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Lexikon

Gesellschaft

G. ist eine Sammelbezeichnung für unterschiedliche Formen zusammenlebender Gemeinschaften von Menschen, deren Verhältnis zueinander durch Normen, Konventionen und Gesetze bestimmt ist und die als solche eine G.-Struktur (G.-Gefüge) ergeben. Soziologisch wird zwischen G. und Gemeinschaft unterschieden, wobei letztere sich durch eine größere Nähe und Verbundenheit der Menschen und erstere durch eine stärker rationale (zweck-, nutzenorientierte) Begründung des Zusammenlebens auszeichnet. Es können folgende G.-Formen unterschieden werden: 1) die genossenschaftliche G. als eine weitgehend egalitäre G. und 2) die Herrschafts-G., in denen die Macht zwischen den gesellschaftlichen Gruppen ungleich verteilt ist, wobei zwischen ständischer G. (bei der der Stand des Individuums durch Geburt festgelegt ist: z.B. Adel, Geistlichkeit, Bürger, Unfreie) und liberal-demokratischer G. (auch: bürgerliche G., bei der die gesellschaftliche Durchlässigkeit individuelle Auf- und Abstiegsmöglichkeiten eröffnet) unterschieden wird.

G.-Vertrag ist ein politisch-philosophischer Begriff, der auf die vielfältigen Ideen und Theorien verweist, die versuchen, der Herrschaft über Menschen eine rationale Grundlage (einen zugrundeliegenden Vertrag) zu geben.


Gemeinschaft  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.