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Pressemitteilung (09.09.2008)

Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Bayern 2008 durch Einstweilige Verfügung gestoppt



Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb bedauert, dass der Wahl-O-Mat erstmalig seit seiner Einführung zur Bundestagswahl 2002 durch ein Gericht gestoppt wurde. Der vom Bayerischen Jugendring als Lizenznehmer der bpb herausgegebene Wahl-O-Mat zur Landtagswahl 2008 in Bayern darf laut einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgericht vom 9. September nicht in der bisherigen Form erscheinen, weil er die Partei ödp nicht berücksichtigt. Das Gericht gab damit einem Antrag der ödp statt.

Der Bayerische Jugendring hatte sechs Parteien zur Teilnahme im Wahl-O-Mat eingeladen. Die Auswahl beruhte auf den bei allen bisherigen Ausgaben des Wahl-O-Mat gültigen Kriterien: Berücksichtigt wurden Parteien, die bereits im Bayerischen Landtag vertreten sind sowie jene, die laut Umfrage zur Landtagswahl mindestens drei Prozent der Wählerstimmen erhoffen konnten. Daher waren im Wahl-O-Mat Bayern neben der CSU, DIE LINKE, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD auch erstmals die Freien Wähler vertreten.

Die bpb hat anlässlich früherer Ausgaben des Wahl-O-Mat die rechtliche Zulässigkeit eines Ausschlusses von Parteien auf der Grundlage dieser Kriterien durch Juristen prüfen lassen. Dr. Helmut Redeker und Prof. Dr. Holger Schwemer befanden in ihren Gutachten einen Ausschluss zulässig und stuften die Kriterien als sachgerecht ein. Alle anderen zur Wahl zugelassenen Parteien werden durch das begleitende Online-Angebot der bpb "Wer steht zur Wahl" (www.werstehtzurwahl.de) vorgestellt und haben Gelegenheit, sich zu sieben wichtigen landespolitischen Fragen zu äußern.

Der Wahl-O-Mat ist ein Online-Angebot der politischen Bildung und versucht, durch Kürze, Übersichtlichkeit und Klarheit vor allem Erst- und Nichtwähler anzusprechen, für die sich bei der oft komplexen Darstellung der politischen Positionen der Parteien die Unterschiede zwischen den Parteiprogrammen nur schwer erschließen. Der Wahl-O-Mat bietet auf kurze und verständliche Thesen kurze und klare Antworten der Parteien – von den Parteien jeweils autorisiert. Es ist nicht möglich, dabei alle zur Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten einzubeziehen – denn bei Landtagswahlen können dies 20 bis 30 sein.

Um die Unterschiede ihrer Positionen rechnerisch ermitteln und darstellen zu können, bräuchte der Wahl-O-Mat Antworten auf eher 100 statt wie bisher 30 Thesen. Die Benutzung würde statt 15 Minuten eine Stunde dauern. In dieser Form würde das Angebot seinen Zweck als "erster Kontakt für Themen der Politik und Wahlen" nicht mehr erfüllen.

Die Bundeszentrale für politische Bildung prüft derzeit, inwieweit der Bayerische Jugendring als Lizenznehmer des Wahl-O-Mat bei eventuellen juristischen Schritten unterstützt werden kann.

Die Pressemitteilung als PDF-Version (57 KB)

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53113 Bonn
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Fax +49 (0)228 99515-293
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Zur Landtagswahl am 28. 9. 2008 in Bayern wird kein Wahl-O-Mat erscheinen. Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bayerischen Jugendrings, Herausgeber des Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Bayern, zur Einstweiligen Anordnung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München.