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Kabinett(franz.) 1) K. ist ein Sammelbegriff für die Regierung eines Staates; das K. kann a) aus dem Regierungschef, den Ministern und Ministerinnen sowie den politischen Beamten und Beamtinnen mit K.-Rang oder b) nur aus dem Regierungschef und einer bestimmten Anzahl (wichtiger) K.-Mitglieder bestehen (K.-Regierung, z.B. in GB). 2) Ursprünglich bezog sich K. auf den königlichen Beraterkreis (England 15. Jh.); im 18. Jh. übernahm das K. beratende Aufgaben beim Premierminister, der seitdem mit der Bildung des K. beauftragt ist.Bundesregierung ![]() Sicherheitskabinett ![]() Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. |
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