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Massenmedien (Heft 260)
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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten |

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Hanni Chill / Hermann Meyn
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Probleme der Rundfunkanstalten |
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Viele in der Politik glauben, daß vor allem das Fernsehen großen Einfluß auf die Einstellung der Bevölkerung hat. Entsprechend beobachten sie besonders aufmerksam die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme, denen untersagt ist, politisch einseitig zu berichten. So hat beispielsweise das Bundesverfassungsgericht in seinem ersten Fernsehurteil 1961 ausgeführt: "Artikel 5 GG fordert Gesetze, durch die die Veranstalter von Rundfunkdarbietungen so organisiert werden, daß alle in Betracht kommenden Kräfte in ihren Organen Einfluß haben und im Gesamtprogramm zu Wort kommen können, und die für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich machen, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten." Diesen Gedanken hat das Gericht in seinem dritten Fernsehurteil 1981 wieder aufgenommen und hinzugefügt: "Bei ,binnenpluralistischer' Struktur der Veranstalter gilt diese Anforderung für das Gesamtprogramm jedes einzelnen Veranstalters. Bei einem ,außenpluralistischen' Modell obliegt den einzelnen Veranstaltern keine Ausgewogenheit; doch bleiben sie zu sachgemäßer, umfassender und wahrheitsgemäßer Information und einem Mindestmaß an gegenseitiger Achtung verpflichtet."
Das Bundesverfassungsgericht meinte damit: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen, da sie binnenpluralistisch organisiert sind, in ihrem Gesamtprogramm ausgewogen sein. Gegen diese Verpflichtung haben sie nach Ansicht von Kritikern in der Vergangenheit wiederholt verstoßen, weil in bestimmten Sendungen - politisch gesehen - nur eine Seite zu Wort kam. Demgegenüber meinen andere, die Verpflichtung zur Ausgewogenheit bedeute nicht, daß jede einzelne Sendung ausgewogen sein müsse.
Nach ARD- und ZDF-Verständnis kommt es darauf an, daß das Gesamtprogramm, aber auch einzelne Sparten ausgewogen sind. Dies heißt in der Praxis: Nicht das einzelne Politmagazin der ARD, sondern die politischen Magazinsendungen müssen insgesamt ausgewogen sein.
Beiträge von zeitkritischen Magazinsendungen wie "Panorama", "Monitor", "Report", "Fakt" und "Kennzeichen D" haben wiederholt in der Öffentlichkeit und in den Aufsichtsgremien Diskussionen über die Grenzen der Meinungsfreiheit in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgelöst. Der Vorwurf, die Sendung sei einseitig und schlecht recherchiert gewesen, wird zumeist am heftigsten von jenen erhoben, die selbst direkt oder indirekt Gegenstand des Berichts waren.
Wie begründet Kritik auch im einzelnen sein mag, fest steht, daß sich vor allem die Redaktionen zeitkritischer Magazin-Sendungen darüber beschwert haben, daß Parteien auf sie Druck auszuüben suchen. Diesem Druck hätten sie nur widerstehen oder ausweichen können, weil
- sich die Spitze der Anstalt, also der Intendant, der Programm- oder Fernsehdirektor oder der Chefredakteur schützend vor sie gestellt habe,
- der Druck von einer Partei, der durch öffentliche Kritik zum Ausdruck kam, durch Gegendruck von der anderen Partei ausgeglichen worden sei,
- sie selbst vorsichtiger geworden seien und Selbstzensur übten.
Noch strenger als an das gesamte Programm sind die Anforderungen, die in Gesetzen und Staatsverträgen an die Nachrichtensendungen der Rundfunkanstalten im Hörfunk und Fernsehen gestellt werden. So heißt es im Gesetz über den Bayerischen Rundfunk: "Alle Nachrichten und Berichte sind wahrheitsgetreu und sachlich zu halten. Die Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zu Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet."
Im ZDF-Staatsvertrag wird bestimmt: "Die Berichterstattung soll umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein." Herkunft und Inhalt der zur Veröffentlichung bestimmten Berichte sind sorgfältig zu prüfen. Nachrichten und Kommentare sind zu trennen; Kommentare sind als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen.
In der Praxis sind die Übergänge von der Nachricht zum Kommentar fließend. Äußerungen eines Politikers werden bereits bewertet, wenn sie mit Formulierungen wie "Der Generalsekretär der Partei x hat behauptet", oder "Der Hauptgeschäftsführer der Partei y hat festgestellt", eingeleitet werden.
Eine besonders große Bedeutung kommt sicherlich den Fernsehnachrichten zu - nicht nur wegen des Informationsauftrags der Medien und der hohen Zuschauerbeteiligung, sondern auch wegen der Glaubwürdigkeit, die diese Nachrichten beim Publikum haben. Dabei ist zu beachten, daß bei Fernsehnachrichten das gezeigte Bild immer nur einen Ausschnitt der Wirklichkeit zeigt und, sofern Bild und Text nicht übereinstimmen, nur noch die Botschaft des Bildes wahrgenommen wird.
Befragungen im Anschluß an TV-Nachrichtensendungen haben vielfach bestätigt: Nur ein geringer Teil der Informationen wird vom zuschauenden Publikum aufgenommen und im jeweiligen Zusammenhang richtig verstanden.
Das heißt also, daß bei vielen Fernsehzuschauern und -zuschauerinnen, die Nachrichten gesehen haben, die Illusion entsteht, informiert zu sein - in Wirklichkeit sind sie es nicht. Das hängt aber nicht allein mit der Ablenkung vom Wort zusammen, sondern hat auch noch andere Gründe: Da die Fernsehredaktionen die Nachrichten möglichst fernsehgerecht darbieten wollen, bevorzugen sie Informationen, die sich bildlich darstellen lassen. Damit wird das Nachrichtenangebot verengt, kritischer formuliert: Nicht der politische Inhalt, sondern die Verfügbarkeit von Bildmaterial und dessen Qualität spielen eine entscheidende Rolle bei der Nachrichtenauswahl. Hinzu kommt, daß bei dem begrenzten Zeitbudget einer Nachrichtensendung häufig für Hintergrundinformationen, die für das Verständnis eines Zusammenhangs wichtig wären, kein Raum ist.
Kritikpunkte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden seit langem in der Öffentlichkeit von Politikern und Publizisten kritisiert. Die Vorwürfe lauten, die Rundfunkanstalten
- werden von Parteien beherrscht,
- sind verbürokratisiert und neigen zur Verschwendung,
- gewähren überhöhte Gehälter,
- vernachlässigen ihren Programmauftrag, weil sie in zunehmendem Maße dem Konkurrenzdruck der Privatveranstalter nachgeben und ihre Einschaltquoten steigern wollen,
- bieten, wie die ARD, zu viele Hörfunkprogramme (über 50) und Fernsehprogramme (acht Dritte) an und sind deshalb zu teuer.
Die Rundfunkanstalten selbst möchten die Vorwürfe, die zum Teil auch in Berichten von Landesrechnungshöfen auftauchen, nicht für sich gelten lassen. ZDF-Intendant Dieter Stolte argumentierte, die Rundfunkanstalten hätten in den vergangenen Jahrzehnten
- vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, gleichzeitig an verschiedenen Orten an ein und demselben Ereignis teilzunehmen,
- für eine umfassende Information gesorgt, bei der auch Mehrheiten- und Minderheitenthemen behandelt worden seien,
- die Politik insgesamt transparenter gemacht,
- viele Musik-, Theater- und Filmaufführungen ins Haus gebracht,
- durch Ratgebersendungen älteren und jüngeren Menschen die Orientierung in einer schwer zu durchschauenden Umwelt ermöglicht,
- das Wissen um historische Ereignisse und Prozesse vertieft,
- dem Unterhaltungsauftrag auch durch Ausstrahlung von eigenen Produktionen Rechnung zu tragen versucht.
Anknüpfend an frühere Erklärungen, stellte ZDF-Intendant Dieter Stolte Ende 1997 in einem Grundsatzpapier fest: "Öffentlich-rechtliche Programme sind für eine demokratisch strukturierte und pluralistisch organisierte moderne Mediengesellschaft nach wie vor unverzichtbar und als Kommunikationsforum konstitutiv. Es muß und wird also auch im multimedialen Zeitalter gemäß der medienrechtlichen Bestandsgarantie das herkömmliche öffentlich-rechtliche Fernsehen geben, und es sollte hierbei - in welcher modernisierten Form auch immer - das Alternativangebot von ARD und ZDF geben. Gerade die jüngsten Wettbewerbserfolge der wiedererstarkten ARD als Marktführerin im Sommer 1997 haben bewiesen, daß die Zeiten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens alles andere als vorbei sind."
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09. Februar 2010
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