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Völkermord(griech.-lat.: Genozid). V. bezeichnet die vorsätzliche Ermordung, Ausrottung oder anderweitige Vernichtung von Volksgruppen aufgrund ihrer rassischen, ethnischen oder sozialen Merkmale, ihrer Nationalität oder religiösen Überzeugungen. Aufgrund der Berichte über den V. während des Nationalsozialismus (insbesondere des Holocausts an den Juden) verabschiedeten die Vereinten Nationen 1948 eine Konvention über die Verhütung und die Bestrafung des V.Menschenrechte ![]() Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. |
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