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EntscheidungE. bezeichnet die Möglichkeit und die Notwendigkeit, eine Auswahl zwischen (zwei oder mehreren) unterschiedlichen nicht gleichzeitig zu verwirklichenden Alternativen zu treffen. Es wird unterschieden zwischen: a) individueller E. und kollektiver E. (mehrere/viele Personen treffen eine gemeinsame E.), b) privater (persönlicher) E. und öffentlicher (politischer) E., c) gezielter Entscheidung (bewusstes Handeln oder Unterlassen) und d) sog. Nichtentscheidungen (d.h. etwas sich selbst überlassen). Im westlichen Kulturkreis genießen entscheidungsfreudige Menschen häufig ein gesellschaftlich höheres Ansehen.Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. |
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