Luxemburg (geboren 1871). Vier Tage vor der Wahl wurde diese herausragende Theoretikerin des Sozialismus und Mitbegründerin der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zusammen mit Karl Liebknecht im Januar 1919 von Freikorpsoffizieren ermordet.

Der Nationalversammlung, die in Weimar "Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919" verabschiedete, gehörten 41 Frauen an, das waren 9,6 Prozent aller Abgeordneten - ein Anteil, der erst 1983 in der Bundesrepublik wieder erreicht wurde. Im 1920 gewählten Reichstag betrug die Frauenquote acht Prozent. Insgesamt gab es zwischen 1919 und 1933 111 Parlamentarierinnen, die mehrheitlich linken Parteien angehörten. Gertrud Bäumer, Vorsitzende des BFD, zog 1920 für die von ihr und Friedrich Naumann gegründete Deutsche Demokratische Partei (DDP) in den Reichstag ein.

Die Politikerinnen setzten neben dem Jugendwohlfahrtsgesetz (1922) eine Reihe von "Frauengesetzen" durch, die unter anderem die Zulassung von Frauen zu Rechtspflegeberufen, Mindestlöhne und Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen, den Mutterschutz und die Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten regelten.

 

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Erste Parlamentsrede einer Frau

am 19. Februar 1919

[…] Die Abgeordnete Marie Juchacz (SPD): Meine Herren und Damen! (Heiterkeit.) Es ist das erstemal, daß in Deutschland die Frau als Freie und Gleiche im Parlament zum Volke sprechen darf, und ich möchte hier feststellen, und zwar ganz objektiv, daß es die Revolution gewesen ist, die auch in Deutschland die alten Vorurteile überwunden hat. […] Die Frauen besitzen heute das ihnen zustehende Recht der Staatsbürgerinnen. Gemäß ihrer Weltanschauung konnte und durfte eine vom Volk beauftragte sozialistische Regierung nicht anders handeln, wie sie gehandelt hat. […]

Ich möchte hier schließen und glaube damit im Einverständnis vieler zu sprechen, daß wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit; sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist. […] Wollte die Regierung eine demokratische Verfassung vorbereiten, dann gehörte zu dieser Vorbereitung das Volk, das ganze Volk in seiner Vertretung. Die Männer, die dem weiblichen Teile der deutschen Bevölkerung das bisher zu Unrecht vorenthaltene Staatsbürgerrecht gegeben haben, haben damit eine für jeden gerecht denkenden Menschen und für jeden Demokraten selbstverständliche Pflicht erfüllt. Unsere Pflicht aber ist es, hier auszusprechen, was für immer in den Annalen der Geschichte festgehalten werden wird, daß es die erste sozialdemokratische Regierung gewesen ist, die ein Ende gemacht hat mit der politischen Unmündigkeit der deutschen Frau. […]

Durch die politische Gleichstellung ist nun meinem Geschlecht die Möglichkeit gegeben zur vollen Entfaltung seiner Kräfte. Mit Recht wird man erst jetzt von einem neuen Deutschland sprechen können und von der Souveränität des ganzen Volkes. Durch diese volle Demokratie ist aber auch zum Ausdruck gebracht worden, daß die Politik in Zukunft kein Handwerk sein soll. Scharfes, kluges Denken, ruhiges Abwägen und warmes menschliches Fühlen gehören zusammen in einer vom ganzen Volke gewählten Körperschaft, in der über das zukünftige Wohl und Wehe des ganzen Volkes entschieden werden soll.

Aber damit berauben wir uns nun keineswegs des Rechts, andersgeartete Menschen, weibliche Menschen zu sein. Es wird uns nicht einfallen, unser Frauentum zu verleugnen, weil wir in die politische Arena getreten sind und für die Rechte des Volkes mitkämpfen. […]

”Die erste Parlamentsrede einer Frau in Deutschland”, in ”Die Gleichheit”, Zeitschrift für Arbeiterfrauen und Arbeiterinnen, Nr. 12 vom 14. März 1919, S. 1.


Gegenläufige Entwicklungen

Insgesamt war die Entwicklung in der Weimarer Republik widersprüchlich. Im akademischen Bereich kam es zu einem langsamen, aber stetigen Aufschwung - 1931/32 waren 19 Prozent der Studenten weiblich, auch die Anzahl der Professorinnen nahm zu, und 1933 praktizierten in Deutschland 3500 Ärztinnen. Doch obwohl Ausnahmebestimmungen gemäß Art. 128 der Verfassung verboten waren, wurden Beamtinnen entlassen, wenn sie heirateten oder ein uneheliches Kind bekamen. Diese Praxis wurde 1923 durch die sogenannte Personalabbauverordnung (und 1932 in der Weltwirtschaftskrise durch ein Gesetz über die Rechtsstellung weiblicher Beamter) legalisiert. Der Staat wollte 1923 wegen der durch die Inflation verursachten finanziellen Engpässe Geld sparen. Im Zuge einer Anti-Doppelverdiener-Kampagne sollten verheiratete Frauen grundsätzlich aus dem Erwerbsleben gedrängt werden. Der Männerlohn reiche aus, Frauenarbeit raube "einem Familienvater Brot und Lebenshoffnung", verkündete der Reichsarbeitsminister.

Doch in immer mehr Familien reichte ein Lohn nicht aus, um die inflationären Preise für das Lebensnotwendige zu bezahlen. Für viele Frauen war Heimarbeit, die am schlechtesten bezahlte Erwerbstätigkeit überhaupt, die einzige Möglichkeit, etwas hinzuzuverdienen. 1924 gab es allein in Sachsen 100000 Heimarbeiterinnen.

Durch die Weltwirtschaftskrise Ende der zwanziger Jahre kam es auch in Deutschland zu Massenentlassungen. Ende 1931 waren fünf Millionen Menschen arbeitslos, unter ihnen eine Million Frauen. Bei einer "Bedürftigkeitsprüfung" Mitte 1930 hatte ein Drittel der weiblichen Erwerbslosen die staatliche Unterstützung verloren. Während die Sozialdemokraten 1929 und 1931 in Resolutionen "aufs schärfste die Hetze gegen die arbeitende Frau - gleichviel ob sie verheiratet oder ledig ist" ablehnten, unterstützte die Zentrumspartei den "Kampf gegen das Doppelverdienertum". Sie handelte damit im Sinne des Oberhauptes der katholischen Kirche: Papst Pius XI. lehnte in seiner Enzyklika "Casti connubi" über die christliche Ehe vom Dezember 1930 nicht nur jegliche Geburtenkontrolle, sondern auch die Berufstätigkeit von Ehefrauen und Müttern grundsätzlich ab. "Die unnatürliche Gleichstellung mit dem Mann" werde sich zum Verderben der Frauen auswirken.

Anfang 1932 gab es in Deutschland rund 230 bürgerliche Frauenorganisationen, die mehrheitlich nur begrenzt dazu beitrugen, ihre Mitglieder für die heraufziehende Gefahr des Faschismus zu sensibilisieren. Während sich der linke Flügel entschieden gegen den Nationalsozialismus wandte, hatten in der Mitte und insbesondere am rechten Rand des BDF seit dem Ersten Weltkrieg nationalistische Strömungen stark an Gewicht gewonnen. Hinzu kam, daß zu dieser Zeit in der "Mütterideologie" der NSDAP gewisse Berührungspunkte gesehen wurden. Zwar begegnete die Leitung des BDF den extrem frauenfeindlichen Äußerungen von Nationalsozialisten keineswegs unkritisch. Sie erwog aber zunächst eine partielle Zusammenarbeit mit der "NS-Frauenschaft". Doch nicht nur der von nationalsozialistischer Seite gegen den BDF erhobene Vorwurf einer Zusammenarbeit mit Marxismus und Judentum - der in den folgenden Jahren zum Standardrepertoire politischer Pression gehören sollte - machte überdeutlich, daß in einem NS-Staat für unabhängige Frauenwegungen kein Platz sein würde. 1933 löste sich der BDF wie viele andere politische Gruppierungen auf, um einer Gleichschaltung zu entgehen. Einzelne Frauenverbände - darunter der "Bund Königin Luise" mit deutlich antisemitischen und antifeministischen Tendenzen - kamen der Aufforderung nach, dem nationalsozialistisch geleiteten "Deutschen Frauenwerk" beizutreten. Die Neugründung von Frauenorganisationen wurde im November 1933 verboten.

Frauen im Nationalsozialismus

Adolf Hitler, seit dem 30. Januar 1933 Reichskanzler, faßte seine Vorstellung von Frauenpolitik auf dem Reichsparteitag der NSDAP am 8. September 1934 in Nürnberg vor der NS-Frauenschaft zusammen: "Wenn früher die liberalen intellektualistischen Frauenbewegungen in ihren Programmen viele, viele Punkte enthielten, die ihren Ausgang vom sogenannten Geiste nahmen, dann enthält das Programm unserer nationalsozialistischen Frauenbewegung nur einen einzigen Punkt, und dieser Punkt heißt das Kind. [...] Was der Mann an Opfern bringt im Ringen seines Volkes, bringt die Frau an Opfern im Ringen um die Erhaltung dieses Volkes in den einzelnen Zellen [...]. Jedes Kind, das sie zur Welt bringt, ist eine Schlacht, die sie besteht für das Sein oder Nichtsein ihres Volkes."

In derselben Rede erteilte Hitler jeglichen Emanzipationsbestrebungen eine deutliche Abfuhr: "Das Wort von der Frauenemanzipation ist ein nur vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort, und der Inhalt ist von demselben Geist geprägt. Die deutsche Frau brauchte sich in den wirklich guten Zeiten des deutschen Lebens nie zu emanzipieren, sie hat genau das besessen, was die Natur ihr zwangsläufig als Gut zur Verwaltung und Bewahrung gegeben hat. [...] Wir empfinden es nicht als richtig, wenn das Weib in die Welt des Mannes, in sein Hauptgebiet eindringt, sondern wir empfinden es als natürlich, wenn diese beiden Welten geschieden bleiben."

 

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NS-Frauenideologie

Das nationalsozialistische Frauenbild war im Grunde kein Frauen-, sondern ein Mutterbild: Ein weiblicher Mensch wurde fast nie als ”Frau” gesehen, sondern immer gleich als ”Mutter”, denn nach den Vorstellungen der NS-Ideologen war die Frau ein naturbestimmtes Wesen. […] Wenn Frauen in der NS-Ideologie ausgezeichnet wurden, dann unter der doppelten Reduktion auf die ”deutsche Mutter”; denn eine Frau, die keine ”Deutsche” im rassenideologischen Sinn war, wurde nicht als Mensch anerkannt. […]

Auf die Seite der ”geburtenfördernden” Maßnahmen gehören neben rein ”ideellen” Anreizen wie dem Mutterkreuz die Ehestandsdarlehen für junge ”deutsche” und ”erbgesunde” Familien, […] die starke Einschränkung von Verhütungsmitteln und die Todesstrafe für aktive Abtreibung sowie die ständige Werbung an ”deutsche”, ”erbgesunde” Männer und Frauen, Familien zu gründen und viele Kinder zu bekommen.

Zu den ”geburtenverhindernden” Maßnahmen gehörten die hunderttausend Zwangssterilisationen und die Zwangsabtreibungen an als ”erbkrank” angesehenen ”Deutschen” und an Jüdinnen und Zigeunerinnen, die Morde an angeblich ”erbkranken” psychisch Kranken, die ”Nürnberger Rassegesetze” und schließlich auch die millionenfachen Morde an den europäischen Juden. […]

Das Frauen- bzw. Mutterbild des NS-Kults blieb von der Wirklichkeit der Frauenarbeit weitgehend unberührt. In den Kult-Texten kommt Arbeit von Frauen nur als direkte Arbeit für die Familie vor oder als Ersatzarbeit für den in den Krieg gezogenen Mann. Im letzteren Fall ist die Frau dann allerdings meist Bäuerin und geht statt ihres Ehemanns aufs Feld, übt also eine Arbeit aus, die sich gut mit dem NS-Frauenbild, dessen Ideal die ”deutsche” Bäuerin mit zehn Kindern war, vereinbaren ließ.

Erst gegen Ende des Krieges wird in den Reden der ”Mütterehrungsfeiern” auch der ”arbeitenden Frau” bzw. der ”Frau im Rüstungseinsatz” gedankt, die natürlich auch dann noch nebenbei viele Kinder bekommen sollte. In den Kult-Texten selbst, in den Liedern und Gedichten der Muttertagsfeiern, kommt Frauenarbeit weiterhin nur als Familienarbeit bzw. als Bäuerinnenarbeit vor. […]

Der NS-”Mutterkult” war nicht ein Aspekt der NS-Frauenideologie unter anderen, sondern ihr Zentrum, er entsprach der bestimmenden Vorstellung, die die Nazis von (”deutschen”) Frauen hatten. […] Eine Frau, die keine Kinder hatte oder wollte, galt nicht als richtige Frau, deshalb brauchte sie im Kult nicht berücksichtigt zu werden.

Irmgard Weyrather, Muttertag und Mutterkreuz, Frankfurt/M. 1993, S. 9 ff.


Verfolgung und Widerstand

Zwischen 1933 und 1945 wurden Zehntausende Frauen aus politischen Gründen festgenommen. Bereits 1933 richteten die Nationalsozialisten in Moringen, Stadelheim, Brauweiler und Gotteszell Frauenlager ein. Allein in das Frauen-Konzentrationslager Ravensbrück wurden von 1939 bis 1945 132000 Frauen aus 23 Nationen eingeliefert. Rund 92000 von ihnen starben an Krankheiten, Unterernährung und Erschöpfung oder wurden ermordet.

Die Verfolgung von Frauen begann unmittelbar nach der "Machtübernahme" und richtete sich zunächst gegen Politikerinnen: So wurde die frühere Breslauer Reichstagsabgeordnete Minna Cammers (SPD) im März 1933 von der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) verhaftet und umgebracht, weil sie Flugblätter gegen die Nazis verteilt hatte. Die kommunistischen Reichstagsabgeordneten Franziska Kessel und Helene Fleischer wurden ebenfalls von NS-Trupps getötet. Neben anderen mußten auch Marie Elisabeth Lüders (DDP) oder Christine Teusch (Zentrum), die nach dem Kriege in der bundesdeutschen Politik eine bedeutende Rolle spielten, mehrere Monate in Gestapo-Kerkern verbringen.

Jede Form von Widerstand wurde von den Nationalsozialisten unerbittlich verfolgt: Das erste Todesurteil gegen eine Frau wurde am 20. Juni 1938 an Liselotte Hermann in Berlin-Plötzensee vollstreckt; sie hatte Flugschriften über die illegale Aufrüstung in den Friedrichshafener Dornier-Werken verteilt. Auch die Studentin Sophie Scholl, Mitglied der Widerstandsgruppe Weiße Rose, die Flugblätter gegen NS-Regime und Krieg verfaßt und verteilt hatte, wurde 1943 in München-Stadelheim hingerichtet. Hunderte weitere Frauen wurden ermordet, hingerichtet oder starben an Haftfolgen, weil sie illegales Material aus dem Ausland nach Deutschland gebracht, Kurierdienste für Widerstandsgruppen geleistet, Flugblätter verteilt, ausländische Sender abgehört, die Arbeit in Munitionsfabriken verweigert, Juden oder Zwangsarbeitern geholfen, Widerstandskämpfer beherbergt, öffentlich das Mißlingen des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 bedauert oder Zweifel am "Endsieg" geäußert hatten.

Vorhandene Statistiken vermitteln nur ein unvollständiges Bild des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, der Anteil der Frauen wird auf etwa 20 Prozent geschätzt, wobei die Mitarbeit und Solidarität vieler Unbekannter nicht erfaßt ist.

Passive Mehrheit

Doch die Mehrheit stand dem neuen Regime passiv gegenüber, während eine große Minderheit offen mit dem Nationalsozialismus sympathisierte, wie zahllose Fotos und Filmaufnahmen belegen. Die NS-Frauenschaft, 1935 in den Rang einer "Gliederung" der NSDAP erhoben, hatte im März 1939 2,3 Millionen Mitglieder. Nimmt man das Frauenwerk hinzu, war nach Angaben von Gertrud Scholtz-Klink, Leiterin beider Organisationen, 1941 jede fünfte deutsche Frau über 18 Jahre organisatorisch erfaßt. Bereits 1935 hatte sie als Führerin der NS-Frauenschaft geschwärmt: "Es ist das erste Mal, daß Frauen verantwortlich sind, für ihre Entwicklung, ihre Lebensart, ihren menschlichen Anstand und ihre Pflichterfüllung dem Volksganzen gegenüber. Es ist auch das erste Mal, daß Frauen sich in so geschlossener Bereitwilligkeit und Disziplin der Führung von Frauen anvertrauen, Ordnung und Einheit halten in den eigenen Reihen."

Viele Deutsche, darunter auch viele Frauen, haben ihre Inaktivität während der NS-Zeit später mit dem Hinweis zu entschuldigen versucht, sie hätten sich nicht um Politik gekümmert und außerdem von den Verbrechen der Nazis nichts gewußt.

An den Schaltstellen von Partei und Staat gab es im Nationalsozialismus jedoch keine Frau. Der gelegentlich auch heute noch erhobene Vorwurf, die Frauen hätten Hitler an die Macht gebracht ("entdeckt, gewählt, vergöttert" - Joachim Fest) läßt sich nicht belegen. Bei den Reichstagswahlen von 1930 entschieden sich bedeutend weniger Frauen als Männer für die NSDAP, und auch bei den Wahlen vom Juli und November 1932 lag ihr Stimmenanteil noch geringfügig niedriger (rund zwei Prozent). Nicht zu leugnen ist allerdings, daß viele Frauen mehr oder weniger verhängnisvolle Handlangerdienste geleistet haben, so beispielsweise als Vermittlerinnen der NS-Ideologie in den Schulen und im Bund Deutscher Mädel (BDM), bei Zwangssterilisierungen oder Tötungen von Menschen und als brutale KZ-Aufseherinnen.

Andererseits waren Frauen in besonderer Weise Opfer politischer Manipulation. Die antiemanzipatorischen Inhalte der NS-Ideologie wurden in einer Weise umgesetzt, die auf eine tiefe Verachtung des weiblichen Geschlechts schließen ließ. Die Überbetonung der Mutterschaft korrespondierte mit der Überzeugung, daß Frauen zu verantwortlichen Positionen in Beruf und Gesellschaft nicht taugten. Sie verloren das passive Wahlrecht, wurden aus dem öffentlichen Dienst herausgedrängt, ihr Zugang zu Universitäten wurde auf zehn Prozent der Neuimmatrikulationen beschränkt, sie durften nicht mehr Anwältin oder Richterin werden, im Gesundheitswesen keine leitenden Stellungen bekleiden und wurden nicht mehr zur Habilitation zugelassen. Ehestandsdarlehen waren von der Aufgabe der Erwerbstätigkeit und einem "Ehetauglichkeits-Zeugnis" der Frau abhängig. Unfruchtbarkeit und die Weigerung, Kinder zu bekommen, wurden zu Scheidungsgründen erklärt. Vom Abtreibungsverbot blieben jüdische und osteuropäische Frauen ausgenommen, wofür rasstisch motivierte Gründe ebenso maßgeblich waren wie für die Zwangssterilisierungen.

Bei der Beschränkung beruflicher Möglichkeiten ging es mehr um qualitative als um quantitative Aspekte. Zwar wurden Frauen unter dem Vorwand "Doppelverdienertum" zunächst auch aus den Betrieben herausgedrängt. Aber bereits 1936, als durch den beschleunigten Aufbau der Wehrmacht ein Mangel an Arbeitskräften entstand, galt Frauenarbeit plötzlich als "unentbehrlicher Faktor", vor allem in der Rüstungsindustrie. Zwischen 1935 und 1939 stieg der Anteil weiblicher Beschäftigter in der Industrie von 32,8 auf 39 Prozent. 210000 schulentlassene Mädchen leisteten 1939 ein obligatorisches Pflichtjahr auf dem Land und in kinderreichen Familien.

Nachdem sie im September 1939 den Zweiten Weltkrieg entfacht hatten, scherten sich die Nationalsozialisten nicht mehr um ihre früheren Einschränkungen und Verbote. Nun mußten Frauen überall da einspringen, wo die zur Wehrmacht eingezogenen Männer fehlten. Außerdem wurden sie zu militärischen Hilfsleistungen verpflichtet. Ab 1940/41 wurden Frauen zu Telefonistinnen, Fernschreiberinnen und Funkerinnen ausgebildet. Da die Werbung um freiwillige Flakhelferinnen erfolglos blieb, verpflichtete man 1943 rund 45000 Frauen des Reichsarbeitsdienstes. Im Sommer 1944 forderte das Regime auch von Frauen den "totalen Kriegseinsatz". Die Zahl der Wehrmachtshelferinnen wurde von 150000 auf 300000 verdoppelt. Im Frühjahr 1945 dienten etwa 500000 Frauen beim Militär.

Die Frage nach dem "Frausein" im Nationalsozialismus stellt heute einen wesentlichen Teilbereich frauengeschichtlicher Forschung dar. Im "Frauenlexikon" heißt es dazu: "Die These, daß der Antifeminismus dem Rassismus und dem Biologismus vorgelagert ist, gewinnt in der gegenwärtigen Diskussion an Überzeugungskraft [...]. Der Nationalsozialismus stellt sich in der Frauengeschichtsforschung heute als die höchste Stufe einer tief in die deutsche und europäische Geschichte eingewurzelten antifeministischen Tradition dar, die uns auf die Frage sowohl nach den historischen Ursprüngen der Frauenunterdrückung [...] als auch nach den heute noch lebendigen antifeministischen Traditionen verweist."

Während der Antifeminismus der Nationalsozialisten alle Frauen traf, waren "die bis zur absoluten Wertlosigkeit abgewerteten Frauen" (Ute Benz) wie Jüdinnen, weibliche Sinti und Roma, Polinnen, Russinnen und andere Osteuropäerinnen darüber hinaus einem erbarmungslosen und mörderischen Rassismus ausgesetzt.

Neubeginn

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht und dem Ende der Kampfhandlungen in Europa lagen die meisten deutschen Großstädte in Schutt und Asche. Tieffliegerangriffe und Nächte im Luftschutzkeller gehörten nun zwar der Vergangenheit an, aber für einen großen Teil der Bevölkerung verband sich die Erleichterung, noch einmal davongekommen zu sein, mit der Sorge um das nackte Überleben. Zahllose Menschen, vor allem Frauen und Kinder, suchten nach der Vertreibung und Flucht aus den deutschen Ostgebieten eine neue Bleibe. Außerdem standen auch viele, die im Krieg aus besonders gefährdeten Gebieten evakuiert worden waren, nach ihrer Heimkehr vor zerbombten Häusern.

Bei Kriegsende war rund ein Viertel aller Wohnungen in Deutschland zerstört, ein Großteil beschädigt. Menschen hausten in Kellern, Ruinen und Bunkern. In der unmittelbaren Nachkriegszeit fehlte es an allem: Nahrung, Wasser, Heizmaterial, Bekleidung, Medikamenten. Die Organisierung des Überlebens oblag vor allem den Frauen - fast vier Millionen Männer waren gefallen, Hunderttausende infolge von Kriegsverletzungen arbeitsunfähig, und rund 12 Millionen befanden sich in Gefangenschaft, zum Teil bis in die fünfziger Jahre. Neben der Versorgung von Kindern und Alten leisteten Frauen Schwerstarbeit.

In den vier Besatzungszonen verfügten die Alliierten die Arbeitspflicht für Frauen im Alter von 15 bis 50 und für Männer von 14 bis 65 Jahren. In Berlin, wo 1945 rund zwei Drittel der 3,1 Millionen Einwohner weiblich waren, wurden die Frauen ab 1. Juni zur Mithilfe bei der Trümmerbeseitigung herangezogen. Eine damals 36 Jahre alte Berlinerin berichtet: "Ich war bei der Straßenreinigung angestellt. Da gab es große Pferdewagen, auf die haben wir die Steine aufgeladen. Pferde gab es nicht mehr, deshalb mußten wir Frauen die Wagen ziehen und schieben. An jeder Seite ein paar Frauen. Da hieß es: volladen mit Schippen, immer rauf und wegbringen [...]. Na ja, viel Lohn haben wir damals nicht gekriegt. 61 Pfennige waren das damals, glaub ich. Aber wir haben eine höhere Karte gekriegt, eine Arbeitskarte, das war das Attraktive daran. Denn die Hausfrauenkarte, die ich zuerst bekam, das war wirklich zum Leben zu wenig [...]. 300 Gramm Brot [...] und sieben Gramm Fett pro Tag." (aus: "Wie wir das alles geschafft haben".

Im zu mehr als der Hälfte zerstörten Berlin gab es rund 60000 "Trümmerfrauen" - im Verhältnis zur Einwohnerzahl weitaus mehr als in anderen Städten. Doch überall verrichteten Frauen Schwerstarbeit, "Männerarbeit", so bei der Schuttbeseitigung, in Fabriken und auf dem Bau. Der Ärger über die im Vergleich zu den Kollegen um rund 40 Prozent niedrigeren Löhne wurde durch die bessere Versorgung zumindest teilweise kompensiert. Mit den Lebensmittelkarten für "Schwerarbeiter" konnte man, wenn die Zuteilungen an die Verkaufsstellen ausreichten, doppelt soviel Brot und fünfmal soviel Fleisch und Fett kaufen wie mit den "Hausfrauenkarten", die zur letzten Kategorie gehörten.

1945/46 wurden in den vier Besatzungszonen mehr als 5000 überparteiliche und -konfessionelle Frauenausschüsse gegründet, die durch Hilfe zur Selbsthilfe und soziales Engagement zur Überwindung der alltäglichen Not beitrugen. Sie richteten Kindergärten ein und organisierten mit Hilfe von Spenden kostenlose Schulspeisungen. Im Rahmen der Aktion "Rettet die Kinder" stellten Berlinerinnen in über die ganze Stadt verteilten Nähstuben aus gesammeltem Material warme Bekleidung her. Frauenausschüsse richteten Beratungsstellen ein, vermittelten zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden, koordinierten die gesundheitliche Vorsorge für Schulkinder, überwachten die Einzelhandelspreise und protestierten gegen die Lohndiskriminierung weiblicher Erwerbstätiger.

Viele Ausschußmitglieder waren vor 1933 nicht nur in karitativen Organisationen, sondern auch in Parteien tätig gewesen und versuchten nun, Frauen politisch zu aktivieren. Der Frauenausschuß in Frankfurt am Main setzte sich für volle politische und ökonomische Gleichstellung ein, der Dortmunder Ausschuß wollte "durch Aufklärung in Wort und Schrift die Frau im demokratischen Geist erziehen und ferner mitwirken im Kampf um die Gleichberechtigung der Frau auf politischem, wirtschaftlichem und sozialem Gebiet, in der kulturellen Betreuung von Frauen sowie in der Schaffung von Frauenberatungsstellen und Frauenheimen".

Gleichberechtigungsgebot

Der aktiven Teilnahme der Frauen am Wiederaufbau schien zunächst auch ein zunehmendes politisches Engagement zu entsprechen. So konnte 1949 das Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes (GG) durch eine Flut von Protestschreiben gegen das ursprünglich negative Votum des Parlamentarischen Rates durchgesetzt werden. Elisabeth Selbert (SPD, 1896-1986) - neben Helene Wessel (Zentrum, 1898-1969), Helene Weber (CDU, 1881-1962) und Friederike Nadig (SPD, 1897-1970) eine der vier "Mütter" des Grundgesetzes - war eine beispielhafte Mobilisierung der Frauen für die von ihr eingebrachte Formulierung ("Männer und Frauen sind gleichberechtigt") gelungen.

Mitte der fünfziger Jahre hatte die SPD gut 19 Prozent, die CDU 17 Prozent weibliche Mitglieder, und von 1949 bis 1957 stieg der Anteil weiblicher Bundestagsabgeordneter von 7,1 auf 9,2 Prozent. Parallel zur ökonomischen Konsolidierung setzte dann allerdings eine gegenläufige Entwicklung ein, die in Krisenzeiten in den Hintergrund gedrängten geschlechtsspezifischen Rollenmuster gewannen wieder an Bedeutung. Der Rückzug bzw. die Zurückdrängung der Frauen in die Familien zog ihren Verzicht auf Mitwirkung im öffentlichen Leben nach sich.

Bis 1965 ging der Anteil weiblicher Mitglieder in der SPD um 1,6 und in der CDU um 3,7 Prozentpunkte zurück. Der Anteil von Frauen an den Bundestagsabgeordneten ihrer Parteien sank zwischen 1953 und 1965 in der SPD von 13 auf 8,8 Prozent und in der CDU von 8,1 auf 5,9 Prozent. Entsprechend dieser Entwicklung in den beiden größten Parteien verminderte sich die Frauenquote im Bundestag 1965 auf 6,6 Prozent und erreichte 1972 mit 5,8 Prozent ihren Tiefststand.

 

Quellentext
Alltag Berliner Hausfrauen

1947

Die meisten von uns wissen aus eigener Erfahrung, welche Zeit und Kraft das Herbeischaffen von Nahrung, von Holz, oft auch von Kohle beansprucht. Lange Fahrten mit der S-Bahn und daran anschließende Fußmärsche sind für zahlreiche Frauen aus dem Stadtinnern notwendig, um mehrmals in der Woche Brennholz aus den umliegenden Wäldern heranzuschleppen. Man sieht Scharen solcher schwer bepackter Frauen (auch Männer und Jugendliche) täglich in den Abteilen der S-Bahn und weiß, daß derartige Expeditionen einen halben oder ganzen Vormittag kosten. Hinzu kommt das oft stundenlange Warten der Frauen auf den Ämtern, um dort Ausweise, Bezugsscheine, Atteste, Erlaubnisscheine zu erlangen. Unzählige dringliche Beschaffungen für Gesunde und Kranke sind an derartige Scheine gebunden und erfordern Fahrten und lange Wartezeiten. Aufmerksam beobachtende Ärzte haben diesen ”Leerlauf”, der im alltäglichen Leben der Familien eine erhebliche Rolle spielt, als ”zermürbend” bezeichnet, weil hier unentwegt Energien verbraucht werden, die der wirklichen Arbeitsleistung entzogen, sozusagen im leeren Raum verpuffen. Da dieser Leerlauf oft von nagendem Hunger begleitet wird, kann er, besonders in der kalten Jahreszeit, empfindlich reagierende Menschen erheblich schwächen. Zeitraubendes Hin- und Herlaufen erfordern auch die unzähligen Tauschgeschäfte, in die fast alle Hausfrauen verstrickt sind, sei es um eine Rolle Näh- oder Stopfgarn zu erzielen, oder um einige Nähnadeln, ein Paar alte Schuhsohlen, Nägel und was immer im Augenblick nötig gebraucht wird, durch einfachen oder durch Kettentausch schließlich zu erwerben. Rechnet man die tatsächliche tägliche Arbeitsleistung der Hausfrauen hinzu, das immer mühseliger werdende Flicken der abgenutzten Wäsche, das Stopfen der Strümpfe, die Umränderung alter Kleider für heranwachsende Kinder, so begreift man, daß alle diese Arbeiten allein schon den Tag einer Familienmutter ausfüllen, ja häufig überfüllen. Dort, wo der Mann fehlt, und die Kinder noch zu jung sind, werden die Sonntage von den Müttern häufig zu Hamsterfahrten benutzt, um von Fremden oder Verwandten aus der ländlichen Umgegend zusätzliche Nahrung heranzuholen. Im Winter erschwert das Zusammengedrängtsein in einem Raum die Haushaltsführung, weil in allzu großer Beengtheit ein ständiger Kampf geführt wird, um das Mindestmaß an Sauberkeit, Ordnung und Zufriedenstellung der einzelnen Familienmitglieder zu erreichen. [...]

Klaus-Jörg Ruhl (Hg.), Frauen in der Nachkriegszeit 1945-1963, München 1988, S. 27 f.

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