Das Deutschlandlied geht auf die liberale Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts zurück. Den Text verfasste Heinrich Hoffmann, der seinen Namen mit dem Zusatz "von Fallersleben" versah, ein nationalliberaler Dichter, der 1842 wegen seiner Werke seine Professur in Preußen verlor. Das "Lied der Deutschen" schrieb er am 26. August 1841 bei einem Aufenthalt auf der damals britischen Insel Helgoland. In den Text flocht er Zitate und Anspielungen aus anderen populären Liedern ein. Die Melodie, die vor dem Gedicht entstand und die der Dichter bereits als Vertonung im Sinne hatte, wurde von Joseph Haydn 1797 für die österreichische Kaiserhymne "Gott erhalte Franz den Kaiser" komponiert.
Das Deutschlandlied konnte sich zunächst gegen die Konkurrenz anderer Lieder nicht durchsetzen. Nach 1871 wurde, wo immer sich Kaiser Wilhelm I. zeigte, die zur Kaiserhymne umbenannte preußische Königshymne "Heil dir im Siegerkranz" gesungen. Erst um die Jahrhundertwende wurde das Hoffmann'sche Lied populär.
1922 wurde das Deutschlandlied durch Reichspräsident Friedrich Ebert in seiner Rede zum dritten Jahrestag der Weimarer Verfassung öffentlich proklamiert, auch wenn an diesem Tag der Begriff Nationalhymne noch nicht verwandt wurde. In der Rede Friedrich Eberts hieß es: "Einigkeit und Recht und Freiheit - dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck; er soll auch jetzt unseren harten Weg zu einer besseren Zukunft begleiten."
In der Zeit der Herrschaft des Nationalsozialismus wurde dieses Staatsymbol, ebenso wie die Flagge, im Sinne der Diktatur umgedeutet: man sang die erste Strophe des Deutschlandlieds in Verbindung mit dem Horst-Wessel-Lied, einem nationalsozialistischen Kampflied.
Die junge Bundesrepublik tat sich mit der Entscheidung über eine Nationalhymne schwer. Im Gegensatz zur Bundesflagge wurde im Grundgesetz hierzu keine Festlegung getroffen. Eine Regelung erfolgte erst 1952. Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer bat den Bundespräsidenten in einem Schreiben vom 29. April 1952, "das Hoffmann-Haydn´sche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden." Prof. Dr. Theodor Heuss gab hierzu mit seinem Antwortschreiben vom 2. Mai 1952 seine Zustimmung. Sein vorausgehender Versuch, eine neue Hymne zu initiieren, hatte keinen Erfolg.
In der DDR wurde 1949 eine eigene Hymne geschaffen; den Text ("Auferstanden aus Ruinen") dichtete Johannes R. Becher, die Melodie stammt von Hanns Eisler. Seit Beginn der 70er Jahre beschränkte man sich allerdings unter Weglassen des Textes auf das Abspielen der Melodie. Grund hierfür war die im Text beschworene Einheit Deutschlands, die für das DDR-Regime zur damaligen Zeit kein aktuelles politisches Ziel mehr darstellte.
Eine Passage aus diesem Text kam dennoch zu einer späten, aber durchschlagenden historischen Wirkung: in der friedlichen Revolution des Herbstes 1989 wurde die Textzeile "Deutschland, einig Vaterland" von den Demonstranten auf den Straßen der DDR als Forderung skandiert. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands erklärten Bundespräsident Dr. Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in einem Briefwechsel vom August 1991 die dritte Strophe des Deutschlandlieds zur Nationalhymne.
Aus: Bundesminsiterium des Innern (Hrsg.): Protokoll 1 – Nationalhymne, http://www.bund.de/nn_58888/Microsites/Protokoll/Staatliche-Symbole/Nationalhymne/Nationalhymne-knoten.html__nnn=true (06.03.06).
Kompromiss für West-Deutschland
Im Westen kam es zu einem Kompromissvorschlag: die dritte Strophe des Deutschlandlieds. Erneut gab es Widerstände bei weiten Teilen der SPD und bei den Besatzungsmächten. Der Text ("Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland…") wurde zwar als unverfänglich betrachtet; aber die Melodie, so wurde sicherlich nicht ganz unbegründet gesagt, transportiere ja doch für viele den alten Text, also die erste Strophe ["Deutschland, Deutschland über alles", die Autoren]. In einem Gespräch, von dem ein Protokoll existiert, suchte Bundeskanzler Konrad Adenauer die Hohen Kommissare der Besatzungsmächte von der Tragfähigkeit der Kompromisslösung zu überzeugen. Seine Argumente waren bestechend einfach, aber etwas war widersprüchlich. Erst lobte er Hoffmann von Fallersleben als einen "der besten und ersten Demokraten"; dann stellte er fest, die erste Strophe sei "ja so antiquiert, dass sie kein halbwegs vernünftiger Mensch mehr singen kann" – schließlich stamme sie "aus einer Zeit vor mehr als hundert Jahren". Die zweite Strophe ("Deutsche Frauen, deutsche Treue, deutscher Wein und deutscher Sang…") sei "ein bisschen dumm". Die dritte dagegen (die ja durchaus auch aus einer Zeit vor mehr als hundert Jahren stammt) enthalte "eine Wahrheit, die auch jetzt noch gilt".
Das überzeugendste Argument für die schnelle Entscheidung war vermutlich Adenauers Bericht über zwei große internationale Sportveranstaltungen, bei denen sich das Fehlen einer Hymne in bedenklicher Form gezeigt hätte: In Berlin hatte sich der Kapellmeister, als die Hymnen der beteiligten Nationen gespielt wurden, mit der Melodie des Lieds "In München steht ein Hofbräuhaus" eingereiht. In Köln fand 1949 ein internationaler Radwettkampf statt, bei dem zunächst die belgische und dann die schweizerische Nationalhymne gespielt wurde. Für Deutschland intonierte die Musik: "Wir sind die Eingeborenen von Trizonesien", den Karnevalsschlager von 1947; die Belgier hielten das für die offizielle Hymne und salutierten. Durch solche Vorgänge wird natürlich die Bundesrepublik in den Augen der Deutschen selber etwas lächerlich gemacht", stellte Adenauer fest. Er setzte den Kompromissvorschlag durch; seit 1952 ist die dritte Strophe des Deutschlandlieds die offizielle Nationalhymne.
Aus: Hermann Bausinger: Typisch deutsch. Wie deutsch sind die Deutschen? München 2000, S.101f.
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