|
|
 |

 |

Massenmedien (Heft 260)
 |
 |
 |
 |
 |
Der journalistische Beruf |

 |
 |
Hanni Chill / Hermann Meyn
|
 |
 |
 |
 |
Diejenigen, die in ihrem Beruf Informationen weitergeben und kommentieren sollen, brauchen in erster Linie neben der Fähigkeit, sich diese Kenntnisse anzueignen, auch Fachkenntnisse. Das kann heute vor allem über ein Hochschulstudium geschehen, das auf die Bedürfnisse des journalistischen Berufs zugeschnitten ist.
Auf die Praxis hat die Hochschule lange Zeit die wenigsten vorbereitet. Um diesem viel kritisierten Mangel zu begegnen, entwickelten unter anderem die Universitäten Bamberg, Bochum, Dortmund, Eichstädt, Gießen, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart-Hohenheim ein berufsorientiertes Journalistik-Studium. Praktische Übungen und Hospitationen bei Zeitungen und Rundfunkanstalten sollen Theorie und Praxis eng miteinander verzahnen.
Mehrere Universitäten bieten inzwischen ein Aufbau-Studium für Journalistik an, das bereits einen akademischen Abschluß voraussetzt. Darüber hinaus bestehen an Fachhochschulen Journalistik-Studiengänge mit naturwissenschaftlichen Fächern, die den großen Bedarf an Fachjournalisten zu befriedigen suchen. Daneben hat auch das Studium des Universitätsfachs Publizistik-/Kommunikationswissenschaft beträchtliche Bedeutung beim Zugang zum journalistischen Beruf.
Das Volontariat ist immer noch eine übliche Berufsvoraussetzung. Es dauert zwei Jahre - nach Abschluß eines Studiums zuweilen weniger. Nach längerem Arbeitskampf erstritten der DJV und die IG Medien 1990 einen Ausbildungstarifvertrag, der die Ausbildung in mehreren Ressorts, inner- und außerbetriebliche Schulungsveranstaltungen und einen Ausbildungsredakteur bzw. eine -redakteurin vorsieht. In der Praxis wird der Vertrag allerdings nicht in allen Verlagen strikt eingehalten.
Zu den Journalistenschulen zählen unter anderem die Deutsche Journalistenschule in München, die Berliner Journalistenschule, die Evangelische Journalistenschule (Berlin) und die Kölner Schule - Institut für Publizistik e.V. Journalistenschulen großer Verlage bilden hauptsächlich den eigenen Nachwuchs aus. Dazu gehören die Henri-Nannen-Schule in Hamburg, die Georg-von-Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalismus in Düsseldorf, die Burda-Journalistenschule in München sowie die Journalistenschule Axel Springer in Hamburg/Berlin. Weitere Ausbildungsmöglichkeiten bieten auch die Hochschule für Fernsehen und Film München, die Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin sowie die Deutsche Hörfunkakademie in Dortmund.
Fortbildungseinrichtungen sind zum Beispiel die Akademie für Publizistik in Hamburg, die Akademie der bayerischen Presse, das Deutsche Institut für publizistische Bildungsarbeit in Hagen, die Evangelische Medienakademie in Frankfurt/Main und das katholische Institut zur Förderung des publizistischen Nachwuchses e.V. München. Zur Journalistenweiterbildung bietet auch die Freie Universität Berlin - teilweise im Fernstudium - einen speziellen Studiengang an, der mit einem Zertifikat abschließt.
|

 |
Quellentext
 |
 |
 |
 |
Gegendarstellungsrecht § 10 Gegendarstellungsanspruch
(1) Der verantwortliche Redakteur und der Verleger eines periodischen Druckwerks sind verpflichtet, eine Gegendarstellung der Person oder Stelle zum Abdruck zu bringen, die durch eine in dem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffen ist. Die Verpflichtung erstreckt sich auf alle Nebenausgaben des Druckwerks, in denen die Tatsachenbehauptung erschienen ist.
(2) Die Pflicht zum Abdruck einer Gegendarstellung besteht nicht, wenn die betroffene Person oder Stelle kein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung hat, wenn die Gegendarstellung ihrem Umfang nach nicht angemessen ist oder bei Anzeigen, die ausschließlich dem geschäftlichen Verkehr dienen. Überschreitet die Gegendarstellung nicht den Umfang des beanstandeten Textes, so gilt sie als angemessen. Die Gegendarstellung muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken und darf keinen strafbaren Inhalt haben. Der Abdruck der Gegendarstellung kann von dem Betroffenen oder seinem Vertreter nur verlangt werden, wenn die Gegendarstellung dem verantwortlichen Redakteur oder dem Verleger unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung, zugeht. Die Gegendarstellung bedarf der Schriftform.
(3) Die Gegendarstellung muß in der nach Empfang der Einsendung nächstfolgenden, für den Druck nicht abgeschlossenen Nummer in dem gleichen Teil des Druckwerks und mit gleicher Schrift wie der beanstandete Text ohne Einschaltungen und Weglassungen abgedruckt werden; die Gegendarstellung darf nicht in Form eines Leserbriefs erscheinen. Der Abdruck ist kostenfrei; dies gilt nicht für Anzeigen. Wer sich zu der Gegendarstellung in derselben Nummer äußert, muß sich auf tatsächliche Angaben beschränken.
(4) Für die Durchsetzung des vergeblich geltendgemachten Gegendarstellungsanspruchs ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Auf Antrag der Betroffenen kann das Gericht anordnen, daß der verantwortliche Redakteur und der Verleger in der Form des Absatzes 3 eine Gegendarstellung veröffentlichen. Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung entsprechend anzuwenden. Eine Gefährdung des Anspruchs braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden. Ein Verfahren zur Hauptsache findet nicht statt.
[...]
Berliner Pressegesetz vom 15. Juni 1965, zuletzt geändert am 15. März 1988.
 |
 |
 |
 |
 |
|
 |
 |
 |
 |
Wandel des Berufsbildes
Tarifverträge gelten auch für die Mitglieder von Zeitschriftenredaktionen, Nachrichtenagenturen und im Rundfunk (öffentlich-rechtlich und privat). Allgemein gilt: Die höchsten Gehälter - weit über Tarif - werden für Spitzenpositionen bei hochauflagigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Privatfunk gezahlt.
Freie Journalisten bzw. Journalistinnen sind nicht bei Presseorganen oder Rundfunkanstalten fest angestellt. Sie bieten Beiträge an, arbeiten meist für mehrere Organe oder Medien und werden in der Regel nur für tatsächlich veröffentlichte Beiträge honoriert. Der "Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten" - er gilt für alle, die mehr als 750 DM journalistisches Einkommen im Monat bei einem Auftraggeber verdienen - garantiert Mindesthonorare für Text- und Bildbeiträge.
In den Redaktionen hat sich die praktische Arbeit in den letzten Jahren grundlegend geändert. Auf der Schreibmaschine geschriebene Beiträge und auch per Telefon durchgegebene Texte gehören - bis auf wenige Ausnahmen - der Vergangenheit an. In den Redaktionen einer Tageszeitung oder Zeitschrift dominiert heute Bildschirmarbeit, die das Eingeben von Texten und Fotos sowie Gestaltung und Aufbau einer Seite umfaßt - zum Teil Arbeiten, die früher von Technikern geleistet wurden. Dieser sogenannte Ganzseitenumbruch hat die Arbeitswirklichkeit in erheblichem Maße verändert. Nicht mehr nur die Beschaffung von Informationen, sondern auch deren technische Aufbereitung gehören zu den wesentlichen Tätigkeitsmerkmalen einer Redaktion.
Künftig wird sich der journalistische Beruf noch insoweit verändern, als die Unterschiede zwischen Zeitungen und Zeitschriften verschwimmen, wenn sie Online-Dienste betreiben. Es wird dann erforderlich sein, multimedial zu denken, das heißt, bei den einzelnen Beiträgen auch zu berücksichtigen, wieviel des Materials durch Bilder, Graphiken, Videos und Ton aufbereitet werden kann.
In der Informationsgesellschaft von morgen wird sich, so jedenfalls die Überzeugung des Schweizer Kommunikationswissenschaftlers Vinzenz Wyss, auch der Journalismus verändern. Als Reaktion auf verstärkte technologische und ökonomische Entwicklungen würden sich in Zukunft zwei parallel verlaufende Richtungen des Journalismus unterscheiden: Auf der einen Seite zeichne sich ein technisch versierter Instrumental-Journalismus ab, der in der ständig wachsenden Datenmenge gewünschte Informationen sucht und diese für eine interessierte Zielkundschaft bereitstellt.
Auf der anderen Seite wachse, so Wyss, angesichts der Informationsexplosion der Bedarf an Orientierungswissen. Diese Funktion nehme der Orientierungs-Journalismus wahr, indem er sich auf die Bereitstellung von Hintergrund- und Gebrauchswissen spezialisiert. Beide Journalismus-Typen seien als extreme Ausprägungen zu verstehen, wiewohl auch Vermischungen denkbar wären. Es sei aber zu erwarten, so Wyss, daß die neuen Online-Medien eher Instrumental-Journalismus nachfragten, während bei traditionellen Printmedien Kompetenz für den Orientierungs-Journalismus eine wichtigere Rolle spielen werde.
Die Mitglieder vieler Redaktionen einschließlich der Lokalredaktionen verfügen heute fast alle über Hochschulabschlüsse. Dies erscheint auch gerechtfertigt, weil die Leserschaft gerade des Lokalteils erwartet, daß dort auch die komplizierten Entscheidungen in der Bonner und Brüsseler Politik und deren unmittelbare Folgen für den Alltag erklärt werden. |
 |
 |
|
 |
10. Februar 2012
 |
|