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Lexikon

Linksextremismus

L. bezeichnet die fundamentale, politisch-ideologische Ablehnung des modernen demokratischen Verfassungsstaates durch Personen oder Gruppen, die der äußersten Linken des politischen Spektrums zugerechnet werden. L. akzeptiert und wendet Gewalt gegen Personen und Sachen als Mittel der politischen Auseinandersetzung an. Für den dt. Linksextremismus steht insbesondere die sog. Rote Armee Fraktion (RAF).

Extremismus  

Rechtsextremismus  

Linksradikalismus  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.