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AusnahmezustandPolitisch-rechtliche Bezeichnung für eine außerordentliche Krisensituation, in der den Staatsorganen besondere Vollmachten übertragen werden, um drohende oder bereits eingetretene Gefahren (wie Naturkatastrophen) oder die Existenzgefährdung des Staates (politische Unruhen) abzuwenden.Notstand ![]() Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. |
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