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Verband/VerbändeAllg.: V. bezeichnet den Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Interessen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele.Pol.: V. sind Vereinigungen, deren Aufgabe es ist, die besonderen Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen (Lobbyisten). Zu diesem Zweck sind V. sehr unterschiedlich organisiert, z.B. 1) als Massenorganisationen (z.B. Gewerkschaften), 2) als Interessen-V. (z.B. der Allgemeine Dt. Automobil Club, ADAC), 3) als Fach-V. (z.B. V. des Fleischerhandwerks), 4) als Berufs-V. (z.B. der Verband der Flugzeugführer und Flugingenieure Cockpit), 5) als Standesorganisationen (z.B. der Deutsche Beamten Bund, DBB) usw. Adressaten der verbandspolitischen Arbeit sind neben Staat und Politik auch die Öffentlichkeit und die Medien sowie die eigene Mitgliedschaft (Werbung neuer Mitglieder, Mobilisierung von Unterstützung). Interessengruppen ![]() Pluralismus ![]() Verein ![]() Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. |
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