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Massenmedien (Heft 260)
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Der journalistische Beruf |

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Hanni Chill / Hermann Meyn
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In der Bundesrepublik arbeiten rund 60000 Journalistinnen und Journalisten hauptberuflich für Zeitungen und Zeitschriften, für Hörfunk und Fernsehen sowie für Pressestellen der Verwaltung und der Wirtschaft. Sie sind zum Teil im Angestelltenverhältnis beschäftigt, zum Teil als freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Honorarbasis. Organisiert waren von ihnen 1998
- im Deutschen Journalisten-Verband (DJV) über 30000,
- in der IG Medien circa 26000,
- im Journalistinnenbund rund 500.
Der Anteil der Frauen ist immer noch deutlich geringer als der der Männer. In den neuen Bundesländern liegt er mit 36 Prozent höher als in den alten Bundesländern (25 Prozent). Relativ viele Journalistinnen gibt es bei Zeitschriften und beim Privatfernsehen, besonders wenige bei Nachrichtenagenturen. Fast durchgängig besetzen Frauen in den Medien Positionen, die in der Organisationshierarchie niedriger angesiedelt sind.
1998 wurde Barbara Groth zur Fernsehdirektorin des SFB ernannt; sie ist damit die erste Frau in einer solchen Position im Bereich der ARD.
Während der DJV und die IG Medien, die auch eine Tarifgemeinschaft bilden, als Gewerkschaften vor allem für die sozialen Interessen ihrer Mitglieder kämpfen (Tarifverhandlungen mit den Verlegerverbänden), kümmert sich der Journalistinnenbund um die spezifischen Belange der Frauen in diesem Beruf (Verbesserung der beruflichen Situation der Journalistinnen in den Medien, Förderung des Netzwerkgedankens).
Der Versuch, eine einheitliche Gewerkschaft aller in den Medien Tätigen zu bilden, scheiterte nach jahrelangen Diskussionen 1984:
- Im Deutschen Journalisten-Verband, der sich in seinem Untertitel "Gewerkschaft der Journalisten" nennt, hielt es eine Mehrheit für besser, die besonderen Interessen der Mitglieder in einer eigenen Gewerkschaft zu vertreten, an der Setzer, Drucker und kaufmännisches Personal nicht beteiligt sind. Sie wollten sich nicht der Gefahr aussetzen, Äußerungen eines Vorstandes oder eines Delegiertentages zu allgemeinen politischen Fragen mittragen zu müssen.
- Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in der Industriegewerkschaft Druck und Papier und die Rundfunk-Fernseh-Film-Union (RFFU) sowie der Südwestdeutsche Journalistenverband (SWJV) in der Gewerkschaft Kunst kritisierten diesen Standpunkt als "elitäres Standesdenken". Beide Gewerkschaften schlossen sich 1989 zur IG Medien - Druck und Papier, Publizistik und Kunst im DGB zusammen. Von den rund 190000 Mitgliedern der IG Medien sind die im engeren Sinne im Journalismus Tätigen jedoch nur in den beiden Unterorganisationen Fachgruppe Journalismus (etwa 20000 Mitglieder) sowie der Fachgruppe Rundfunk/Film/Audiovisuelle Medien (22000 Mitglieder auch aus nicht-journalistischen Berufen, davon circa 6000 aus dem journalistischen Bereich) vertreten.
Die Berufsbezeichnung "Journalist" ist in Deutschland ebenso wie in vielen anderen Ländern, nicht geschützt. In Deutschland wird dies mit dem Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes begründet, der besagt: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [ ...]".
Trotz dieser ungeschützten Berufsbezeichnung findet das Berufsbild des Deutschen Journalisten-Verbandes weitgehende Anerkennung. Danach ist Journalistin bzw. Journalist, wer
- hauptberuflich,
- produktiv oder dispositiv (= technische Planung des redaktionellen Teils, gegliedert nach Ressorts),
- Informationen sammelt, auswertet und/oder prüft und Nachrichten unterhaltend, analysierend und/oder kommentierend aufbereitet,
- sie in Wort, Bild und/oder Ton,
- über ein Medium,
- an die Öffentlichkeit vermittelt
- oder den publizistischen Medien zu dieser Übermittlung bereitstellt.
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13. März 2010
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