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Regierung(lat.) R. bezeichnet das für die Leitung eines politischen Gemeinwesens zuständige höchste Organ. In gewaltenteiligen Demokratien steht die R. (Exekutive) neben der gesetzgebenden und der rechtsprechenden Gewalt und ist für die Ausführung, die Durchführung bzw. den Vollzug der Gesetze und politischen Maßnahmen zuständig (vollziehende Gewalt), wobei R. keineswegs nur (passiv) ausführend, sondern selbstständig leitend und steuernd (durch Gesetzesinitiativen etc.) politisch tätig sind. R. bestehen aus einer Gruppe von Personen (z.B. Kanzler und Minister bzw. Ministerinnen), die das R.-Kabinett bilden und nach unterschiedlichen Prinzipien geführt werden (z.B. Kanzlerprinzip, Kollegialsystem).Bundesregierung ![]() Gewaltenteilung ![]() Intergouvernementale Beziehungen ![]() Kanzlerprinzip ![]() Kollegialsystem ![]() Ministerrat ![]() Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 4., aktual. Aufl. Bonn: Dietz 2006. |
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