Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de
Zu den Lexika auf bpb.de


Lexikon

Diktatur

(lat.) D. bezeichnet eine Herrschaftsform, bei der die demokratischen Rechte abgeschafft sind und die Macht über Volk und Staat von einer Einzelperson oder einer Gruppe uneingeschränkt ausgeübt wird. I.d.R. berufen sich Diktatoren bzw. diktatorische Regime auf einen äußeren oder inneren Staatsnotstand, der die Etablierung nichtlegitimer Herrschaft rechtfertigen soll; sie dienen aber i.d.R. nur der (unkontrollierten) Durchsetzung der Interessen und Überzeugungen weniger zu Lasten und zum Schaden aller (z.B. die nationalsozialistische D., der Stalinismus). D. werden hinsichtlich der Dauer (z.B. Übergangs-D.), der Anzahl der Herrschenden (z.B. Partei-D.), des politischen Hintergrunds (Rechts-, Links-D.) des Ausmaßes der ausgeübten Gewalt (z.B. totalitäre D.) etc. unterschieden.

Autoritär  

Despotie  

Tyrannis  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.