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Lexikon

Beamte

B. sind Personen, die im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen (Arbeiter, Angestellte) zum Staat oder zu einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde) in einem öffentlich-rechtlichen Treueverhältnis stehen und insbesondere hoheitliche Aufgaben (Amt) wahrnehmen. B. haben besondere Dienst- und Treuepflichten (u.a. Verfassungstreue, unparteiliche, uneigennützige und gesetzmäßige Amtsausübung, Streikverbot) und besondere Rechte (Besoldung, Versorgung, dauerhafter Schutz vor Arbeitslosigkeit). Man unterscheidet insbesondere 1) unmittelbare B., die den Staat (Bund, Land) als Dienstherrn haben, und mittelbare B. im Dienst eines nachgeordneten Dienstherrn (z.B. Gemeinde); 2) Berufs-B. und Ehrenbeamte ohne Besoldung und Versorgung (z.B. ehrenamtliche Stadträte); 3) B. auf Lebenszeit, auf Zeit (z.B. Bürgermeister), auf Widerruf oder Probe (im Vorbereitungsdienst); 4) B. im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.

Öffentlicher Dienst  

Politische Beamte  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.