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Rede von Thomas Krüger beim Kongress Urheberrechtspolitik 2014 am 1. Dezember 2014 in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund in Berlin | Presse | bpb.de

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Rede von Thomas Krüger beim Kongress Urheberrechtspolitik 2014 am 1. Dezember 2014 in der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund in Berlin

/ 10 Minuten zu lesen

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

einige nennen es das "Öl des 21. Jahrhunderts": Wissen und Informationen, Daten und Ideen, Ergebnisse von Forschungen und Werke der Kunst. Anders aber als Öl werden diese immateriellen Güter durch ihren Verbrauch oder ihre Vervielfältigung nicht knapper. Ganz im Gegenteil: Sie gewinnen durch massenhafte Nutzung an ökonomischer, sozialer und kultureller Bedeutung – oder lassen Sie es mich direkter sagen: Sie gewinnen an Macht!

Entsprechend lautet die interessante Frage in unser Wissensgesellschaft: Wem gehört mit dem Wissen die Macht? Wer die Machtfrage stellt, stellt also immer auch die Eigentumsfrage. Und damit rückt das Urheberrecht an eine zentrale Stelle in den Debatten um die Verfasstheit unserer Gesellschaft, viel zentraler als das im analogen Zeitalter der Fall war.

Schon letztes Jahr habe ich auf einem Kongress von iRIGHTS und der "Initiative Urheberrecht" unter dem Titel "Selbstbestimmung im digitalen Netz - Urheberrecht und Nutzerinteressen in der Balance?" zu diesem wichtigen Thema gesprochen und meine sehr verehrten Damen und Herren, das was damals galt, das gilt auch heute in großen Teilen noch immer, auch wenn wir beispielsweise im Bereich von Bildung und Wissenschaft durch den bald endgültig entfristeten Paragraphen 52a des Urheberrechtsgesetzes (der Bundespräsident muss noch unterschreiben) immerhin so etwas wie einen Notabsicherung haben.

Der damalige gemeinsam organisierte Kongress war und ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt hin zu einer Versachlichung der Debatte um das Urheberrecht, von dem ich mir eine fundierte Auseinandersetzung erhoffe, die nicht nur in einem reinen Fachdiskurs, sondern auch in eine gesellschaftliche Selbstverständigung mündet. Und ich freue mich sehr, dass wir heute auf dem "Kongress Urheberrechts-Politik Aktuell" des Erich Pommer Instituts in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, der Senatskanzlei des Landes Berlin und der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH diese Debatte fortsetzen können!

Denn in den kommenden Jahren werden wesentliche Weichen gestellt, die uns alle betreffen: Was werden die nächsten Schritte beim Thema Open Access - also dem freien Zugang zu Forschungsergebnissen in der Bildungspolitik - sein? Wie können wir eine faire, angemessene Vergütung von Urhebern schaffen, insbesondere auch bei der privaten Nutzung? Wie können wir mehr Rechtssicherheit und weniger Massenabmahnungen für private Nutzer erreichen? Und welche weitergehenden und zukunftsfesten Lösungen gibt es, die über den Paragraphen 52a des Urheberrechtsgesetzes hinausgehen? Hier lautet das Stichwort: Allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Als Gesellschaft müssen wir uns die Frage stellen, welche Informationen wir wegschließen oder hinter Paywalls verstecken wollen und welche frei und zugänglich sein sollen. Das betrifft vor allem bereits durch öffentliche Gelder bezahlte Inhalte wie auch die Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Warum soll mit der Bereitstellung der Eigenproduktionen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten von kleinen Ausnahmen abgesehen eigentlich zwingend nach sieben Tagen Schluss sein? Mit welchem Recht werden mit Gebührengeldern finanzierte Inhalte eigentlich depubliziert? Warum müssen wir als öffentliche staatliche Einrichtung der politischen Bildung mit sehr vielen Steuergeldern Lizenzen vom durch Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwerben, um sie dann wiederum und noch einmal allen Bürgerinnen und Bürgern frei zugänglich zu machen? Aber es geht auch um unsere Universitäten und Forschungseinrichtungen. Wäre es nicht zwingend erforderlich, dass wir uns daran machen, die zum Teil immer noch verschlossenen Reservoirs dieser Einrichtungen in die digitalen Medien zu öffnen (Depots der Museen, der Bibliotheken, des Backkatalogs von Theatern, die Archive der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten u.v.a.)? Warum schaffen wir nicht ein neues öffentliches, nicht kommerzielles und frei zugängliches digitales kulturelles Universum? Zugespitzt würde dies sogar solche Fragen nahelegen: Warum stehen die Mitschnitte öffentlicher Konzerte der Berliner Philharmoniker, die mit Steuergeld unterstützt werden, nicht frei zugänglich im Netz?

In den vergangenen Jahren ist häufig als Kulturkampf bezeichnet worden, was sich zwischen den Verfechtern des geltenden Urheberrechtsrechts sowie den Befürwortern von dessen Abschaffung oder wenigstens Reformierung, abspielt.

Die Ursache dafür liegt sicher in der speziellen Natur des Urheberrechts: Hierzu gibt es Rechtsnormen und Gerichtsentscheidungen, die zeigen, dass an diesen Gütern ein besonderes Interesse der Allgemeinheit besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass wir alle auf den Zugang zu diesen Gütern angewiesen sind. Bestimmte Werke und Informationen gehören uns wie öffentliche Reden oder Gesetzestexte. Außerdem ist das Urheberrecht im Gegensatz zum Sacheigentum zeitlich befristet: Urheberrechte enden, wenn auch viele Jahrzehnte nachdem das Werk entstanden ist. Die Begründung liegt im Unterschied von körperlichen Gütern und immateriellen Geistesschöpfungen.

Andererseits ermöglichte das Urheberrecht lange Zeit ein stabiles und lukratives Geschäftsmodell. Es ist entstanden, um in der Marktwirtschaft ein Verlagswesen organisieren zu können: Das Urheberrecht ist der - juristisch gesprochen - Eigentumstitel, mit dem kapitalistische Produktionsweisen im kulturellen Feld funktionieren. Oder besser: funktioniert haben, denn die einst sehr erfolgreichen Produktionsweisen werden durch das Internet fundamental herausgefordert. Texte, Klänge und Bilder können in Sekunden praktisch kostenlos kopiert, bearbeitet und über das Internet weltweit ausgetauscht werden. Auch die Urheber dieser Texte, Klänge und Bilder vermarkten sich immer öfter selbst direkt über das Netz. Die Rolle der "Zwischenhändler" ändert sich, wird teilweise prekär wie bei Musik-, Buch- oder Zeitungsverlagen. Und sie wird zusätzlich attackiert von kriminellen Zwischenhändlern, die sich Inhalte widerrechtlich aneignen und zu kapitalisieren versuchen.

Und so ist es kein Wunder, dass die privaten Nutzer in das Visier der Rechteinhaber geraten sind. Jede Kopie einer Datei, die in den Speicher des Rechners geladen wird, ist eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung. Jedes Wohnzimmer kann sich mit dem Gang zum Briefkasten in einen Gerichtssaal verwandeln. Digitale Kopien aus einem Schulbuch oder eines Lehrmaterials sollten schon mit "Schultrojanern" verfolgt werden und zwingen den heutigen Lehrer wie schon seinen Vorgänger an den Kopierer, wenn nicht sogar an den Matrizendrucker, in jedem Fall und absurderweise heraus aus der digitalen Welt.

Rechteinhaber gehen gegen Urheberrechtsverletzer vor, die aus ihrer Sicht ihr Geschäftsmodell gefährden. Aus dieser Praxis ist bisher vor allem ein blühendes Geschäftsmodell für Anwaltskanzleien entstanden. Die erstrittenen Schadensersatzsummen werden an Verlage oder Plattenfirmen weitergereicht, beim eigentlichen Urheber kommen kleinste Beträge höchstens dann auf dem Konto an, wenn der Vertrag des Künstlers eine dauernde Beteiligung an den Umsätzen vorsieht - was schon länger kein Standard mehr ist. Und auch hier begegnen wir wieder kriminellen Geschäftsmodellen. Erst kürzlich bekam ich eine Mail mit einer Abmahnung für einen angeblich illegalen Download eines Films, den ich nie gesehen habe, geschweige denn sehen wollte. Der Absender konnte nicht wissen, dass ich am liebsten immer noch ins Kino gehe und nur im Notfall bei verpassten Filmen auf Dienste wie Maxxdome zurückgreife. Die Lage ist also einigermaßen verfahren!

Wie aber könnte man den Konflikt um das Urheberrecht beenden?

Es reicht wohl nicht mehr weiterhin nur ein, zwei Körbe mit halbreifen Antworten zu füllen, die dann ein Recht modifizieren, das dadurch nur noch komplizierter und dem digitalen Alltag noch weniger gewachsen scheint. Das Urheberrecht muss verständlicher werden: Aktuell sind die einzelnen Regelungen zu kompliziert, zu verschachtelt und auch zu wirklichkeitsfremd. Der Gesetzgeber, wie auch alle Beteiligten sollten überlegen, wie sich verständliche Regelungen "übersetzen" lassen.

Aber reicht das schon aus? Können wir mit diesen Übersetzungen das bestehende System renovieren? Oder braucht es vielmehr eine grundlegende Revision des Fundaments? Was für ein Urheberrecht scheint der digitalen Wissensgesellschaft angemessen zu sein? Wie kommen wir zu einem Urheberrechtsrecht, das sich nicht an der digitalen Alltagswirklichkeit aufreibt?

Um Antworten auf diese Fragen zu finden, brauchen alle Beteiligten den Mut und den Willen, politisch und gesellschaftlich, rechtstheoretisch und kulturell Neues zu denken. Dazu bedarf es in einem ersten Schritt einer Vergewisserung darüber, was man mit dem Urheberrecht eigentlich genau erreichen will. Und dafür wiederum ist eine übergeordnete gesellschaftstheoretische Zielvorstellung notwendig. Eine solche Vorstellung könnte das Bild von der "offenen Kultur" sein!

Die Bundeszentrale für politische Bildung fühlt sich dem Ziel einer offenen Kultur verpflichtet. Das heißt: Wir wollen so viele Menschen wie möglich an der Wissensproduktion sowie am Prozess und den Resultaten kreativen Arbeitens beteiligen - in der Schule, der Wissenschaft und in der Bildung. Offene Kultur ist eine Kultur, in der so viele Inhalte wie möglich zugänglich gemacht werden, oder anders gesagt: Der Mensch soll nicht erst schüchtern um Erlaubnis fragen müssen, wenn er mit unseren Angeboten seinen Alltag bereichert - auch weil wir wollen, dass unsere Angebote ihm diesen Alltag erklären.

Deshalb bieten wir seit Jahren offene Lehr- und Lernmaterialien und Texte unter der Creative Commons Lizenz an. Lanciert im Dezember 2002 von Lawrence Lessig, einem an der Stanford University lehrenden Juristen, geht es dem CC Projekt darum, Urhebern einfache Mittel bereit zu stellen, um ihre Werke so zu veröffentlichen, dass sie frei kopiert und vertrieben werden können. Creative Commons bietet den Urhebern ein einfaches Formular an, mittels dessen sie Lizenzbedingungen auf ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Die freie Kopier- und Verteilbarkeit und die Pflicht der Autorennennung sind bei allen CC Lizenzen vorgegeben. Der Urheber kann nun entscheiden, ob er kommerzielle Nutzungen seines Werkes generell erlauben möchte oder nicht. Er kann ebenfalls entscheiden, ob sein Werk frei weiterverarbeitet werden darf oder nicht. Besonders der letzte Punkt, der die Frage der Weiterverarbeitung regelt, berührt einen zentralen Unterschied zwischen der Produktion von "funktionalen" Werken (etwa Software, Gebrauchsanweisungen oder Nachschlagewerke) und "expressiven" Werken (wie literarische, filmische und künstlerische Werke). Während es bei Werken der ersten Gruppe in der Regel relativ eindeutig ist, welche Weiterverarbeitung eine Verbesserung darstellt und welche nicht, fehlen bei den Werken der zweiten Gruppe klare Kriterien. Oftmals ist es genau das Individuelle, das neben der Norm liegende, das Ästhetische, das an solchen Werken die besondere Qualität ausmacht. Hier bestehen damit durchaus legitime Ansprüche, die Werkintegrität zu wahren. Das will ich dezidiert betonen, um mit dem Verständnis der "offenen Kultur" nicht missverstanden zu werden. Deshalb schreibt CC übrigens auch nicht vor, dass generell Weiterverarbeitungen zugelassen sind, sondern überlässt die Wahl dem einzelnen Urheber.

Im Schulkontext können solche Weiterverarbeitungen sogar ausdrücklich erwünscht sein, damit ein Lehrer ein Material passgenau an seine Bedürfnisse anpassen kann – und nicht durch den oben erwähnten Schultrojaner "verfolgt" wird. Hier setzen zum Beispiel Open Educational Resources (OER) an. Auch in diesem Bereich hat die bpb bereits erste wichtige Schritte gemacht: Seit mehr als drei Jahren beteiligt sich die bpb über ihre Projekte "pb21 – Web 2.0 in der politischen Bildung" und "werkstatt.bpb.de – Digitale Bildung in der Praxis" aktiv an der Debatte über OER und hat Grundlagen für deren weitere Verbreitung geschaffen. Das Spektrum ihrer Arbeit reicht von Workshops, in denen gemeinsam mit Juristen Creative-Commons-Lizenzen gelesen werden über Webtalks mit Expertinnen und Experten bis hin zum E-Book "OER für alle!" und den nachhaltigen Ergebnissen der im letzten Jahr durchgeführten OER-Entwicklungs-Workshops zu den Themen "100 Jahre Erster Weltkrieg" und "Rechtsextremismus". Im kommenden Jahr werden wir die Felder OER und digitale Bildung noch enger mit unseren Inhalten verzahnen, da wir die von der Werkstatt und pb21 initiierten Aktionen auf einer neuen Kollaborationsplattform zum Thema digitale Bildung bündeln – und dann direkt auf bpb.de fortführen werden.

Wir wollen dabei immer auch die Belange von Urhebern und ausübenden Künstlern berücksichtigen. Offene Kultur heißt beileibe nicht, dass alles immer kostenlos verfügbar ist! In einer offenen Kultur sollen und müssen Urheber in jedem Fall angemessen vergütet werden, ohne das urheberrechtliche Verbote den Zugang zu Wissen verstellen oder die Kreativität Dritter verhindern. Idealerweise stehen in einer offenen Kultur der Urheber und der aktive, selbstbestimmte Nutzer gleichberechtigt nebeneinander.

Darin liegt natürlich eine Provokation und Anmaßung für viele Künstler. Joseph Beuys berühmt gewordener, aber meist missverstandener Satz "Jeder Mensch ein Künstler" meinte nicht, dass ein paar gedankenschwere Zeilen oder schnelle lässige Pinselstriche jeden sofort zum Künstler machen. Er beschreibt mehr ein ästhetisches Konzept, das Leben und Welt des Menschen als "Werk" auffasst, an dem jeder Mensch mitwirkt. Analog dazu macht nicht jedes durch einen Filter gejagte You-Tube-Video einen neuen Spike Jonze oder Chris Cunningham, nicht jede gesampelte Textcollage einen Walter Kempowski oder Thomas Meinecke - auch wenn diese Ergebnisse oft mit künstlerischen Techniken wie der Bricolage oder Remix-Kultur beschrieben werden. Künstler nehmen für ihr Künstler-Sein viel auf sich; das Wort von der Berufung klingt in vielen Ohren abgedroschen, trifft aber auf viele Künstler auch heute immer noch zu. Ich glaube, dass viele der sogenannte Digital Natives diesen Aspekt leider kaum wahrnehmen und wenn, dann ihn oft für abgeschmackt halten und sich manchmal sogar über ihn lustig machen. Auf vielen Kongressen und Veranstaltungen zu unserem Thema, die ich in den vergangenen Jahren besucht habe, schlägt dem Beruf Künstler oftmals Mitleid in der Art entgegen: "Selbst Schuld, wenn sie ihre Kunst in die falschen Verwertungsketten einspeisen". Ich glaube darin liegt, neben der Bedrohung ihrer materiellen Existenz, die manche Künstler immer noch im Internet zu Recht oder zu Unrecht sehen, ein Grund für die oft erbitterten und wenig fruchtbaren Debatten um das Urheberrecht.

Denn eines ist auch klar: Es kann keinen Zweifel geben, dass der digitale Wandel dafür gesorgt hat, dass die Mehrheit der Gesellschaft heute kostengünstige Möglichkeiten besitzt, kreativ zu sein und die Ergebnisse mit anderen zu teilen. Das Internet macht aus passiven Konsumenten potentiell aktive Nutzer. Und wie auch immer man diese Ergebnisse künstlerisch bewertet, so sind sie immer eine Form von Teilnahme am kulturellen Leben, ein Austausch von Informationen und von Wissen. Sie spiegeln und fördern gleichzeitig Freiheit und Selbstbestimmung, Persönlichkeitsentfaltung und Pluralismus, Diskurs und Vielfalt. Sie sind damit gesellschaftliche Prozesse, für die die Bundeszentrale für politische Bildung steht und die sie seit ihrer Gründung in den analogen 50er Jahren fördert. Für uns ist daher klar, dass das geltende Urheberrecht sich anpassen muss, wenn es sich als Hindernis erweist für eine sich rasant wandelnde, sich stetig erneuernde, partizipative und offene Kultur.

Ein modernes Urheberrecht im digitalen Umfeld muss die ideellen Interessen des Urhebers in Bezug auf sein Werk schützen, eine angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes sichern und dabei zugleich den Zugang für die Nutzer zum Werk und die selbstbestimmte Verwendung durch die Nutzer schützten. Ein modernes Urheberrecht sollte für jeden die aktive wie passive Teilnahme am kulturellen Leben der Gemeinschaft und die Teilhabe an den Errungenschaften der Wissenschaft garantieren. Nur auf diese Weise wird ein modernes Urheberrecht dem kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt gerecht und eine durch Offenheit, Selbstbestimmung und Pluralismus geprägte Kultur fördern.

Für eine neue Zeit brauchen wir ein neues Denken. Dafür brauchen wir mehr Mut, mehr Gemeinsinn und weniger Ideologie.

- Es gilt das gesprochene Wort -

Fussnoten