Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de
Zu den Lexika auf bpb.de


Lexikon

Ratifikation

(lat.) R. bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche Unterzeichnung eines internationalen Vertrages durch das Oberhaupt eines Staates, nachdem die jeweils zuständige gesetzgebende Gewalt zugestimmt hat. Nach Art. 59 Abs.1 GG ist in D hierzu der Bundespräsident befugt.

Paraphierung  

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006.