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Lexikon

Europäisches Parlament (EP)

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 wählen die Bürgerinnen und Bürger ihre Volksvertreterinnen oder -vertreter direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen (Europawahlen). Die Zahl der Abgeordneten für jedes Mitgliedsland orientiert sich an der Größe der jeweiligen Bevölkerung. Die kleinen Staaten sind aber "überrepräsentiert". Ihnen wurde eine Mindestzahl an Abgeordneten zugestanden, damit die (partei-)politischen Grundströmungen in ihren Ländern angemessen im Parlament vertreten sind (vgl. Grafik und Qualifizierte Mehrheit: Tabelle). Für die innerparlamentarische Willensbildung ist die parteipolitische Zugehörigkeit der Abgeordneten wichtiger als ihre nationale Herkunft. Die 732 Abgeordneten verteilen sich auf über 100 Parteien, was zwar die politische Vielfalt in Europa widerspiegelt, aber die parlamentarische Arbeit erschwert. Die Abgeordneten gleicher bzw. ähnlicher politischer Orientierung schließen sich deshalb zu übernationalen Fraktionen zusammen (vgl. Grafik). Im Unterschied zu den Parlamenten in den Mitgliedstaaten muss die Mehrheitsfraktion des EP keine Regierung stützen und die "Opposition" sich nicht über Kritik an der Regierung profilieren. Deshalb ist die parteipolitische Auseinandersetzung zwischen den Fraktionen nicht so stark ausgeprägt. Zudem sind die Fraktionen in sich wenig homogen, so dass sich in bestimmten Sachfragen auch "Interessenkoalitionen" quer zu den Fraktionen entwickeln. Außerdem kann sich das Parlament gegenüber dem Rat nur durchsetzen, wenn die großen Fraktionen (Christ- und Sozialdemokraten) Absprachen treffen. Das Europäische Parlament ist ein typisches "Arbeitsparlament", d.h. die Hauptarbeit findet in den Ausschüssen statt und gilt gesetzgeberischen Details. Die EP-Abgeordneten üben ihre Tätigkeit in Straßburg und Brüssel aus.
Das Europäische Parlament hat seine Kompetenzen stetig ausgebaut.
1) Das EP entscheidet in der Gesetzgebung der EU in allen wichtigen Bereichen (mit Ausnahme der Agrarpolitik) gleichberechtigt mit dem Rat. Das EP hat kein Initiativrecht, kann aber die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten.
2) Das EP kann den Haushaltsplan der Kommission in seiner Gesamtheit ablehnen. Letztlich entscheiden kann das Parlament über die nicht-obligatorischen Ausgaben (ca. ein Drittel des Etats).
3) Das EP hat verschiedene Kontrollrechte. Dazu gehören Fragestunden, Anfragen und die Debatten des Tätigkeitsberichts der Kommission . Außerdem kann es Untersuchungsausschüsse einsetzen und der Kommission das Misstrauen aussprechen.
4) Das EP muss völkerrechtlichen Verträgen (z.B. einem Beitrittsbeschluss) zustimmen.
www.europarl.europa.eu
(Europäisches Parlament);www.europarl.de
(Europäisches Parlament: Informationsbüro für
Deutschland)

Quelle: Zandonella, Bruno: Pocket Europa. EU-Begriffe und Länderdaten. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2005.