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Lexikon

Planwirtschaft

P. (besser: Zentralverwaltungswirtschaft) bezeichnet eine Wirtschaftsordnung, in der die ökonomischen Prozesse einer Volkswirtschaft, insbesondere die Produktion und die Verteilung von Gütern und Dienstleistungen planmäßig und zentral gesteuert werden. Eine P. ist hierarchisch aufgebaut, d.h. die Einzelpläne der Wirtschaftssubjekte (Haushalte, Betriebe) müssen sich dem (politisch beschlossenen und i.d.R. als Gesetz verkündeten) Gesamtplan unterordnen. Dieser wiederum übernimmt sowohl die Zuteilung der Waren an die Wirtschaftsteilnehmer, als auch die vielfältigen Abstimmungen zwischen ihnen. Die Praxis in den ehemaligen sozialistischen Ländern hat gezeigt, dass regelmäßig ein erhebliches Defizit zwischen Planung und Realisierung der beschlossenen und geforderten Leistungen eintritt; insbesondere haben es die real existierenden P. nicht geschafft, die für eine langfristige Weiterentwicklung moderner Volkswirtschaften notwendigen Innovationen und Erfindungen zu sichern. (Ggt.: Marktwirtschaft)

Marktwirtschaft  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.