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Lexikon

Volkswirtschaft

V. bezeichnet die Gesamtheit der Beziehungen aller Einzelwirtschaften eines Staates untereinander und dem Staat gegenüber. Die zentralen Wirtschaftseinheiten einer V. sind 1) Unternehmen (die über Art und Umfang der Produktion entscheiden und Gewinne anstreben) und 2) die Haushalte, d.h. a) private Haushalte und b) der Staat, die über Art und Umfang des Verbrauchs entscheiden und versuchen, ihren Nutzen zu maximieren. Zwischen den Wirtschaftseinheiten fließen Geldströme, die als Wirtschaftskreislauf dargestellt werden können; z.B. schafft die Produktion das Einkommen, das seinerseits für den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen ausgegeben wird. Durch Erfassung und Gegenüberstellung aller wirtschaftlichen Aktivitäten ergibt sich die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.


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Sozialprodukt  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.