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Lexikon

Gewerkschaften

G. sind die sozialen und wirtschaftlichen Interessenvertretungen der abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Auszubildende). Die modernen demokratischen G. sind unabhängig von Staat, Kirchen und den Parteien. Historisch sind G. durch die Bildung und den Zusammenschluss von Selbsthilfe- und Schutzvereinen entstanden, die sich gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit etc. wandten. Die drei wichtigsten gewerkschaftlichen Organisationsformen sind: 1) das Berufsverbandsprinzip, d.h. die Arbeitnehmer einer Berufsgruppe schließen sich jeweils zu einem Berufsverband zusammen (z.B. Gewerkschaft der Lokführer, der Elektroingenieure etc.) wie überwiegend noch in GB; 2) das Industrieverbandsprinzip, d.h. die Gewerkschaften gliedern sich nach Branchen (schlagwortartig: Ein Betrieb - eine Gewerkschaft) wie z.B. die DGB-Gewerkschaften in D; 3) die (an Bedeutung abnehmenden) Richtungs-G., bspw. als christliche, freie sozialistische, syndikalistische oder kommunistische G. (z.B. F und I).

Arbeiterbewegung  

Arbeitgeber/Arbeitgeberin  

Deutsche Angestelltengewerkschaft (DAG)  

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)  

Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB)  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.