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Lexikon

Bündnis für Arbeit

Nach dem Regierungswechsel 1998 in D etablierte (nach den Wahlen 2002 nicht mehr aktive) Einrichtung, in der die Bundesregierung und Spitzenvertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften Maßnahmen verabredeten, die das Ziel hatten, a) die Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Beschäftigung aufzubauen, b) mehr Arbeitsplätze zu schaffen und c) die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu verbessern.

Konzertierte Aktion  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.