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Informationen zur politischen Bildung (Heft 270)
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Wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik |

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Werner Bührer
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Sozialpartnerschaft auf dem Prüfstand |
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Die Kontroverse, die Mitte des Jahrzehnts zwischen den „Sozialpartnern“ entbrannte, drehte sich allerdings nicht darum, wie die Folgen des technologischen Wandels am besten bewältigt werden könnten. Im Mittelpunkt stand vielmehr die Frage der Mitbestimmung. Ausgelöst wurde der Streit durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Mitbestimmung, welcher, in Anlehnung an die seit 1951 geltende Regelung in der Montanindustrie, die Parität zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmern im Aufsichtsrat vorsah. Betroffen waren rund 650 Großbetriebe mit jeweils mehr als 2000 Beschäftigten. Proteste der Unternehmerseite sorgten dafür, dass der Aufsichtsratsvorsitzende nach der endgültigen Regelung eine Zweitstimme erhielt, die es ihm erlaubte, bei Abstimmungen eine Pattsituation zu vermeiden.
Ungeachtet dieses allenfalls halben Erfolgs der Gewerkschaften klagten Vertreter der Unternehmer über deren vermeintliche Übermacht im politischen Leben der Bundesrepublik und malten das Schreckgespenst eines „Gewerkschaftsstaates“ an die Wand. Der Deutsche Gewerkschaftsbund nahm diese Angriffe zum Anlass, aus der „Konzertierten Aktion“ auszutreten. Dieser Schritt markierte das Ende der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen Staat, Gewerkschaften und Unternehmerverbänden, die vor allem darauf abgezielt hatte, durch gemeinsame Anstrengungen, beispielsweise durch die Einhaltung von Lohnleitlinien, eine kontinuierliche wirtschaftliche Entwicklung zu gewährleisten; allerdings hatte die „Konzertierte Aktion“ bereits in den Jahren zuvor ihre Bedeutung als wirtschafts- und sozialpolitisches Verhandlungs- und Koordinierungsgremium weitgehend eingebüßt.
Hingegen bewährte sich das neue Mitbestimmungsgesetz vor allem insofern, als es die Zusammenarbeit zwischen Betriebsleitungen und Belegschaftsvertretern und damit eine Stärkung „kooperativer Unternehmenskulturen“ (Wolfgang Streeck) förderte. Das bedeutete, dass auch auf überbetrieblicher Ebene sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften darum bemühten, Tarifkonflikte eher durch Verhandlungen als durch Streiks und Aussperrungen zu lösen. |
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10. Februar 2012
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