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Massenmedien (Heft 260)

Funktionen der Massenmedien in der Demokratie


Hanni Chill / Hermann Meyn
Inhalt

Einleitung

Informationsfunktion

Meinungsbildungsfunktion

Kritik- und Kontrollfunktion

Politische Funktionen

Einleitung

IZPB_260_Mediennutzung


IZPB_260_Tageszeitungen

Traditionellerweise werden Presse, Hörfunk und Fernsehen als Massenmedien bezeichnet. Ihr gemeinsames Merkmal ist, daß sie sich vorwiegend mit aktuellen Inhalten indirekt über ein technisches Mittel (zum Beispiel Funkfrequenzen) einseitig an ein unbegrenztes anonymes Publikum wenden, das aus einigen Tausend, aber auch aus Millionen Einzelpersonen bestehen kann. Dies gilt mit Einschränkungen (fehlende Aktualität, vorwiegend Unterhaltung) auch für den Film, der hier aber nur am Rande erwähnt wird. Massenmedien stellen Massenkommunikation her. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Individualkommunikation um den Informationsaustausch zwischen einzelnen Personen (zum Beispiel per Telefon oder E-Mail am Computer). Die Grenzen zwischen Individual- und Massenkommunikation sind durch die technische Entwicklung fließend geworden, weil der einzelne beispielsweise über das Internet Texte, Töne und Bilder von einem Online-Anbieter und bei Fernsehveranstaltern Filme (Video-on-demand) abrufen kann (vgl. auch Kapitel "Die Informationsgesellschaft von morgen").

In der Demokratie werden den Massenmedien Presse, Hörfunk und Fernsehen drei einander zum Teil stark überschneidende Funktionen zugeordnet:

  • Information,

  • Mitwirkung an der Meinungsbildung,

  • Kontrolle und Kritik.
Zu den weiteren Aufgaben zählen aber auch Unterhaltung und Bildung.
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20. März 2010
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Inhalt
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Massenmedien
Zu diesem Heft
Funktionen der Massenmedien in der Demokratie
Rechtliche Stellung der Medien
Der journalistische Beruf
Vielfalt und Aufgaben der Printmedien
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Entwicklung des privaten Rundfunks
Konkurrenz zwischen den Medien
Informationsquellen
Wirkungen der Medien
Die Informationsgesellschaft von morgen
Literaturhinweise
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