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Lexikon

Direkte Demokratie

D.D. (auch: plebiszitäre Demokratie) bezeichnet eine demokratische Herrschaftsform, bei der die politischen Entscheidungen unmittelbar vom Volk (z.B. in Volksversammlungen und durch Volksabstimmung) getroffen werden und lediglich Ausführung und Umsetzung der Entscheidung einer Behörde überlassen werden. Grundlegende Maxime der d.D. ist es, den Volkswillen so unverfälscht wie möglich in politische Entscheidungen münden zu lassen. Zu unterscheiden sind zwei Varianten: a) die Bestrebungen der (sozialistischen) Rätesysteme und b) das Modell der d.D. in der CH. Darüber hinaus sind in verschiedenen Verfassungen und Gesetzen (z.B. dt. Bundesländer und Gemeindeordnungen; US-amerikanischer Bundesstaaten) direktdemokratische Elemente (Volksbefragung, Volksentscheid bzw. Bürgerentscheid etc.) vorgesehen. Die d.D. der CH zeichnet sich dadurch aus, dass neben den direktdemokratischen (Volksinitiative, Referendum) auch repräsentative Elemente (z.B. Parlamente) existieren (deshalb auch halbdirekte Demokratie genannt). Grundgedanke dieser Mischform ist es, das Mehrheitsprinzip (der repräsentativen Demokratie) gegen eine wesentlich höhere Beteiligung von Minderheiten am Entscheidungsprozess aufzugeben, d.h. das Prinzip umfassender Verhandlungen, die Suche nach Kompromissen und den politischen Austausch zu stärken.

Mediation  

Repräsentative Demokratie  

Schweiz (CH)  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.