Bundeszentrale für politische Bildung/bpb.de |
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Kindergeldstaatliche Maßnahme des Familienlastenausgleichs für Familien und allein Erziehende als finanzieller Beitrag für den Lebensunterhalt von Kindern. Wer in Deutschland wohnt oder eine vorübergehende Zeit im Ausland tätig ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Der Anspruch besteht für eheliche, nicht eheliche, adoptierte, Stief- und Pflegekinder; für Enkelkinder dann, sofern sie im Haushalt der Großeltern leben. Das je nach Kinderzahl unterschiedlich hohe Kindergeld wird ohne weiteres gezahlt für Kinder, die das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus kann bis zum 27.Lebensjahr Kindergeld beansprucht werden, wenn die Schul- oder Berufsausbildung andauert und die Einkünfte des Kindes nicht mehr als 13200 DM (im Jahr 2000) betragen. Das Kindergeld wird über die Familienkasse bei den Arbeitsämtern ausgezahlt.Quelle: Duden Wirtschaft von A bis Z. Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 2. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2004. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2004. |
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